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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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gefaßt sein konnte, daß das Erne oder Andere, was sie in den Adreßentwurf ausgenommen hatte, dort nicht vollständig aus genommen werden würde. Allein aus diesem Grunde möchte ich schon wünschen, daß die Ansicht der Minorität die Oberhand erhielte. Es hat der geehrte Abgeordnete Eisenstuck darauf hingewiesen, daß der Unterschied kein wesentlicher ist, der zwischen dem Entwürfe, wie er in der ersten Kammer nwdificirt worden ist, und dem der zweiten Kammer besteht. Ich möchte also sagen, es fehlt gewissermaaßen eine bestimmte Veranlassung, zu dem Beschlüsse der Majorität zu gelangen, da er besonders dahin geht, die Adresse zu den Acten zu legen, ohne vorher das Wereinigungsverfahren zu versuchen. Ich glaube, daß, nachdem die zweite Kammer einmal so weit gegangen ist, nachdem sie aufdem vorigenLandtage es dahin ge bracht hat, daß die Thronrede nicht mehr durch den Präsiden ten der ersten Kammer beantwortet wird, nachdem man also in dieser Beziehung gewissermaaßen Alles gethan hat, um der Adresse Eingang zu verschaffen, daß sie nun nicht genügen den Grund habe, um gegenwärtig von der Adresse und deren Ueberreichung abzusehen. Diesj meine Herren, find die we sentlichen Gründe, die mich bestimmt haben, mich der Minori tät anzuschließen. Abg. Metzler: Ich werde kurz und bündig, wie ich es gewohnt bin, meine Ansicht in vorliegender Sache erklären, und zwar blos, um meine Abstimmung zu motiviren. Ich habe in einer von beiden Kammern ausgehenden Adresse stets ein unglückliches und beklagenswerthes Geschöpf erblickt, ein Kindlern, welches zwei Vater hat, einen rechten Water, der es mit Zärtlichkeit liebt, und einen Stiefvater, der es nebenher leidet und lieber mißhandelt, als pflegt. Das gegenwärtige Kindl in hat aber durch die an seinen wesentlichen Gliedern vorgenommenen Verrenkungen eine solche Verstümmelung erhalten, daß es nicht zu rathen ist, es in diesem Zustande dem Auge Sr. Majestät vorzuführen. Ich ehre und billige da her die Ansichten der geehrten Deputation in ihrer Majorität, unter welcher sich auch der rechte Vater befindet, welche will, daß die Adresse in ihrer jetzigen Gestalt nicht dem Auge der Welt preisgegeben werden soll. Wenn aber geäußert wor den ist, daß durch die Adreßberathung die Zeit unnütz ver schwendet worden sei, so kann ich dem nicht beistimmen. Ich glaube, unsere Ahreßberathungen haben ihren guten Erfolg gehabt, und hätten sie auch keinen andern Erfolg, so hätten sie doch den, uns von der Fruchtlosigkeit eines Versuchs desZu- Aandebringens einer gemeinsamen Adresse zurückzubringen und anZuspornM, unser wohlbegründetes Recht auf Erlassung einer smssitigm Adresse zu wahren. Abg. Hsuberer: Gestatten Sie mir, meine Herren, einige wenige Worte zur Motivimng meiner Abstimmung. Ich konnte bei der heutigen Vorlage nicht umhin, mir die für die Regierung und Stände so hohe Bedeutung einer, Lei Eröffnung des Land tages auf die KHrsMsde zu erlassenden Adresse noch einmal recht lebhaft vor das Auge zu führen, und habe gefunden, daß es doch selbst der hohen Staatsregierung wünschenswerth sein muß, wenn sie bei dem Wiedersehen mit den Ständen sogleich von denselben den treuen Ausdruck der Gesinnungen und Wünsche des Volkes empfängt; zumal dieses Verfahren noch nebenbei, wie ich glaube, einen sehr guten Eindruck auf das Volk machen wird. Ich muß es daher beklagen, daß auch diesmal für das Zustandekommen einer Adresse keine günstige Aussicht vorhanden ist. Nach meinem Dafürhalten kann doch gewiß das Staats oberhaupt die Gesinnungen und Wünsche aller Theile des Vol kes nur dadurch am besten erfahren, wenn jeder Kammer ihr be sonderer Ausdruck vergönnt wird, und ich sollte meinen, daß hierin durchaus kein Präjudiz für die Regierung zu finden sei. Die Ständeversammlung besteht ja auch aus zwei Theilen, und daher könnte die Gesamnrtadresse gewissermaaßen auch aus zwei Typen bestehen. Der Versuch, eine gemeinschaftliche Adresse zu Stande zu bringen, liegt uns vor und liefert den schlagendsten Beweis, wie divergirrnd die Ansichten beiderKammern in dieser Beziehung sind, und daß wohl stets die zweite Kammer, wenn man eine gemeinschaftliche Adresse zu Stande bringen will, ihre Ansichten hierüber wird der ersten Kammer zum Opfer bringen müssen; was aber bei einer Adresse nicht der Fall sein sollte. Wenn nun nicht geleugnet werden kann, daß die aus der Wahl des Volkes selbst hervorgegangene zweite Kammer dieGesinnun- gen und Wünsche des Volkes reiner darstellt, wie die erste, so bin ich nicht gemeint, die in unserer Adresse einmal ausgespro chene Meinung theilweise der ersten Kammer zu opfern und dem Staatsoberhaupts nur ein unklares Bild dessen vorzuführen, was wir ihm vorzuführen gedachten. Aus diesem Grunde, und weil ich nicht dafür haltenkann, daß, wie der Herr Bicepräsident Eisenstuck meinte, die Adresse blos eine Dankadresse sein darf, sondern sie auch die Wünsche und Bedürfnisse des Volkes wahr heitgetreu enthalten muß, weil endlich ferner, wenn die Staats regierung den löblichen Willen hat, die Wünsche, Gesinnungen, Gefühle und Bedürfnisse des Volkes zu berücksichtigen, sie den selben in den in^ unserer Kammer gepflogenen desfallstgen Ver handlungen sattsam ausgedrückt findet, stimme ich für Beile gung der Adresse und also für das Gutachten der Majorität der Deputation. Auf die in der jenseitigen Kammer bei Berathung dieses Gegenstandes von gewissen Seiten her gefallenen Aeuße- rungen hätte ich nichts zu erwidern gehabt, wenn auch in dieser Kammer keine Stimme in diesem Sinne laut geworden wäre, weil ich vom Anfänge an geglaubt habe, sie tragen ihr Urtheil in sich selbst. Abg. v. Besch witz: Die Vorzüge des Gutachtens der Minorität sind durch mehrere Sprecher vor mir und vorzüglich von dem Herrn Viceprasidenten mit so vielKlarheit undWärme dargelegt worden, daß ich mich auf einige wenige Worte zur Motivirung meiner Abstimmung beschränken kann. Wenn auch ich dem Gutachten derMinorität beitrete, so geschieht es aus dem Grunde, weil ich sehnlichst wünschen muß, daß den Kammern Gelegenheit gegeben werde, nebst ihren Wünschen und Hoff nungen auch die Gefühle des Dankes, der Hochachtung und der tiefsten Verehrung gegen unser» erhabenen und innig geliebten
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