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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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gründlich berathen werden kann. Die Sache ist nicht so ein fach, wie man glaubt, und nicht unwichtig für diejenigen, bei denen die Gleichheit vor dem Gesetz noch etwas gilt. Abg. V, Geißler: Ich bin hinsichtlich der Fortsetzung der Debatte ganz der Meinung des geehrten Redners vor mir; ich halte diese Angelegenheit der obwaltenden Umstände und der kundgegebenen Differenz der Ansichten wegen für so wichtig, daß ihre Berathung wohl eine längere Zeit verdient, damit die Meinungen sich gegenseitig austauschen können und -man zu einem befriedigenden und der Würde der Kammer angemessenen Beschlüsse hierüber kommen kann. Stellv. Abg. Rittner: Mir scheint der Schluß der De batte zweckmäßig. Als der Gegenstand zuerst berathen wurde, war ich nicht zugegen, und es sei mir erlaubt, ganz unpar teiisch darauf aufmerksam zu machen, daß damals von Meh rern unter uns etwas wärmere Aeußerungen gebraucht wurden, als gut ist. Ich bitte Sie, meine Herren, wozu sollen die Wie derholungen dieser Aeußerungen führen? Uebrigens ist der Ge genstand als Geldpunkt ein geringer; wir sind wohl auch Alle mit der Ueberzeugung hergekommen, dafür oder dawider zu stim men; wohin anders soll eine weitere Berathung dieses Gegen standes führen, als zur Abstimmung, dazu sind wir aber wohl reif und bereit. Abg.Brvckhaus: Im Gegensatz zu dem, was der Abge ordnete Rittner bemerkt hat, möchte ich mich doch dafür verwen den, die Debatte fortzusetzen. Es ist besser, man spreche in der Kammer das aus, was man auf dem Herzen hat, als daß man spater außerhalb derMammer debattirt. Uebrigens kann die Debatte nicht lange mehr dauern, und so sehe ich kern Unglück darin, wennffie noch einige Zeit so maaßvoll, wie sie bisher ge führt worden ist, fortgesetzt wird. Abg. Todt: Zn gleichem Sinne spreche auch ich mich aus. Es ist nicht meine Absicht gewesen, sie ist es auch jetzt nicht, noch einmal das Wort zu nehmen. Ich meinerseits werde also nicht zur Verlängerung der Debatte beitragen. ' Aber ich glaube doch, so viel Zeit, als zu 'dieser Berathung erforderlich sein wird, können wir schon noch auf den Gegenstand verwen den, der keineswegs so unbedeutend ist, als er von Manchen dar gestellt wird. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand zu spre chen? Wo nicht, so frage ich die Kammer: ob sie die Debatte für geschloffen snsehen will? — Wird durch vierzig gegen dreißig Stimmen bejaht. Referent Abg. Georgi: Erwarten Sie nicht, meine Her ren, daß ich dis Angelegenheit, welche im Verhältniß zu ihrer Wichtigkeit, im Dsputationsbericht ausführlich genug behandelt worden ist, noch einer langem mündlichen Beleuchtung unter werfen werde. Rschtsgründe für die Befreiung der Personen, um die es sich Handelt, hat hie Deputation weder angeführt, noch anführen können. Es sind BMgkeitsgründe, die sie zusammen gestellt hat, und die Deputation muß erwarten, ob die geehrt« Kammer diese für ausreichend erachtet, um dem Beschluß der Deputation hierin beitreten zu wollen. Es ist nicht zu leugnen, meine Herren, eine Ungleichheit vor dem Gesetz ist in diesem Punkte da; allein die Deputation hat bei Begutachtung des Ge- werb- und Personalsteuergesetzes, wenn sie nicht in der einen oder andern Richtung großeHärten undUnzuträglichkeiten aussprcchen wollte, von der ganz consequenten Verfolgung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz nothwendkg absehen müssen, und wenn der geehrte Abgeordnete Todt gesagt hat, er habe von der Deputation Vorschläge erwartet, welche andere Ungleichheiten vor dem Gesetz möglichst hätten beseitigen sollen, so muß ich ent gegnen, daß die Deputation sich eben die vollständigste Errei chung dieses Zieles nicht gesetzt hat und nicht hat setzen können, und daß auch der geehrte Abgeordnete in andern Fällen seineZu- stimmung zu Befreiungen gegeben hat, die allerdings eine solche Ungleichheit vor dem Gesetz begründen, als diejenige, von der hier die Rede ist und welcher er seine Zustimmung verweigert. Es ist, meine Herren, doch nicht zu verkennen, daß es schmerzlich empfunden werden würde, wenn die geehrte Kammer in der einen Richtung Billigkeitsrücksichten gelten lassen will, deren Rück- sichtsnahme sie in der andern verweigert; daß.es ferner wehe thun.wird, wenn die geehrte Kammer für eine Erleichterung aller besoldeten Beamten sich ausspricht und hier eine Be freiung, die seit so langer Zeit besteht, ohne weiteres aufhebcn will. Ich glaube, es würde die Aufhebung dieser Befreiung ge rade im gegenwärtigen Moment schmerzlicher empfunden wer den, als zu irgend einer andern Zeit. Ich bin überzeugt, daß eine Nebenrücksicht irgend einer Art bei denen, welche für die Aufhebung dieser Befreiung gesprochen haben, entschieden nicht vorwaltet; ich bin fest überzeugt, daß das Wort, welches von einem Abgeordneten in Beziehung auf den 12. August heute aus gesprochen worden ist, in der Kammer gewiß keinen Anklang ge funden hat; daß aber möglicherweise derartige Beweggründe doch hier und da der Kammer untergelegt werden könnten, wenn selbst in der Kammer an jenes unglückliche Ereigniß erinnert wird, das dürfen Sie, meine Herren, nicht vergessen. Es han delt sich in Bezug auf den Geldbetrag um einen höchst unbedeu tenden Gegenstand, da nach §. 44,2 des Gesetzes der Dienstauf wand von den Besoldungen abgezogen werden muß, ehe von der Besteuerung der Besoldung die Rede sein kann, aber um des Eindrucks willen, den die Abstimmung der geehrten Kammer machen wird, und aus Billigkeitsgründen muß ich dringend wünschen, die Kammer möge sich den Ansichten der Deputation anschließen. ' Präsident Braun: Die Deputation beantragt: „es wolle die Kammer ihren frühem Beschluß zu §. 12 Punkt 2 aufgeben, und dem Entwürfe wie der ersten Kammer beitreten." Das ist der ersteAntrag, und ich werde zuvörderst darauf eine Frage rich ten. Stimmt demnach die Kammer dem Vorschläge ihrer De putation hierin bei? — Wird gegen sechs und zwanzig Stimmen bejaht. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, daß
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