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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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legung eines Gesetzes über Vergütung der Wildschaden und Ablösung der Jagdbefugnisse auf einseitigen Antrag. Abg. Müller (aus Taura): Ich mache diese Petition zu der meinigen. Sie kommt aus meinem Wahlbezirke, leider aus einem Wahlbezirke, der wohl in dieser Hinsicht der bekla- genswertheste ist. Ich werde mir daher erlauben, auch Einiges aus dieser Petition hervorzuheben. Die Petenten weisen nach, wie die neuere Gesetzgebung zum Nachtheil geworden ist gegen das frühere Generalgouvernementspatent vom 21. April 1814. Sie sagen: Nach Art. 275 des Criminalgesetzbuchs sei ihnen das bis dahin zugestandene Recht, das Wild mit telst des Gebrauchs von Feuergewehren mit nicht scharfer Ladung von ihren Fluren abzuhalten, gestattet gewesen; gerade das wirksamste Mittel für diesen Zweck; allein dies Recht sei damit verloren gegangen. Ferner sei es wie ein Schrei des Entsetzens durch das ganze Land gegangen, als das Gesetz vom 3. November 1840 erschienen, und mit ihm den Jagdleidenden auch das fernere Recht, welches sie bis dahin gehabt hatten, nämlich von den Jagdberechtigten den vollen Ersatz allen (auch an den Hölzern) von jedem Wilde (auch den Hasen) verur sachten Schadens zu fordern, entzogen ward. Die Folge davon war, daß am vorigen Landtage aus nicht weniger als 375 Ort schaften aller Landestheile Petitionen dieser Art eingingen, die gewiß ein eben so klares als beachtungswerthes Zeugniß für die Gerechtigkeit und Dringlichkeit ihrer Wünsche lieferten. Auch die Petenten befanden sich damals darunter und haben bis jetzt vergeblich auf irgend eine Abhülfe ihres geschilderten Nothstandes gehofft, welcher eine noch nie zuvorgekannte Höhe im vergangenen harten und langen Winter in ihren Hölzern erreichte. Die Petenten erneuern daher ihr schon bei vorigem Landtage eingereichtes Gesuch und bitten um baldige Abhülfe dieses Nothstandes aus nachfolgenden Gründen. Erstens aus -em natürlichen und gemeinen Rechte; zweitens aus dem unleugbaren Interesse des Staats an der Sittlichkeit seiner Bürger; drittens aus der Uner meßlich keit der Schaden, welche von dem Wilde bei lange anhaltendem Winter, wie der vorige war, in den Hölzern angerichtet werden, und viertens nach den Grundsätzen unserer weisenStaatsregierung. Meine Herren, ich will erwarten, daß mich meine Hoffnung nicht täuscht; ich will erwarten, daß der fünfte constitutionelle Landtag Sachsens der letzte sein möge, an welchem wir mit Pe titionen dieser Art überschwemmt werden; ich will erwarten, daß es den geehrten Kammern und der hohen Staatsregierung an diesem Landtag gelingen möge, Mittel zu finden, wodurch diesem gedrückten Nothstande ein Ende gemacht wird. (Staatsminrstcr v. Nostitz-Wallwitz trittin den Saal.) Präsident Braun: Es liegen Petitionen desselben Inhalts bereits der vierten Deputation vor, daher wird wohl auch diese dahin abzugeben sein. Tritt die Kammer diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja. H. 51. 12. (Nr. 572.) Anschluß der Gemeinden Ober- und Nie- derlangenau, Johann Georg Richter und Gen., an die von Johann Friedrich Lehmann und Gen. zu Frohburg unter Nr. 305 der Hauptregistrande eingereichte Petition wegen Wild- schädenvergütung und Ablösung des Jagdbefugnisses. Präsident Braun: Gehört ebenfalls dahin. 13. (Nr. 573.) Petition von 25 Gemekndevorständen der Oberlausitz, Johann Gottlob Kayser zu Eckardsberg und Gen., um Zurückweisung der Petitionsanträge wegen Abänderung des Wahlgesetzes mit Ausnahme der Herabsetzung des Census. (Hierbei 75 Exemplare dieser Petition.) Abg. Scholze: Diese Petition ist mir aus meinemWahl- bezirke zugesendet worden, um sie der geehrten Kammer zu übergeben und wo möglich zu bevorworten. Das Letzte wird wohl nicht nöthig sein, da sie den Mitgliedern der Kammer in gedruckten Exemplaren vorliegt. Ich habe sie nur der geehrten Kammer und betreffenden Deputation dringlichst zu empfehlen, damit sie die ihr gebührendeBerücksichtigung erlangen möge. Präsident Braun: Die Exemplare sind bereits vertheklt, die Petition selbst aber wird der vierten Deputation zu über weisen sein. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 14. (Nr. 574.) Bericht der dritten Deputation der zwei ten Kammer über mehrere Petitionen, die Erlassung eines Auf ruhrgesetzes betr. Präsident Braun: Ich würde der Kammer Vorschlägen, diesen Bericht drucken zu lassen. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Er wird auf eine der nächsten Tages ordnungen gelangen. 15. (Nr. 575.) Petition der Schneiderinnung zu Colditz, Karl August Schönberg und Gen., um Beschränkung der in dem Mandate vom 3. Januar 1831 den Nähterinnen bei Aus übung ihres Gewerbes zugestandenen Freiheiten. Abg. Klien: Einer weitläufigen Bevorwortung dieser Petition wird es nicht bedürfen, da bereits mehrere dergleichen hinlänglich bevorwortet worden sind; indeß haben die Petenten gewünscht, daß ich sie Lei der geehrten Kammer einführen möchte. Ich erlaube mir hierbei die Bemerkung, daß der Nothstand, wie er hier geschildert wird, nicht übertrieben ist. Es ist auch der Obrigkeit kein Vorwurf gemacht worden, daß sie ihn herbekgeführt habe; allein dafür kann auch die Obrig keit nicht, wenn sie in den Fall kommt, obrigkeitliche Nach suchungen anstellen zu müssen, dann aber der Bogel oft aus geflogen ist. Ob diesem Uebelstande durch geeignete Maaß- regeln kann abgeholfen werden, das lasse ich dahingestellt sein und eben so die Frage, ob die allgemeinen Klagen der Schneider innungen den Jnnungsartikeln oder der Ucberfüllung des Stan des überhaupt oder dem Mandat von 1831 zuzuschreiben sind, 1*
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