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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Monarchen an den Stufen des Thrones niederzulegen; Gefühle, welche in der Adresse so würdevoll ausgedrückt sind und in der Gruft jedes braven, gutgesinnten Sachsen Anklang gefunden ha ben. Nie aber kann der Ausdruck loyaler Gesinnungen zu spät kommen, und gewiß findet die Verspätung in der Neuheit des Ganzen und dem Versuche einer Vereinigung mit der ersten Kammer ihre volle Entschuldigung. Ich werde ferner auch des halb aus voller Ueberzeugung mit der Minorität stimmen, weil die Abänderungen, die in der jenseitigen Kammer beliebt worden sind, in vollem Einklänge mit meinen Principien und Ansichten stehen. Abg. Voß: Meine Herren! Ich erlaube mir zuvörderst, unserm verehrten Herrn Präsidenten meinen Dank darzubringen für die vorhin ausgesprochene Absicht, daß nunmehr alle Diffe renzen zwischen der ersten und zweiten Kammer aufgehoben sein sollen, und irgend eine Bemerkung über diese oder jene Äuße rung in der einen oder andern Kammer keine Beachtung mehr finden soll. Ich bin veranlaßt, doppelt veranlaßt, diesen Dank auszusprechen, als ich außerdem heute Gelegenheit gehabt haben würde, mich über ein gewisses Mitglied der ersten Kammer zu äußern, welches sich eine Beurtheilung erlaubt hat über die Be vorwortung einer durch mich in unserer Kammer neulich einge reichten Petition. Es ist dies jetzt beseitigt und ich erspare mir daher jedes Wort. Rücksichtlich der Hauptfrage in Betreff der Adresse stimme ich ganz der Majorität bei, und zwar zunächst aus dem Grunde, der am Ende indirect von dem Herrn Vice präsidenten bereits angeführt worden ist, daß nämlich von bei den Kammern, im Ganzen genommen, nie einerlei Meinung in dieser Art ausgesprochen werden kann. Die Ansichten werden stets verschieden sein, und in so fern wird allemal eine einzelne Kammer ihre eignen Ansichten und Wünsche am besten an die Stufen des Thrones bringen können. Daß übrigens die Ant wort auf die Thronrede eine bloße Dankadresse sein solle, damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. In der Adresse, wie sie von der zweiten Kammer dargelegt worden, liegen Wünsche und Bitten vor, die sie an die Stufen des Thrones bringen will, mit denen man zwar gleichzeitig einen Dank verbinden kann, der aber nicht nothwendig sein muß. Endlich ist von dem Herrn Vicepräsidenten geäußert worden, daß in Betreff derOeffent- lichkcit und Mündlichkeit bereits in der Kammer Beschluß ge faßt worden sei, und daß es insofern einerbesondernErwähnung derselben in der Adresse nicht bedürfe. Es kann allerdings, meine Herren, in der Kammer wohl der Beschluß gefaßt worden sein; warum aber derselbe demungeachtet nicht in der Adresse noch Erwähnung finden sollte, ist mir in der That nicht ein leuchtend. Abg.v.Zezschwitzr BeimBeginn desLandtags entschloß sich die zweite Kammer, mit Vorbehalt des Rechtes, welches sie auf Erlassung einer einseitigen Adresse zu haben glaubt, diesmal mit der ersten Kammer in Vernehmung zu treten über eine gemeinschaftlich an des Königs Majestät zu brin gende Adresse. Es liegt in der Natur der Sache, daß in einer gemeinschaftlichen Adresse beider Kammern nur diejeni gen Punkte Erwähnung finden können, über welche berde Kam mern einer Meinung sind, daß aber die Punkte ausgeschieden werden müssen, über welche sie nicht einer Meinung sind. Diese letztem Punkte werden dadurch aufkeineWeise präjudicirt, sie können durch Petitionen und Anträge, wiegewöhnlich, zur Sprache gebracht werden. Eine gemeinschaftlicheAdresse ist ein besonders hervortretender Act der Einigkeit beider Kammern, unserm innig verehrten und geliebten Kö nig gegenüber, und ich glaube, daß ein solcher Act der Einig keit sowohl im Inlande, von den höchsten bis in die niedrigsten Regionen^ als auch im Auslande einen guten Eindruck ma chen werde. Wenn von mehrern geehrten Sprechern, und selbst von solchen, welche für Beilegung der Adresse Kimmen zu wollen erklärt haben, geäußert worden ist, daß sie die Fassung der ersten Kammer zwar nicht erschöpfend, aber doch für unbedenklich hielten, so sollte ich doch meinen, daß die Kammer, ohne sich zu präjudicirek, darauf eingehcn könne, die Adresse in der Fassung der ersten Kammer zu adoptiren und an des Königs Majestät zu bringen. Ich halte die Fassung der ersten Kammer für unbe denklich und meinen Ansichten entsprechend. Alles kann darin nicht berührt werden; denn eine gemeinschaftlicheAdresse kann, wie gesagt, nur das berühren, worüber beide Kammern einer Meinung sind, ohne daß dadurch den Gegenständen, worüber sie nicht zur Einigung gelangt sind, vorgegriffen würde. Ich stimme also mit der Minorität der Deputation dafür, daß die Adresse in der Fassung der ersten Kammer adoptirt und nach Analogie des §. 122 der Landtagsordnung an des Königs Ma jestät gebracht werde. Abg. a. d. Win ckel: Wenn ich nie ein großer Verehrer von Adressen gewesen und es aüch jetzt nicht bin, so war es des halb, weil ich keinen großen Werth darauf lege. Einen großen Nutzen haben sie nicht und werden sie nie haben. Ich gestehe aber, daß ich nie gern auf halbem Wege stehen bleibe. Habe ich einen Weg betreten und kann die Möglichkeit absehen, auf ihm zum Ziele zu gelangen, so gehe ich gern darauf weiter. Die Kammer hat mit großer Majorität die Adresse beschlossen. Sie hat beschlossen, sie wo möglich in Uebereinstimmung mit der ersten Kammer zu übergeben. Daß die erste Kammer nicht gleich den ersten Entwurf annehmen würde, war vorauszusehen. Auch muß ich sagen, daß ich mehr dafür stimme, die Adresse so zu über reichen, wie sie aus der ersten Kammer gekommen ist; denn je weniger speciell man sich in einer Adresse hält, destopaffender, glaube ich, ist sie. Daß es unter diesen ^Umständen unmöglich war, die Adresse als Entgegnung auf die Thronrede gleich beim Beginn des Landtags, wie wohl wünschenswerth gewesen wäre, zu überreichen, konnten wir voraussehm. Nun sind aber wah rend dieser Zeit verschiedene Gegenstände, die im ersten Entwürfe der Adresse ausgenommen waren, entweder schon beseitigt oder doch jn Anregung gebracht und paffen also nichtmehr dahin. Ist es in Zukunft möglich, eine Adresse zeitiger zu überreichen, dann ist es etwas Anderes. Daß sie jetzt später überreicht wird, ist für mich kein Anstoß. Ich habe das vorausgefehm, und ich glaube, sämmtliche Kammermitglieder mit mir. In dieser Hin-
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