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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Kammer rücksichtlich dieser Bestimmung den Entwurf anzuneh men. Ich frage die Kammer: ob sie auch in dieser Beziehung der Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: 38. Die erste Kammer ist allen Beschlüssen der diesseitigen Kammer rücksichtlich der Besteuerung der Handwerker, auch allen Tarifveränderungen beigetreten, und hat lediglich ihrer seits noch einige Abänderungen in den Tarifen beantragt. Tarifs.!. Die erste Kammer wünscht, durchgängig in Uebereinstim- mung mit den jetzt bestehenden Sätzen, die einfachen Meister sätze für: Kammsctzer, Krempelsetzer, Schleifer, Seidenweber und Polirer unter s. von 40 auf 30 Ngr., für Mützenmacher unter b. von 35 auf 30 Ngr., für Feueressenkehrer unter o. von 40 auf 30 Ngr. herabzusetzen, und die Deputation kann nach Prüfung und Ver gleichung dieser Sätze nur den Beitritt empfehlen. Präsident Braun: Ich werde die Frage auf den Vorschlag der Deputation, dafern kein Widerspruch erhoben wird, im All gemeinen richten, nicht auf die einzelnen Sätze. Tritt die Kam mer den von der ersten Kammer beschlossenen und von der De putation bevorworteten Herabsetzungen zu Tarif ^.1. bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: Tarifs. Hl. Den Maximalsatz von 35 Thlr. für Adreß- und Commis sionscomptoir findet die erste Kammer, in Betracht des Umfangs einzelner dieser Gewerbsunternehmungen, für zu niedrig, und beantragt, ihn mit 50 Thlr. zu vertauschen. Dagegen hält sie den Minimalsatz von 2 Thlr. für „Conditoren ohne Verkaufs local" für zu hoch, und beantragt, dafür nur 1 Thlr. zu setzen; ferner wünscht sie bei „Musicanten" den Zusatz aus der Verord nung vom 9. November 1840 wieder einzuschalten: „Musicanten, welche die Musik als Nebengewerbe be treiben, können auch mit der Hälfte des Minimalsatzes vernommen werden." Endlich hat sie auf Antrag der Herren Regierungscommissarien, um einem Mißverhältnis zu begegnen, welches sich aus der neuerlich beschlossenen Erleichterung der Schiffer, welche die Steuer nach der Tragbarkeit ihrer Gefäße entrichten, zu den Fischern, welche nach Tarifs. III. zu vernehmen sind, beschlos sen, den Minimalsatz für Fischer in Tarif Hl. von 15 Ngr. auf 10 Ngr. zu ermäßigen. Die Deputation hat die Angemessenheit dieser sämmtlichen Amendements zu Tarif nicht verkennen können, und be antragt deren Annahme, indem sie lediglich anrathet, in dem Zu- atze rücksichtlich der Musicanten, zu Beseitigung möglicher Zweifel, vor dem Worte: „Minimalsatzes" einzuschalten: „be züglichen". Präsident Braun: Die Deputation schlägt uns vor, den von der ersten Kammer zu Tarifs. III. getroffenen Amendements im Ganzen beizutreten, und wünscht nur noch, daß vor dem Wort: „Minimalsatzes" eingeschaltet werde: „bezüglichen". Zu vörderst frage ich: ob die Kammer dem Vorschläge der Deputa tion gemäß den im'Tarif^.M. getroffenen Amendements ihre Zustimmung ertheilt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will die Kammer, daß vor „Minimal satzes" eingeschaltet werde: „bezüglichen"? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: §. 43. Daß alle besoldeten Beamten vom Hof- Civil- wie Mili- tairetat, ferner alle zu einer öffentlichen Function vom Staat, Gemeinden, Corporationen oder berechtigten Privatpersonen be rufenen Personen, hiernächst alle Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener und alle Personen, welche in Beziehung auf vor bezeichnete öffentliche Aemter Wartegeld oder Pension beziehen, zeither vergleichsweise zu hoch und nach einem äußerst mangel haften Tarif besteuert waren und eine Abänderung, resp. Ermä ßigung hierunter erforderlich ist, haben mit der Staatsregierung beide Kammern bereits anerkannt. Nur über das Maaß der zu gewährenden Erleichterung und die für den Tarif festzustellende Scala bestehen drei verschiedene Ansichten. Die Sraatsregie- rung will bei einem Einkommen von 100Thlr. mit einem Steuersatz von —15 Ngr. — beginnen, mit jedem folgenden 100 den Satz um 1 Ngr. steigern und den erhöhten Satz vom ganzen Einkommen erheben. Die erste Kammer will bei 100 Thlr. — — Einkommen Mit einem Steuersatz von — 20 Ngr. — beginnen, und dann dieselbe Steigerung von 1 Ngr. mit je dem vollen 100 Thlr. eintreten lassen. Die diesseitige Kammer will, wie die erste Kammer, mit dem Steuersatz von — 20 Ngr. — für 100 Thlr. Einkommen beginnen, mit jeder Erhöhung des Einkommens um volle 300 Thlr. — — den Satz um 5 Ngr. steigern, bis derselbe die Höhe von 2 Thlr. 10 Ngr. von 100 Thlr. — — Einkommens erreicht hat. Der Vorschlag im Entwürfe empfiehlt sich durch die Gleich- mäßigkeitder Steigerung, erscheint der Deputation aber, nament lich in den Mittlern Sätzen, im Vergleich zu der Besteuerung anderer Steucrcategorien und zu den zeitherigen Steuersätzen als in der Ermäßigung entschieden zu weit gehend. Der Vor schlag der ersten Kammer, hat denselben Vorzug einer gleichmä ßigen Steigerung, geht in der.Erleichterung zwar nicht so wert, als der Entwurf, aber nicht unbedeutend weiter, als der Vor schlag der zweiten Kammer und unterliegt nach Ansicht der un terzeichneten Deputation dem Einwand, daß, wenn man einmal in der Erleichterung im Allgemeinen so weit gehen will, es wün- schenswerth sein würde, davon etwas mehr den medngern, etwas weniger den mittler» und hohem Gehalten zu Theil werden zu lassen.
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