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Miltheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. MS2. Dresden, den 23. December 184S. Drei undfünfzigste öffentlicheSitzung der Zweiten Kammer am 15. December 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigung. — Be- rathung des Bor- und Nachberlchts der außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer übe« den Entwurfder Landtagsordnung. — (Allgemeine Berachung und Beschlußnahme über 102. —> Besondere Bemkhung, §Z. 1 bis 4. — Vrgl. Mitchsilungen der ersten Kammer, Nr. 2, S. 24 ff) — Die Sitzung beginnt gegen 11 Uhr in Gegenwart des Königl. Commissars v. Günther und von ein und sieben- zig Mitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung ge führten Protokolls. Präsident Byaun: Wenn Niemand gegen das Protokoll eine Erinnerung zu machen hat, so ersuche ich die Herrn Abge ordneten Kasten und Schäffer, dasselbe zum Zeichen der Genehmigung mit mir zu vollziehen. Dieses geschieht. Es folgt nunmehr der Vortrag aus der Re gistr ander I. (Nr. 590.) Petition des 0° Johann Gottfried Flügel zu Leipzig, betreffend das Gesuch: „bei Gelegenheit der Bera- thung über den Gesetzentwurf zum Schutz musikalischer und dramatischer Werke, in die Schrift an die hohe Staatsregierung die Forderung der Ausdehnung des Rechtsschutzes für Geistes werke auch gegen deren geistig mechanische Nachbildungen und die Ermittelung eines internationalen Rechtsschutzes für die literarischen Erzeugnisse durch Staatsverträge oder auf sonst geeignetem Wege aufzunehmen." Hierbei 77 Exemplare dessen Schrift: „Literarische Sympathien, oder industrielle Buch macherei" zur Bibliothek und zur Vertheilung. Präsident Braun: Der Herr Petent hat mich mit Ein führung dieser Petition beauftragt. Er sucht zu zeigen, welche Lücken das Gesetz noch habe, und deutet aufmehrere Mißbräuche hin, welchen die Schriftsteller noch unterliegen; er wünscht diese Lücken beseitigt und begehrt, daß bei Berathung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs Vorkehrungen in dieser Richtung hin getroffen werden möchten. Die Petition enthält, wie mir II. 52. dünkt, sehr beachtungswerthe Fingerzeige, und daher wird die erste Deputation, an welche sie zu verweisen ist, gewiß den In halt derselben möglichst benutzen. Bheilt die Kammer die An sicht, daß diese Petition an dis erste Deputation abgegeben werde? — Einstimmig Ja. 2. (Nr. 591.) Petition der Schneiderinnung zu Rochlitz, Wilhelm Braugott Böhme und Gen., das Fertigen von Klei- dungsstücken von Frauenzimmern betr. Präsident Braun: Diese Petition wird in Gemäßheit der früher gefaßten Resolution an die dritte Deputation ab zugeben sein. 3. (Nr. 592.) Petition der Schneidennnrmg zu Nossen, Obermeister Karl August Wittig, um Beschränkung des den Nähterinnen »erstatteten Rechts zum Schneidern. Abg. Erchenbrecher: Es liegen derartige Petitionen und Beschwerden der dritten Deputation zur Prüfung und Entschließung bereits mehrfach vor, und ich empfehle daher auch gegenwärtige von mir überreichte Petition derselben und bitte, solcher geneigte Aufmerksamkeit zu schenken. Präsident Braun: Wird ebenfalls an die dritte Depu tation abzugeben sein. 4. (Nr. 593.) Petition der Gemeinden zu Erbisdorss Michaelis, Langenau, Kleinhartmannsdorf, Grünhainchen, Lengefeld und Reifland, Karl Christian Rudolph und Gen., um chausseemäßige Herstellung der von Erbisdorf nach Wald kirchen und Zschopau führenden Straße. Abg. Metzler: Ich kenne den in der Petition berührten Straßentract genau, und kann bestätigen, daß die auf demsel ben stattfindende. Frequenz eine Chaussirung desselben dringend nothwendrg erscheinen läßt. Ich muß mich aber dafür um so mehr verwenden, als in der Lhat diese Gegend bei der vor lan ger, als einem Jahrzehend erfolgten Anlegung der von Freiberg nach Marienberg führenden Chaussee auf eine unbegreifliche Weise hintangesetzt worden ist. Die unmittelbare Folge da von wird sein, daß jetzt wieder eine neue Chaussee theilweise fast in paralleler Richtung wird geführt werden müssen, wo, wenn die frühere Chaussee in der von den Petenten angedeutes Len Richtung angelegt worden wäre, eine Chaussee dem Zwecke beider entsprochen haben würde. 34 muß die ChMssirunZ 1