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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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die zweite Kammer wolle die beschlossene Adresse, selbst in der Form, in welcher die erste Kammer sie angenom men hat, und welche aus der zweiten Columne der Bei lage unter vollständig zu ersehen ist, genehmigen und zur Abgabe bringen, in dem über die diesfallsige Be schlußfassung aufzunehmenden Protokolle aber die aus drückliche Erklärung und Verwahrung niederlegen, daß aus diesem Beitritte zu den Beschlüssen der ersten Kam mer ein Aufgeben der, in den dadurch in Wegfall gekom menen Punkten der Adresse diesseits ausgesprochenen Ansichten, Hoffnungen und Wünsche keineswegs zu fol gern sei. Einer andern Ansicht ist dagegen die Majorität der unter zeichneten Deputation. Sie glaubt, daß die Form der Adresse, wie sie sich nach den Beschlüssen der ersten Kammer gestaltet hat, da die wesentlichsten Punkte daraus hinweggenommen oder mo- difimt worden sind, die von der zweiten Kammer kundgegebenen Ansichten wiederzugcbm nicht mehr geeignet, folglich das hier nach auszufertigende und in die Hande des Staatsoberhauptes niederzulegende Dokument bezüglich der zweiten Kammer keine Wahrheit mehr sei. Dazu kommt, daß der Zweck, der an die Uebergabe einer Adresse sich knüpfen laßt, in der Hauptsache be reits durch die darüber gepflogene Verhandlung m der Kammer erreicht worden ist. Denn hätte darauf und auf das gegenseitige Sichaussprechen zwischen Regierung und Kammer die Deputa tion nicht einen entschiedenen, ja den hauptsächlichsten Werth gelegt, so hätte sie nicht zu dem Versuche, eine gemeinschaftliche Adresse beider Kammern zu Stande zu bringen, anrathen, nicht in ihrem ersten Berichte (S. 448) dies unter Anderm damit motiviren können, daß man nicht wünsche, das Wesen der Sache der Form zum Opfer fallen zu sehen. Hüt hierin zwischen Ma jorität und Minorität eine Verschiedenheit der Meinungen zur Zeit der ersten Berichterstattung nicht obgewaltet, so halt die Majorität auch jetzt noch daran fest und glaubt zugleich, daß die zweite Kammer, nachdem sie den früher vorgelegten Adreßent- wurf ohne die geringste Abänderung angenommen, zugleich aber die einzelnen Abschnitte desselben durch eine dreitägige Discus- sion genügend erläutert, auch die Herren Rcgicrungscommissa- rien mit ihren Gegenreden dabei gehört hat, wollte sie jetzt einen ganz andern Entwurf zur Uebergabe bringen, mit sich selbst in Widerspruch gerathen, dem Staatsoberhaupte etwas als ihre Meinung vortragen würde, was diese Meinung in der That nicht vollständig ist und nach der vorausgegangenm Verhand lung nicht sein kann. Will die Staatsregierung auf die bei der Adreßdebatte von der zweiten Kammer offen dargelegten Ansichten und Wünsche bei ihren künftigen Regierungsmaaßregeln Rücksicht nehmen, so kann sie solches auch, wenn keine förmliche Urkunde Seiten der Kammer darüber ausgefertigt wird, die ja doch auch bestimmte, mit einer Antwort zu versehende Anträge nicht enthalten würde. Können die von der zweiten Kammer ausgesprochenen Ansich ten aber bei der Staatsregierung ohne eine darüber ausgefertigte officiclle Urkunde sich keine Geltung verschaffen, so müßte eben die Majorität der Deputation um so dringender abrathen, diese Urkunde in der von der ersten Kammer beschlossenen Form mit zur Vollziehung zu bringen, je weniger dieselbe, nach ihrer jen seits vorgenommenen Correctur, die diesseitigen Ansichten in sich ausgenommen und berücksichtigt hat. Mit andern Worten, es wird nunmehr um so weniger gegeben