1357 Die Deputation kann nicht verkennen, daß diese Fassung -en Sinn des Paragraphen im Entwürfe noch etwas klarer herausstellt, und empfiehlt deshalb deren Annahme. Präsident Braun: Tritt die Kammer der von der ersten Kammer beliebten veränderten Fassung von §. 69 bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: §. 71. Zu wünschenswerther Erlangung einer Uebereinstimmung mit der bezüglichen Bestimmung des Criminalgesetzbuchs hat die erste Kammer, unter Zustimmung der Herren Regierungscom- miffarien, beschlossen, die Worte: „verwirkten Geldstrafen" mit „zuerkannten Geldstrafen" zu vertauschen, und die Deputa tion, die Richtigkeit des dafür angeführten Grundes anerken nend, muß den Beitritt zu diesem Amendement empfehlen. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer auch das zu tz. 71 von der ersten Kammer beschlossene und von unserer Deputation angenommene Amendement? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Da derGegenstand derheutigen Ta gesordnung zu Ende ist, so schließlich für heute die Sitzung, beraume die nächste auf Montag 10 Uhr an, und bringe auf die Tagesordnung die Berathung des Berichts über die Land tagsordnung. Schluß der Sitzung 4 3 Uhr. Druckfehler. Zn Nr. 48 der Mittheil, der zweiten Kammer S.I275 Sp. 1 I. 26 ist in der Rede des Abg. Heuberer statt: „Ver schwiegenheit" zu lesen: „Verschmitztheit". — Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaetivn beauftragt: V. Gretschel.