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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Diese Petition wird auch an die dritte Deputation abzugeben sein, da derselben bereits eine Petition verwandten Inhalts vorliegt. LH eilt dieKammer diese Ansicht? — Einstimmig Ja. (Staatsminister v.Nostitz-Wallwitz tritt ein.) 12. (Nr. 627.) Petition und beziehendlich Beitrittserklä rung Karl Gottfried Albrecht's zu Malkwitz und Gen. um Aufhebung des Gesetzes, nach welchem der Landmann der in seinem Orte verpflichteten Hebamme ein Geldäquivalent auch für eine nichr geleistete Entbindung entrichten muß, und 8. zu nachstehenden Petitionen: 1) um Verleihung einer freier« Verfassung der protestantischen Kirche; 2) um Gleichstellung der Deutsch-Katholiken mit andern christlichen Kirchengesell- schaftcn; 3) um Einführung von Oeffentlichkeit und Münd lichkeit im Strafproceß; 4) um Zurücknahme der Verordnun gen vom 17. Juli und 26. August d. I.; 5) um Aufhebung des Gesetzes vom 14. Juli 1840 und 6) um ein Gesetz über Ablösungen der Jagdbefugniffe. PrasidmtBraun: Diese Eingabe wird im Punktes, an die vi erte Deputation, in dem Punkte 8.1,2,4 an die auß er- ordentliche Kirchendcputation, im 3. Punkte an die erste Kammer und im 5. und 6. Punkte an die dritte Deputation abzugeben sein. Stimmt die Kammer dieser Entschließung des Direktoriums bei? — Einstimmig Ja. 13. (Nr. 628.) Bericht der zweiten Deputation der zwei ten Kammer über das Allerhöchste Decret, das Budjet auf die Finanzperiode 1846—1848 bctr. Präsident Braun: Dieser Bericht wird zu drucken sein und auf eine spätere Tagesordnung gelangen. 14. (Nr. 629.) Protocollextract der ersten Kammer vom 11. dieses Monats, die Berathung des Berichts über das Al lerhöchste Decret, die auf das Jahr 1846 anzuordnende Erhe bung der Steuern und Abgaben betr. Präsident Braun: Dieser Protocollextract wird an die zweite Deputation zurückgelangen müssen. 15. (Nr. 630.) Petition des Botenfuhrmanns Sonntag zu Zwickau und Gen. um Verwendung für eine bessere Herstel lung der Höfer Chaussee, namentlich des Tractes von Zwickau nach Chemnitz. Abg. Oberländer: Ich erhebe mich nur bei den allerwe nigsten der von mir der Kammer überreichten Petitionen und Beschwerden, und wenn es geschieht, so geschieht es, glaube ich, nicht zu lange. Allein hier wird es auf den Beschluß der geehr ten Kammer nicht ohne Einfluß sein, wenn ich etwas darüber sage. Die Eingabe ist in der Hauptsache eineBeschwerde gegen die betreffenden Straßenbaubeamten wegen mangelhafter Erfül lung ihrer Dienstpflichten. Da eine Enthörung der Beschwerde führer nicht nachgewicsen ist, das heißt: da sie nichtnachgewiefen haben, daß sie mit der Beschwerde bei der obersten Staatsbehörde abgewiesen worden, so würde eigentlich die Beschwerde in for meller Hinsicht zurückzuweisen sein. Gegen Amtshauptleute und Chausseeinspcctoren beschwertman sich nicht unmittelbar bei den Kammern, sondern zunächst bei den betreffend en Ministerien. Allein die Beschwerdeführer haben am Schluffe ihrer Eingabe dieses selbst gefühlt und darauf angetragen, daß, da Gefahr beim Verzüge sei, man von dem Gesuche alsbald dem Finanzmini sterium Kenntniß geben möge. Sie behaupten nämlich, daß insonderheit der Chausseetract zwischen Chemnitz und Zwickau in einem so schlechten Zustande sei, daß das Fuhrwerk dort über aus gehemmt werde und die Fuhrleute den größten Nachthcilen ausgesetzt seien. Das Unterhaltungsmaterial sei nicht in der nöthigen Quantität vorhanden, das vorhandene aber so schlecht, daß es seinen eigentlichen Zweck durchaus nicht erfülle. Obschon die betreffenden Strecken unter die am meisten rentirenden Chausseen des Landes gehörten, so seien doch vielfache Bitten ohne Berücksichtigung geblieben, zum Theil mit der Entschuldi gung, daß man in Dresden nichts dazu hergebe. Sie beantra gen daher, daß der Chausseetract von Chemnitz nach Zwickau unverzüglich einer Untersuchung unterworfen und dann schleunige Abhülfe der gerügten Uebclstände gewährt werden möge. Nun darauf können wir bei der Kammer füglich nicht resolviren, und deshalb geht meine Bitte dahin, die Kammer wolle beschließen, die Eingabe in dieser Beziehung sofort an die Staatsregierung abzugcben, wo man wohl keinen Anstand nehmen wird, die Be schwerde alsbald zu untersuchen. Dagegen beschäftigt sich die Eingabe zweitens auch mit einem andern Gesuche, einer eigent lichen Petition. Da die Petenten nämlich oftmals die Beobach tung gemacht zu haben glauben, daß die Aufsichtsführung des Amtshauptmanns und des Chausseeinspectors über die Chausseen ungenügend sei, so beantragen sie, daß die Einrichtung getroffen werde, daß den Gerichtsbehörden und Obrigkeiten zur Pflicht gemacht werde, bei wahrgenommener schlechter Beschaffenheit der Chaussee beider Oberstraßenbaubehörde Anzeige zu erstatten, solches auch auf die bei ihnen angebrachten und für begründet befundenen Beschwerden der Bürger zu thun. Dieser zweite Theil würde daher wohl zum Ressort der vierten Deputation gehören. Präsident Braun: Will die Kammer dem Anträge des Abgeordneten Oberländer gemäß die Eingabe in ihrem ersten Theile an die Staatsregierung sofort abgeben? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: In ihrem zweiten Theile, behauptet der geehrte Abgeordnete, gehöre sie als Beschwerde der vierten Deputation zu. Das Directorium hat allerdings diese Ansicht ebenfalls und schlägt daher der Kammer vor, sie in diesem zwei ten Theile der vierten Deputation zuzuweisen. Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 16. (Nr. 631.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Karl Gottlieb Richter und Gen. zu Cunnersdorf um Verwen dung für Aufnahme eines seit 1830 dort verpflegten ««bekenn-
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