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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-18
-
Zeitschrift
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen ...
-
Band
Band 1845/46,2
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V
- Protokoll 45. Sitzung 1165
- Protokoll 46. Sitzung 1193
- Protokoll 47. Sitzung 1223
- Protokoll 48. Sitzung 1251
- Protokoll 49. Sitzung 1279
- Protokoll 50. Sitzung 1303
- Protokoll 51. Sitzung 1331
- Protokoll 52. Sitzung 1359
- Protokoll 53. Sitzung 1387
- Protokoll 54. Sitzung 1417
- Protokoll 55. Sitzung 1433
- Protokoll 56. Sitzung 1447
- Protokoll 57. Sitzung 1477
- Protokoll 58. Sitzung 1509
- Protokoll 59. Sitzung 1541
- Protokoll 60. Sitzung 1573
- Protokoll 61. Sitzung 1603
- Protokoll 62. Sitzung 1633
- Protokoll 63. Sitzung 1661
- Protokoll 64. Sitzung 1697
- Protokoll 65. Sitzung 1729
- Protokoll 66. Sitzung 1759
- Protokoll 67. Sitzung 1787
- Protokoll 68. Sitzung 1819
- Protokoll 69. Sitzung 1847
- Protokoll 70. Sitzung 1871
- Protokoll 71. Sitzung 1897
- Protokoll 72. Sitzung 1923
- Protokoll 73. Sitzung 1953
- Protokoll 74. Sitzung 1981
- Protokoll 75. Sitzung 2009
- Protokoll 76. Sitzung 2041
- Protokoll 77. Sitzung 2067
- Protokoll 78. Sitzung 2101
- Protokoll 79. Sitzung 2137
- Protokoll 80. Sitzung 2169
-
Band
Band 1845/46,2
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schnöde Schaulust befriedigt wird, wenn sie nicht jedenfalls noch Gründe hätte, größere Vortheile dabei vorauszusetzen, als die Nachtheile sind, welche aus der Befriedigung dieser Schaulust hervorgehen müssen? Daß die Regierung die Oeffentlichkeit der Hinrichtungen noch nicht sofort aufzugeben gedenkt, beweist das Gesetz von 1838, in welchem ausdrücklich die Oeffentlich- keit der Hinrichtungen wieder ausgesprochen worden ist. Ich kann daher, wenn ich auch auf diesen Grund nicht ein besonderes Gewicht lege, doch von meiner frühem Ansicht in dieser Be ziehung nicht abgehen. Ich erlaube mir aber noch zwei Worte in Bezug auf das von der Regierung gebotene Institut der Bei sitzer. Diese Beisitzer, meine Herren, sollen nach der Ansicht des Ministeriums gewisse Berechtigte aus dem Volke sein. Nun werden Sie mir aber zugestehen, daß die Berechtigung Einzelner nur zu leicht in eine Pflicht übergeht; bei dieser Pflichterfüllung tritt aber hinwiederum nur zu leicht dieBefürchtung ein, daß die Spannkraft nachlaßt und eine Pflichtvernachlässigung eintritt, was dann zur Folge haben wird, daß dieses Institut zu dem nämlichen Zustande herabsinkt, in welchem sich das Institut der -ermaligen Beisitzer bei den Untergerichten befindet. Es wird im Laufe der Zeit eine Lässigkeit eintreten, wie wir sie so oft bei den unbezahlten Ehrenämtern finden. Der Herr Staatsminister hat selbst zugestanden, daß die Beisitzer ein Hebel sein sollen für den Richter. Nun wohlan, sind diese Beisitzer schon ein Hebel, weil sie unbetheiligt sind bei derUntersuchung,so glaube ich denn doch, daß, wenn das ganze Volk den Platz derBeisitzer einnimmt, unbedingt dieser Hebel noch verstärkt wird. Ich glaube aber, das Volk wird der wahre Beisitzer sein, bei dem niemals die Be fürchtung eintritt, daß es zu Beischläfern herabsinke. Ich werde daher, so lange als ich in diesem Saale mein Wort erheben darf, niemals für eine beschränkte Oeffentlichkeit stimmen, indem ich solches für eine Versündigung an der künftigen Criminalrechts- pflege erachten würde. Staatsminister v. Könneritz: Ob der geehrte Abgeord nete in der öffentlichen Hinrichtung Nachtheile findet oder nicht, und einen Antrag aufAbstellung bringen will, muß ich ihm über lassen. Nur darauf muß ich ihn aufmerksam machen, daß die Art der Execution, als die Hegung des Halsgerichts abgefchafft wurde, im Jahre 1834 mit Genehmigung der Stände ausdrück lich sanctionirt worden ist. ' Äbg. Jani: Ich hatte beim