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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ten Taubstummen in eine Anstalt auf Staatskosten. (Hierzu 2 Beilagen.) Präsident Braun: Diese Petition wird an die vierte Deputation abzugeben sein. Stimmt die Kammer dem bei?— Einstimmig Ja. 17. (Nr. 632.) Petition Christian Friedrich Mehlhose's zu Obercunnersdorf bei Löbau und 241 Gen. um ein Gesetz wegen nachträglicher Zulassung zur Entschädigung für vor mals steuerfreies Grundeigenthum. 18. (Nr. 633.) Petition Christian Friedrich Güttler's zu Neuebersbach und 438 Gen. desgleichen. (Hierzu 2 Bei lagen.) 19. (Nr. 634.) Petition Gotthelf Hornuff's, zu Oppach und Gen., überreicht durch Advocat Müller in Spremberg, des gleichen. (Hierzu 2 Beilagen, 2 Aktenstücke und 1 Fascikel.) Abg. Hensel (aus Bernstadt): Die vier letzten Petitionen sind aus zwei verschiedenen bäuerlichen Wahlbezirken der Ober lausitz mir zugesendet worden, und die Petenten haben mich er sucht, mich der Sache anzunehmen. Ich will nur mit wenigen Worten auf den Gegenstand eingehen. Die erste betrifft in der That einen eigenthümlichen Fall. Ein Taubstummer wurde im Jahre 1830 von der Gensdarmerie in der Gegend von Kießdorf aufgegriffen und an die Gerichtsbehörde abgegeben. Die Ge richtsbehörde übergab diesen Taubstummen dem Gerichtsfrohn zur Verpflegung, und er wurde in Ermangelung eines andern Locals in der Frohnfefte, wo er auch 14 Jahre lang seinen Auf enthalt hatte, untergebracht. Die Gemeinde Cunnersdorf, in deren Bezirke die Frohnfefte liegt, hat gar keinen Grund gehabt, sich um die Sache zu bekümmern; sie hat geglaubt, der Taub stumme werde auf Kosten der Gerichtsherrschaft verpflegt, sie hat keine Veranlassung und kein Recht gehabt, etwas gegen die Aufnahme des Taubstummen in die Frohnfefte zu thun. Später wird eine Erörterung darüber angestellt, welchem Heimathsbe- zirke der Taubstumme zuzuweisen sei, und durch alle Instanzen ist erkannt worden, daß nach §. 9 des Heimathsgesetzes der letzte Aufenthalt hier entscheide. Da nun die Frohnfefte in Cunners dorf liege, so sei auch die Gemeinde verpflichtet, diesen Taubstum men, so lange er lebe, zu verpflegen. Es ist dies gewiß eine Härte, die zwar keine formelle Ungerechtigkeit enthält, wohl aber einen deutlichen Beleg zu dem Satze giebt: summum jus summa injuria. Ich empfehle diese Petition ganz besonders der Depu tation, welcher sie zugewiesen werden wird. Die drei zuletzt ge nannten Petitionen betreffen wieder die nachträgliche Anmeldung steuerfreier Grundstücke. Hier muß ich besonders auf die Peti tion der Gemeinde zu Oppach verweisen. Darin sind die eigen- rhümlichen Stcuerverhältnisse der Obcrlausitz mit Gründlichkeit auseinandcrgesetzt. Die Petenten haben nachgewiesen, daß sic gar nicht im Stande gewesen seien, sich tempestiv anzumelden; denn am 26. März 1839, auf welchen Tag die Präclusivfrist ge legt war, wußten, sie noch gar nicht, welche Steuereinheiten sie auf ihre Grundstücke bekommen würden, wußten auch nicht, ob irgend eine Entschädigung für sie ausfallen könne, da die Grund anlage zuvor in Gegenrcchnung zu bringen ist. Zweitens machen sie darauf aufmerksam, daß in sehr vielen Gegenden der Ober lausitz durch die Steuerbehörden dahin gewirkt worden sek, daß die kleinern Grundstücksbesitzer sich nicht anmeldeten, indem die Steuerbeamten die Meinung verbreitet hätten, daß wenig oder gar nichts für sie ausfallen würde. Präsident Braun: Diese Petitionen gehören einem frü- hernBeschluffe der Kammer gemäß derdritten Deputation zu. 20. (Nr. 635.) Petition Anton Valentin Gütter's und Gen. zu Neukirchen im Voigrlande gleichfalls um nachträgliche Entschädigung für vormalige Steuerfreiheit. 21. (Nr. 636.) Petition der Gemeinde zu Neukirchen bei Nossen, durch den Gemeindcvorstand Karl Gottlieb Gabriel, desgleichen. Präsident Braun: Auch diese Eingaben gehören an die dritte Deputation. — Die Gegenstände der heutigen Re- gistrande sind nun erschöpft, und ich habe der Kammer nur noch anzuzcigen, daß der Abgeordnete v. Geißler wegen dringender Deputarionsarbeiten sich hat entschuldigen lass en. Wir können nunmehr zum Gegenstände der heutigen Tagesordnung über gehen, und der Herr Referent Todt wird die Güte haben, uns den anderweitcn Bericht über die Adreßfrage vorzutragen. (DieStaatsminister v.Zeschau und ».Wietersheim treten ein.) Referent Abg. Todt: Der anderweite Bericht, die Uebergabe einer Adresse auf die Thronrede betref fend, lautet wie folgt: Der Entwurf zu einer Adresse auf die Thronrede, wie ihn die unterzeichnete Deputation, dem ihr gewordenen Auftrage zu folge, mittelst Berichts vom 13. October dieses Jahres der zwei ten Kammer gutachtlich vorgelegt hatte, war von dieser in allen seinen Theilen und ohne die geringste Abänderung genehmigt worden, als er der'ersten Kammer mitgethcilt wurde. An diese letztere mußte der Adreßen.twurf gebracht werden, weil dieselbe zwar für den gegenwärtigen Fall zur Abgabe einer Adresse sich bereit erklärt, jedoch auf den Grund eines besondern Beschlusses die zweite Kammer zur Entwerfung einer gemeinschaft lichen Adresse aufgefordert, und die diesseitige Kammer dem Vorschläge der unterzeichneten Deputation, den Versuch einer Vereinigung unter den gegenwärtigen Umständen nicht von der Hand zu weisen, in der 19. öffentlichen Sitzung vom 17. October d. I. ihre Zustimmung ertheilt hatte. Die erste Kammer hat nun, nach einer gründlichen und würdevollen Prüfung Seiten ihrer dritten Deputation, über den diesseits aufgestellten Adreßentwurf gleichfalls Berathung ge pflogen und Beschluß gefaßt und diese Beschlüsse unter dem 20. November d.J. der zweiten Kammer zugehen lassen, vonwelcher sie am 22. desselben der unterzeichneten Deputation zur Begut achtung überwiesen worden sind. Nachdem diese letztere nun den diesseitigen Adreßentwurf mit den von der ersten Kammer beschlossenen Abänderungen ver-
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