werden, je weniger gefor dert worden ist. Und bleibt die Verhandlung neben der Adresse stehen, gilt das Protokoll, aus welchem die Urkunde extendirt worden ist, neben dieser letzter«, wie die Minorität anzunehmen scheint, wenn sie eine darauf bezügliche Verwahrung in Vor schlag bringt, so muß dann der Verhandlung ein um so größeres Gewicht beigelegt, so kann von der Uebergabe der Adresse selbst um so eher abgesehen werden, je vollständiger jene und je unvollständiger diese die wahre Meinung wieder- giebt, die sie zu geben bestimmt ist. Nächstdem mag aber auch nicht übersehen werden, daß es zur Uebergabe der Adresse in der Lhat fast bereits zu spät ist, oder zu spät werden wird, wenn es zu dieser Uebergabe noch kommt. Eine Schuld an dieser Verzögerung oder Verspätung trägt im Grunde Niemand. Sie liegt theils in der Neuheit der Verhandlung des gegebenen Stoffes, theils aber und vorzüg lich in dem verfassungsmäßig hergegebrachten Geschäftsgänge. Was man aber auch immer als die Ursache der Verspätung auf stellen möge, daß sie vorhanden ist, daß seit der Eröffnung des Landtags bereits drei Monate verflossen sind, ist eine Bhatsache, die nicht abzuleugnen ist. Ist aber die Antwort auf die Thron rede, welche durch die Adresse gegeben werden soll, nach dem Brauche des konstitutionellen Lebens das erste feierliche Her antreten der Bolksrepräsentation an das Staatsoberhaupt, so bedarf es keines Beweises, daß davon jetzt, nachdem der Land tag in seiner kleinern Hälfte bereits verlaufen ist und nachdem schon anderweiter Schriftenwechsel stattgefunden hat, nicht füg lich mehr die Rede sein kann. Genug — die Majorität der Deputation ist, um dies noch mals kurz zusammenzufaffen, der Meinung, daß, soll durch die Adresse eine wahrheitgetreue und vollständige Erklärung über die Ansichten, Hoffnungen und Wünsche der Volksvertretung gegeben werden, dann der Adreßentwmf in seiner jetzigen Ge stalt diesen Zweck wenigstens bezüglich der zweiten Kammer nicht mehr erfüllen würde; soll aber die Adresse nur eine Aeuße- rung der Cordialität sein, dann wenigstens diese Aeußerung jetzt nicht mehr zur rechten Zeit erfolgen würde. DieMajoritat der Deputation sieht demnach den Ver such, eine gemeinschaftliche Adresse zu Stande zu bringen, für mißglückt an, und rathet der Kammer, die von der ersten Kammer beschlossenen Abänderungen des Adreßcntwurfs abzulehnen, zugleich aber auch den diesseits aufgestellten Entwurf beizulegen und es sonach bei den darüber gepflogenen Verhandlungen für dies mal bewenden zu lassen. Hiermit und nachdem beide Gutachten der Deputation mit- getheilt sind, dürfte denn nun diese letztere zugleich hinlänglich gerechtfertigt sein, einmal daß sie, ohne ein Vereinigungsverfah ren abzuwarten und ohne zu einem solchen anzurathen, ihre bei den Hauptmeinungen schon jetzt als Schlußanträge aufgestellt, dann aber auch, daß sie eine specielle Begutachtung der einzelnen Abänderungsvorschläge der ersten Kammer unterlassen hat. Denn sieht die Deputation in ihrer Gesammtheit in wiederhol ten Verhandlungen über die Specialrtätm der Adresse, wie oben bemerkt, keinen Erfolg, indem man zuletzt doch nur entweder zu einer allgemeinen Annahme, oder zu einer allgemeinen Ableh nung gelangen, ein einfaches Ja! oder Nein! auszusprechen ha ben würde, so ist es für beide Meinungen am ersprießlichsten, dieses Za! oder Nein! schon jetzt auszusprechen, ebendeshalb aber zu einer allgemeinen Annahme oder Ablehnung unnöthig, in das Specielle einzugehen. Bei dieser Lage der Dinge glaubte denn auch die Deputa-
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