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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abgaben in der Umgegend, und namentlich in Janishaußen und Döbeln, auf den sogenannten Geleitshäusern beseitigt worden seien, hätten sich aber in dieser Hoffnung getauscht; sie setzten daher ihr Vertrauen auf die hohe Ständeversammlung, die wie- derholentlich für Freiheit des Verkehrs, Aufhebung aller Binnenzölle und Verwirklichung des Zoll vertrags sich ausgesprochen habe, und bäten ehrfurchts voll, es wolle die hohe Ständeversammlung bei der hohen Staatsregierung sich dahin verwenden, daß die Lommatzscher Pflastergeleitsabgabe ehebal digsteingezogen und von dem diesfalls vorbehal- tenen Widerruf Gebrauch gemacht werde. Meine Herren, ich bin kein Freund von Ausnahmen, und somit kann ich auch das Lommatzscher Pflaftergeleite nicht in Schutz nehmen, um so weniger, da die Erhebungssatze sehr ungleich sind. Ein Frachtwagen, welcher vielleicht mit 50, 60, wohl auch mit 80 Centnem beladen sein kann, zahlt 8 Pfennige, ein armer Schiebböcker oder Handschlittenfuhrmann, der 1L, 2 oder höchstens 3 Centner geladen hat, zahlt 2 Pfennige. Das scheint mir ein sehr unrichtiges und höchst ungleiches Verhältniß zu sein, und ich muß mich daher für gänzliche Aufhebung des Pfla- stcrgeleites verwenden. Ich bitte das hohe Präsidium, diese Petition an die vierte Deputation geneigtest zu verweisen. Präsident Braun: Der vierten Deputationliegtein ähn licher Gegenstand bereits vor. WM die Kammer diese Eingabe dahin abgeben?-—EinstimmigIa. 23. (Nr. 612.) Petition des Gutsbesitzers undAblösungs- commiffars Karl Heinrich Schmidt zu Daubnitz und 110 Gen. aus der Lommatzscher Gegend um Verwendung für Ablösung aller und jeder von Grundstücken zu entrichtenden Geldgefälle und deren Aufnahme in die Landrentenbank auf einseitigen Antrag. Abg. Oehmichen: Auch diese Petition der hohen Kam mer zu überreichen, bin ich auf gleiche Weise als bei der vori gen aufgefordert worden. Die Petenten, 111 «Grundstücks besitzer bei Lommatzsch, bedauern, daß in dem sonst so wohlthä- tigenAblösungsgesetze vom 17. März 1832 es an einem Maaß- stabe und an Grundsätzen fehle, Geldgefälle, welche von den Grundstücksbesitzern zu gewissem Termine und nach einem im voraus feststehenden Betrage bezahlt werden müssen, abzu lösen, da gerade diese m ihrer Gegend bereits im vorigen Jahrhundert an die Stelle früherer Natüraldienste und Leistun gen getreten, mithin nichts Anderes, als Ablösungsrenten wären, was geschichtlich nachzuweisen sei. Sie glauben aber auch, daß sie dadurch bei Einführung der neuen Besteuerung in großen Nachtheil gekommen wären; denn während bei Einfüh rung der frühem Steuer die übrigen Vermögensverhältnisse und die Lasten und Beschwerden der Grundstücke in Be- tracht gekommen, fände dies nach dem jetzigen Steuersystem nicht im geringsten statt; sie wünschen diese Geldgefälle ent weder durch eine entsprechende Capitalbezahlung auch mit Widerspruch des Berechtigten, oder durch nachträgliche Uebcr- weisung auf die Landrentenbayk zur allmäligen völligen Til gung bringen zu können, um diese unerquicklichen Erinnerun gen an die dunkeln Zeilen des Mittelalters und der Feudalver- hältnisse nicht für ewige Zeiten aufbewahren zu müssen, und bitten ehrfurchtsvoll, beiderhohenSLändeversamm- lung eine Abänderung des Ablösungsgesetzes da hin zu beantragen, daß die Ablösung aller und jeder von Grundstücken zu entrichtenden Geldge fälle und derenAufnahme in die Landrentenbank auf einseitigen Antrag für statthaft zu erachten sei. Wenn schon an fast allen Landtagen sehr viele ähnliche Petitionen an die hohe Ständeversammlung eingereicht worden sind, die hohe Staatsregierung zur Zeit aber noch stets Beden ken trug, darauf einzugchen, so scheint es jetzt, wo es sich um den Schluß der Landrentenbank handelt, gewiß an der Zeit, einen nochmaligen, vielleicht den letzten Versuch zu machen, die Bitten undWünsche recht Vieler im Lande recht ein dringlich zu empfehlen, und indem ich dies hiermitthue, füge ich zugleich hinzu, daß in dortiger Gegend viele Getreide zinsen, die bei Einzelnen bis zu 100 Scheffel betrugen, größten- theils abgelöst sind. Bei der srühern Steuer war in der Regel darauf Rücksicht genommen, bei der neuen Grundsteuer sind aber diese ganz außer Beachtung geblieben. Ich ersuche die geehrte Deputation, der diese Petition zu überweisen sein wird, diesen Punkt geneigtest mit zu berücksichtigen. Präsident Braun: Diese Petition wird an die erste Deputation abzugeben sein. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Za. 24. (Nr. 613.) Literat Gustav Bernhard zu Leipzig über reicht 1 Exemplar des von ihm verfaßten Gedichts: „Der säch sische Landtag 18M Präsident Braun: Das eingesendete Gedicht ist zur Bibliothek der Kammer gebracht worden. 25. (Nr. 614.) Petition des Raths und der Stadtverord neten zu Plauen, Gustav Fincke und Gen., um Befreiung der Presse. Präsident Braun: Diese Eingabe wird der vierten Deputation zuzuweisen sein. Theist die Kammer diese An sicht? — Einstimmig Za. 26. (Nr. 615.) Petitton des Raths und der Stadtverord neten zu Plauen, Gustav Fincke und Gen., um Einführung der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit im Strafrechtsverfahren, verbunden mit Staatsanwaltschaft und Schwurgerichten. Präsident Braun: Diese Petition wird früherer Resolu tion gemäß an die erste Kammer abzugeben sein. Tritt die Kammer dem bei? — EinstimmigIa. Präsident Braun: Somit wären die Gegenstände der heutigen Registrande erschöpft und ich habe der Kammer, nur
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