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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ner Abstimmung willen habe ich mich mit wenigen Worten zu erklären. Ich werde für die Beilegung der Adresse stimmen und daher in dieser, aber auch nur in dieser Beziehung mit der Majorität und nur für den zweiten Eher! ihres Antrags auf S. 657 (s.o.S. 1393) stimmen. Dem ersten Lheile dieses Antrags, wel cher dahin gerichtet ist, den jenseitigenAdreßentwurf abzulehnen, würde ich, wenn er besonders in Frage gestellt wäre, nicht beitre ten, und ich erkläre ausdrücklich, wie ich nicht anders kann, daß ich der Form des Adreßentwurfs, in welcher er aus der ersten Kammer wieder zurückgekommen ist, den Vorzug einräume, und wenn es jetzt nur allein darauf ankäme, sich zwischen dem Ldreß- entwurfe der ersten Kammer und dem diesseitigen zu entscheiden, so würde iÄ den der ersten Kammer vorziehen und für ihn mich bestimmen. Berücksichtige ich aber den Zeitpunkt, in welchem wir uns nunmehr befinden, so scheint es fast zu spät geworden zu sein, jetzt noch eine Adresse zu übergeben. Nicht zu gedenken, daß derselbe Gegenstand wahrscheinlich bei der Landtagsordnung noch einmal zur Sprache kommt, so dürfte doch jetzt am Jahres schlüsse, nachdem eine so geraume Zeit verflossen ist, und nach dem in der ersten Kammer Beschlüsse über Gegenstände gefaßt worden sind, die, zufolge der Adreßberathung, in der Adresse er wähnt werden sollten, diese letztere kaum mehr eine Antwort auf die Thronrede zu nennen sein. Wenigstens wird zugegeben wer den müssen, daß man aufdiese Antwort doch etwas lange hätte warten lass en. Damit soll durchaus nicht ein Vorwurf ausge sprochen sein, es liegt ganz einfach im Laufe der Verhandlungen und im Geschäftsgänge selbst. Wasden Antrag der Minorität an langt, wie er S. 655 (f. o. S. 1393) zu lesen ist, so enthält dieser allerdings etwas, das meinem Gefühle widerstreitet, und dem ich schon deshalb nicht beitreten kann. Der Minoritätsantrag geht da hin: „dieÄdressezur Abgabe zu bringen, aber dieausdrückliche Er klärung und Verwahrung in dem Protokolle niederzulegen, daß aus diesem Beitritte zu den Beschlüssen der ersten Kammer ein Auf geben der, in den dadurch in Wegfall gekommenen Punkten der Adresse, diesseits ausgesprochenen Ansichten, Hoffnungen und Wünsche keineswegs zu folgern sei/' Mag man das betrachten, wie man will, für mich wird es immer ein nicht zu beseitigender Widerspruch bleiben, eine Adresse zu übergeben, und in dem Pro tokoll zugleich verwahrend niederzulegen, daß die zweite Kam mer das, was in der Adresse stehe, eigentlich so nichtgemeint habe, vielmehr noch einer andern Meinung sei. Einer solchen Erklä rung und Verwahrung bedarf es um so weniger, als die Sitzungs- protorolle ohnehin die Meinungen und Aeußerungen der einzel nen Mitglieder sowohl, als der ganzen Kammer enthalten. Eine ausdrückliche Verwahrung ist hierbei sehr bedeutungsvoll und die zugefügte Erklärung, daß man eigentlich etwas Anderes, et was mehr oder etwas weniger meine, als was die Adresse ent halte, bleibt, wie gesagt, ein Widerspruch. Abg. v. d. Planitz: Als der Entwurf der Adresse, nach dem er in der ersten Kammer berathen worden war, wieder zur Deputation gelangte, war man einstimmig der Meinung, daß ein Vereinigungsverfahren zwischen den beiden Kammern über ihre verschiedenen Ansichten hier im vorliegenden Falle nicht möglich sei, da es zu viel Zeit erfordern würde. Ich glaube, es hat sich nur eine einzige Stimme in der geehrten Kammer gegen diese angenommene Ansicht ausgesprochen. Ich glaube auch, die Kammer wird der Meinung des geehrten Abgeordneten, der sie ausgesprochen, nicht beipflichten können. Denn, meine Herren, wollen wir einen Versuch mit dem Vereinigungsverfahren machen, so wird nicht allein Zeit darauf zu verwenden sein, sondern auch über den einen oder andern Punkt eine- Vereinigung dennoch nicht erlangt werden können. Ich möchte daher annehmen, daß dieser Grundsatz, von dem die Deputation bei ihren nochmaligen Berathungen ausgegangen ist, die Billigung der Kammer erhalten wird. Steht dies fest, so fragt es sich, zu welchem Schlüsse dies führt. Die Ansicht der Deputation hat sich ge- theilt. Es hat sich, wie die geehrte Kammer weiß, eine Ma jorität und Minorität gebildet, von denen die eine die Beile gung der Adresse wünscht, die andere die Uebergabe trotz dem, daß einige in der Adresse enthaltene Sätze, welche von der Kammer angenommen worden waren, in der crst.n Kammer nicht beibehalten worden find, und daher in der Adresse, wenn sie in dieser Form übergeben würde, ausfallcn müßten. Meine Herren! Wenn die Majorität in der geehrten Kammer siegt, so würde ich darin nur eine Rechtfertigung der von mir bei der Adreßfrage früher abgegebenen Abstimmung finden; ich würde nur die Rechtfertigung einer Aeußervng darin finden, die ich bei dem letzten Landtage aussprach, indem ich in der Adresse einen unnöthigen Aufwand an Zeit, Arbeitskräften und Zeit erblicke. Wenn ich aber trotz dem, daß die Ansicht der Majorität mit meinen früher ausgesprochenen Ansichten vollkommen übereinstimmt — denn sie bestätigt das, was ich der Kammer immer prophezeiht habe — mich zu der Mino rität zähle, so erlauben Sie mir, etwas Weniges zu Rechtfer tigung meiner Abstimmung zu sagen. Ist nun einmal von der geehrten Kammer so viel Zeit auf die Berathung der Adresse verwendet worden, so finde ich doch, daß es mir angemessen erscheint, nunmehr die Sache wirklich zum Ziele zu führen, daß man uns nicht immer vorhalten kann, wir beschäftigten uns nun schon zum zweiten Male mit der Adresse und hätten wieder die Zeit verschwendet, ohne irgend etwas zu erlangen. Es hat der geehrte Abgeordnete und Vicepräsident Eisenstuck schon die Motive der Minorität, welche in dem Berichte ange geben sind, noch in ausführlicher Rede näher entwickelt, so daß ich mir nur noch eine kurze Andeutung erlaube. Ich glaube, man kann Allem, was die Adresse enthält, beistimmen; man kann behaupten, es ist kein einziger Ausdruck darin, der dem Sinne und Geiste der zweiten Kammer widerspricht. Ich finde es daher doch zu weit gegangen, wenn man, da die Adresse nichts enthält, was der zweiten Kammer und den darin ausgesprochenen Aeußerungen bestimmt entgegen ist, dieselbe blos aus dem Grunde beilegen will, weil sie nicht Alles enthält, was früher darin ausgenommen war, um ss mehr, als die Kammer den Beschluß faßte, gemeinschaftlich mit der ersten Kammer eine Adresse zu übergeben, und also wohl darauf
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