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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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bei -Mnen, geehrte Hxrren, entschuldigen, daß ich einige °^W,orte in einer Mich selbst betreffenden Angelegenheit gespro- . chen habe. Es möge Jeder in Gnaden davor bewahrt bleiben, .in Sachsen in eineCriminaluntersuchung verwickelt zu werden; . trifft ihn aber dies Geschick, so sei es unter -erAegidedrrMünd- lichkeit und Oeffentlichkeit! ; - Die Staatsregierung theiltdoch wohlim Gründe auch die > Ansicht, daß auf die. Lange der Zeit Niemand dem zü' wider sprechen vermöge, was hie öffentliche Meinung so unzweideutig ' fordert, was die Besten des Volks in so großer Majorität wün schen, und so spreche ich zum Schlüsse die Hoffnung aus : daß nicht länger zwischen der Staatsregierüng und den Ständen hin und her gehandelt werden, daß das Ministerium dem allgemeinen Wunsche nachgeben, sich in dieser Sache nicht zwi schen Khron und Volk stellen möge, und daß wir als das köst lichste Resultat dieses Landtags die Aussicht auf baldige Ein führung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Criminalver- fahren mit Nach Hause bringen werden! ' 7 Was die Geschwornengerichte betrifft, welche der Antrag des Abgeordneten-Hensel verlangt, so kann ich es für jetzt auf sich beruhen lassen, welchen Werth dieses Institut an sich hat, und schließe mich in dieser Hinsicht ganz dem an, was der Abgeordnete Georgi ausgesprochen. Ich bin kein Freund von /Sprüngen in der Gesetzgebung. Suchen wir erst das Nächste - und Wünschenswertheste.zu erreichen, die Einführung derOef- fentlichkeit und Mündlichkeit im Crimmalverfahren! Zeigt sich dann, daß auch dieses noch nicht zur wahren Gerechtigkeit führt, so wird es später Zeit sein,, sich nach einem andern In stitut umzusehen, und glauben wir dann, daß die Wahrheit am besten durch Geschwörne gefunden werde, -so werde ich der Erste sein, der' dafür stimmt- Ich trete ganz dem Deputations gutachten bei. >7 7- - Staatsminister v. Könneritz: Ich hätte nicht geglaubt, .daß das Beispiel, welches der geehrte Äbgeordnete von sich selbst anführte, irgend einen Beweis für das Verlangen nach Oeffentlichkeit geben könne. . Er.rühmte selbst das ganze Ver- fahren. Nur wenn Alle gesetzwidrig gehandelt, so wäre es freilich möglich, daß er unschuldig verurtheilt worden wäre. Setzt er aber Gesetzwidrigkeiten voraus, so könnte er auch bei dem öffentlichen Verfahren, verurtheilt worden sein und es hätte ihm uMr dieser Voraussetzung wohl auch bei jenem Ver fahren bange werden können. Im Uebrigen beweist der Fall, daß er das Vertrauen seiner Mitbürger behalten hat ; es beweist aber auch dieser Fall nicht allein das Vertrauen seiner Mit bürger in ihn selbst, sondernauch das Bertrauen derselben in unsere Rechtspflege. Und wäre der Fall öffentlich verhandelt worden, so würde wahrscheinlich auch Niemand anders als seine Mitbürger Kheil daran genommen haben,, sie hätten auch' nicht mehr erfahren, als sie durch den Spruch dieses Urtheils erfahren haben. Es hatte dem geehrten Abgeordneten auch freigestanden, das Urtheil abdrucken zu lassen; man sieht aber, daß es nicht nothwendig gewesen ist, weil man volles Ver trauen in den Richterspruch hqt. Wenn aber das Verfahren nun öffentlich gewesen wäre und der Staatsprocurator, oder sejn Gegner-als Denunciant, oder als Gvilpartei hätte ihn hierbei mit'Schmähungen überhäuft und. ihn im abschreckend sten Lichte hingestellt, um die Anklage gegen ihn zu begründen, würde dies dem geehrten Abgeordneten wohl angenehm gewe- sensein? Referent Präfldent.Braun: Auf diese Bemerkung habe ich zu erwidern , daß ich mich im Allgemeinen über die Äuße rungen des Herrn Staatsministers, welche derselbe gegen das Institut der Oeffentlichkeit erhebt, beim Schlußworte verbrei ten werde. Abg.Brockhaus: Es ist mir allerdings sehr schmeichelhaft, daß das persönliche Vertrauen von Seiten des Herrn Staats ministers gegen mich durch den angeführten Fast nicht erschüt tert worden; aber ich kann nicht wissen, ob dies im Allgemeinen der Fall ist, und gerade dies hat mich veranlaßt, einige Worte darüber zu sagen. Wem bekannt ist, wie solche Sachen herum getragen, von Feinden ausgebeutet werden, und daß der Man gel der Oeffentlichkeit.die beste Gelegenheit zu Klätschereien und'Verleumdungen jeder Art darbietet, wer so etwas zwei Jahre lang über sich hat ergehen lassen müssen, der sehnt sich wahrlich nach unbedingter Oeffentlichkeit. .Der Mangel der Oeffentlichkeit nöthigt uns jetzt, eine actenmäßige Darstellung des erwähnten Processes drucken zu lassen. Äbg.Graf Rott now: Meine Herren! Auch ich finde mich veranlaßt, einige Worte über meine Abstkmmung zu sagen, und dies zwar um so mehr, "als ich den Antrag des Abgeordneten Hensel vorgestern mit unterstützt habe. Ich stimme den Anträgen der sehr geehrten Deputation, wie sie Seite 519 — 520 ent halten sind, vollkommen bei, und halte weitere Schritte weder für nothwendig.noch für räthlich. Nun wende ich mich aber zu einem andern Gegenstand, der schon von dem Ab geordneten Clauß, und früher Noch. Erwähnung gefunden hat und mit unserer heutigen Tagesordnung gleichsam verschwistert ist. Es ist dies nämlich der Gegenstand, den ich am vorißen Landtage bei den. hohen Kammern durch Einreichung einer Petition anregte, in welcher ich die Gebrechen unsers Civilprocesses dargestellt hatte, was aber allerdings zu einer Berücksichtigung noch nicht.geführt zu ha ben scheint. Da nun dazumal der Inhalt meiner Petition viele Unterstützung fand, so will ich mir einen besonder» An trag deshalb Vorbehalten, und mich vor der Hand damit be gnügen, diesen Gegenständ hiermit wieder in Anregung ge brächt zu haben. 7 ' Staatsminister.v. 'Könneritz: Ich muß den geehrten Abgeordneten auf das Decret verweisen über die verschiedenen ständischen Anträge, was langst in den Landtagsacten abae- druckt vorliegt. Dort ist die Antwort auf seinen Antrag aus führlich enthalten.
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