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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Der Vorschlag der diesseitigen Kammer geht nicht so weit in der Ermäßigung, als die vorstehenden beiden, und nähert sich, wenn gleich immer im Ganzen sehr erhebliche Erleichterung ge wahrend, doch etwas mehr dem zeither Bestehenden. Verkennen läßt sich nicht, daß er eine etwas springende Steigerung nicht ganz vermeidet und bei ein paar Einkommensätzen, denen von 400 und 500 Lhlr., es genau bei der zcitherigen Besteuerung laßt. Die Deputation hat sich wiederholt bemüht, einen Vor schlag zu finden, der in der Ermäßigung nicht so weit gehend, als der Entwurf, ein Verhältniß, das die Deputation einmal nicht für richtig anerkennen kann, doch sich etwas mehr der Re gierung und der ersten Kammer nähert und die Bedenken besei tigt, welche einerseits von der Staatsregierung und der ersten Kammer gegen den ersten diesseitigen Vorschlag und anderer seits von der Deputation weiter oben gegen den Vorschlag der ersten Kammer erhoben worden sind.- Hiernach beantragt die Deputation, bei einem Einkommen von 100 Thlr. mit einem Satz von —16 Ngr. — zu be ¬ ginnen und mit jedem vollen 100 um Iß Ngr. zu steigern, bis der Steuersatz die Höhe von 2 Lhlr. 10 Ngr. vom 100 erreicht hat. In der unter (D beiliegenden Tabelle ist das Ergebniß die ser Norm und der frühem Vorschläge auf die verschiedenen Ein- kvtnmensätze vergleichend zus ammengestellt. Der neuere Vorschlag der Deputation vermeidet alle Sprünge in der Steigerung, geht in der Ermäßigung im All gemeinen nicht so weit, als der Entwurf, aber etwas weiter, als -er frühere Vorschlag der zweiten Kammer, und verhält sich zu -em Vorschläge der ersten Kammer so, daß er alles Einkommen unterlOOO Lhlr. etwas mehr, alles Einkommen über 1000 Thlr. etwas weniger erleichtert, als die erste Kammer es beabsich tigt. Bei einem Einkommen von 3 70 0 Lhlr. und mehr trifft -er neuere Vorschlag der Deputation mit dem früher«, der Be schluß der Kammer geworden ist, genau wieder zusammen. Ast nun auch nicht zu verkennen, daß durch jenen neuern Vorschlag die de« Angestellten zugedachte Erleichterung etwas weiter geht, als anfänglich die Deputation zu bevorworten ge dachte, so ist doch, zu hoffen, daß die geehrte Kammer billigen werde, daß die Deputation auf die niedriger Besoldeten vorzugs weise Rücksicht genommen und einen Vorschlag aufgestellt hat, - -er geeignet scheint, die verschiedenen Ansichten und, Wünsche zu vereinigen, und von dem wohl zu hoffen ist, daß die Regierung und die erste Kammer ihn annehmen werden. Genehmigt die geehrte Kammer den Vorschlag ihrer Depu tation, so würde unter Aufgabe des ersten Beschlusses der ß. 43 im Entwurf von: „daß dieser Procentsatz erhoben Wird" ausfallen und mit folgender Fassung zu vertauschen sein: „daß dieser Procentfatz bei einem Einkommen von 100 Lhlr. —- 16 Ngr. beträgt, mit jedem folgenden 100 Lhlr. um 1 Ngr. 5 Pf. steigt, bis er 2 Lhlr. 10 Ngr. vom Hundert erreicht hat und der erhöhte Satz jedesmal von dem ganzen Einkommen erhoben wird." Die Deputation Hat Hierbei noch einer Petition zu geden ken, welche von mehrer» Königl. fächs. Kammerjunkern, Karl Heinrich Sebastian v. Ponikau und Genossen, an die Stände versammlung eingereicht wurde und mit den Protocollen der ersten Kammer in Abschrift an die unterzeichnete Deputation gelangt ist. Petenten wünschen in Betracht, daß Regierung und Stände sich für Herabsetzung des Steuersatzes für die Kammerherren von 60 Lhlr. auf 40 Lhlr. erklärt haben, den jährlichen Per sonalsteuersatz für die Königl. Kammerjunker von 30 Lhlr. auf 20 Lhlr. herabgesetzt zu sehen und führen unter Anderm an, daß die Verhältnisse in vieler Beziehung mit denen der Kammer herren gleich seien, daß es höchstens nur noch 26 Königl. Kam merjunker gebe, daß dieses Prädikat, wie die überhaupt!» frühem Jahren stattgefundene Dienstleistung gänzlich aufhören solle, und daß unter den noch vorhandenen Kammerjunkem nur 4 sich be finden, welche noch ihren Gehalt aus der Königl. Civilliste be ziehen. — Die erste Kammer hat nach Vernehmung mit den Herren Regierungscommissarien beschlossen, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, und die unterzeichnete Deputation muß sich bei ihrer Kammer für einen gleichen Beschluß verwenden. Der Steuersatz von 30 Lhlr. für die Königl. Kammerjunker ist genau nach der Hofrangordnung bestimmt, wie alle übrigen, und wenn aus Rücksichten auf den Königl. Dienst eins Ausnahme bei den unbesoldeten Kammerherren stattgefunden hat, so finden solche Rücksichten nach dem eignen Anfuhren der Petenten und der Versicherung der Herren Regierungscommissarien bei den Königl. Kammerjunkern nicht statt. Die Deputation beantragt, das Gesuch des v. Ponikau und Genossen abzulehnen. Abg. Oberländer: Ich habe schon bei der ersten Bera- thung dieses Punktes in unserer Kammer erklärt, daß ich die für die Besoldeten bereits eingetrekene Berücksichtigung für das Aeußerste halte, was geschehen darf, um bei den gewerbtreiben- den Bürgern nicht den Verdacht einer Bevorzugung der besol- deten, Beamten zu erregen. In unfern Beamtenstaaten ist es ohnehin schon so weit gekommen, daß man eine neue Eintheilung der gesammten Staatsbürger machen kann, in Beamte und Nichtbeamte, wobei es nicht fehlen kann, daß sich der Bürger eine gewisse Bevorzugung der erstem vor den letzter» denkt. Nach allen meinen Wahrnehmungen im bürgerlichen Leben habe ich gefunden, daß die Beamten schon zeither im Verhältniß zu den Gewerbtreibenden in derLhat nicht zu hoch besteuert waren. Man sagt wohl, daß es manchen Beamten schwer geworden, möchte man sich aber auch nur davon unterrichtet haben, wie schwer es den Gewerbtreibenden wird. Daß der Tarif Manches zu wünschen übrig läßt, mag wahr sein; ich getraue mir aber keinen bessern zu machen. Jedermann einen machen, 'aber alle werden getadelt werden. Die höher Besoldeten, die durch hie Scala etwas schärfer besteuert sind, werden sich nicht beklagen dürfen, wenn sie bedenken, daß viele gleichbefähigte schlecht Be soldete es in ihrem Lebe« nicht weiter bringen. Es entgeht sehr Vielen, auch den mitden Gewerbtreibenden m ^ctis verkehrenden Verwaltungsbeamten, welchen Entbehrungen sich ein Gewerb- treibender unterwerfen muß. Wer tagtäglich mit ihnen verkehrt und unter ihnen lebt, nur der wird wissen, welche Mäßigkeit, Ausdauer und Nüchternheit, welche geduldige Unterwerfung un ter die Nothwendigkeit des Mangels auch der gewöhnlichsten Lebensannehmlichkeiten bei ihnen anzutreffen sind. Deshalb
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