Anfänge der.Debatte ein Amendement in Aussicht gestellt, nach welchem möglicherweise eine Vermittelung zwischen dem ständischen Anträge und den ge äußerten Ansichten der hohen Staatsregierung Platz greifen sollte. Die Diskussion hat mich belehrt, daß solches erfolglos sein würde. Ich halte es daher nur noch für nöthig, zu erklären, daß mir auch jetzt noch, trotz der dagegen vorgebrachten Gründe, ein gewähltes, mit höherer Intelligenz ausgestattetes Publicum weit mehr für den Rechtsschutz geeignet scheint, als die unbe schränkte Oeffentlichkeit. Was das Amendement des geehrten Abgeordneten Hensel anbetrifft, so werde ich dagegen stimmen, nicht allein, weil ich die Vorzüge geprüfter Richter vor andern n. so. anerkenne, sondem auch hauptsächlich deswegen, weil mir dasselbe formell schon in dem ersten Anträge der Deputation aufzugehen und daher in so fern nutzlos zu sein scheint, als die hohe Staats regierung nicht abgehalten ist, das Rechtsinstitut der Geschwor- ncn schon nach unserm Anträge zu geben, dafern sie es für nöthig und räthlich halt. Vicepräsident Eisen stuck: Ich weiß nicht, ob noch Je mand zu sprechen wünscht. Ist das nicht der Fall, so würde ich die Debatte für geschlossen annehmen und erwarten, was der Referent noch hinzuzufügen hat. Staatsminister v. Könneritz: Es wurde gestern bemerkt, ob denn dieKosten alle vergeblichaufgewendetseinsollten, welche vie Verhandlung dieser Frage an diesem, wie an dem vorigen Landtage veranlaßt habe. Schon dieses würde mich bestimmen, kurz zu sein, um den Vorwurf nicht auf die Regierung zu laden, als habe si e die Verhandlungen ausgedehnt. Es bietet aber auch in der Lhat der Deputatkonsbericht wenig Anlaß dar, speciell auf die Nachtheile der Oeffentlichkeit einzugehen. Der Depu tationsbericht geht von der Ansicht aus, daß die Frage am vorigen Landtage so weitlauftig discutirt worden sei, daß kaum etwas Neues hinzugefügt werden könne, und wennschon im glühenden Enthusiasmus für Oeffentlichkeit abgefaßt, bietet er doch wenig Neues. Ich habe gleich beim Beginn der Berathung bemerkt, daß das Ministerium von derselben Ansicht ausgehen werde. Was die Frage wegen der Geschwornen anlangt, so über gehe ich sie. Die geehrte Deputation hat selbst vorgeschlagen, diesen Antrag an die Regierung nicht zu stellen, und wennschon ein Amendement vorliegt, diese mit zu erwähnen, so hat doch, wie mir scheint, die Mehrheit der Sprecher sich für das Dcputa- tionsgutachten erklärt.. Nur eine einzige Aeußerung muß ich berühren. Es sagte gestern ein geehrter Abgeordneter, das In stitut der Geschwornen folge schon aus dem democratischenPrin- cipe, was — wenn ich ihn richtig verstanden habe — in Sachsen vorherrsche. Nun in der Thal, ich weiß nicht, ob es hie Ansicht des Redners ist, daß in Sachsen Volksherrschast schon wirklich vorhanden sei, oder ob es sein Wunsch ist, sie herbeizuführen. Aber nach derVerfaffungsurkunde kann man doch unmöglich an nehmen, daß das demokratische Princip rechtlich bestehe, da ja ausdrücklich alle Souverainetätsrechte dem Monarchen Vorbe halten sind, die Regierung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Zustimmung der Stände gebunden ist. — Auch was die Oeffentlichkeit anlangt, werde ich mich sehr kurz halten, nachdem das Für und Wider am vorigen Landtage so speciell er örtert worden ist. Das Hauptthema der Verhandlung während der drei Tage war der Wunsch des Volkes im Gegensatz zur An sicht der Regierung. Der geehrte Abgeordnete Todt, der zuerst sprach, hob das namentlich hervor. Ich bin ihm sehr dankbar, daß er dabei bemerkte, daß er auf die Petitionen, die eiflgegangen sind, kein besonderes Gewicht lege. Er überhebt daher das Mi nisterium der Nothwendigkeit, darauf hinzuweisen, wie solche Petitionen fabrikmäßig veranlaßt werden, und er überhebt das
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