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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sicht bin ich ganz für die Meinung der Minorität und werde für diese stimmen. Abg.v.Haase: Ich schließemich der Ansicht derMajorität derDePutation an,und zwar hauptsächlich aus denGründen,welche von meinem Freunde Georgi ausgesprochen worden sind. Der Minorität kann ich in keinem Falle beitreten. Will man für die Abgabe derAdreffestimmen, so sind zwei Fälle möglich: entweder die Adresse muß sofort abgegeben werden, wie sie ist, oder wir müssen deshalb erst zum Wereinigungsverfahren schreiten. Beides scheint mir aber nicht thunlich. Man kann sich nicht verhehlen, daß hinsichtlich der Adresse, so wie sie, nach der ihr von der ersten Kammer gegebenen Fassung, lautet, eine wirkliche Verschieden heit der Meinungen und Ansichten zwischen beiden Kammern obwaltet. Jede der beiden Kammern würde daher, übergäben sie diese Adresse, wie sie ist, mit denselben Worten einen andern Sinn verbinden. Das kann ich nicht billigen. Ich liebe diese Dvppelsprache nicht, ich liebe die Schriften nicht, wo man zwi schen den Zcilen lesen muß. Wollte man aber zum Vereini gungsverführen schreiten, so dürfte dies auch kaum zum Ziele führen. Für die Uebergabe der Adresse ist es dann zu spät; die Zeit dazu ist jetzt schon, wie ich glaube, vorüber. Ueberdies würde dies noch mehr Geld und Zeit in Anspruch nehmen, als bereits darauf verwendet worden ist. Ich halte also dafür, es ist besser, man spart Beides. Der Meinung eines Abgeord neten, daß man, weil diese Angelegenheit schon viele Zeit und Geld gekostet hat, noch mehr dergleichen auf selbige verwenden müsse, bin ich nicht; besser scheint es mir, einen begonnenen Auf wand einzustellen, als selbigen fortzusetzen, wenn durch diese Fortsetzung nichts mehr zu erreichen steht. Wenn aber ein an derer Abgeordneter sagte, es wäre gut, wenn wir das Vereini- gungsverfahren antraten, es würde sich dann zeigen, daß über eine gemeinschaftliche Adresse eine Vereinigung niemals zu Stande kommen könne, und dies für die Folge einen Beweis dafür abgebcn werde, wie unumgänglich es nöthig sei, daß jeder Kammer zugestanden werde, einseitig eineAdresse zu überreichen, so bemerke ich dagegen, daß aus dem Scheitern des jetzt anzustel lenden Versuchs, sich zu vereinigen, ein Beweis dafür nicht ge führt werden kann, daß eine gemeinschaftliche Adresse niemals zu Stande kommen könne. Was an einem Landtage geschieht, muß nichtauchaufdemanderngeschehen. Zeitund Umstände verändern sich mit jedem Landtage, so wie sich auch die Ansichten der Kam mer jedesmal dadurch ändern können, daß andere Persönlich keiten in die Kammer eintreten. Wenn wir daher das Verfahren über die Adresse fortsetzen und uns mit der ersten Kammer nicht vereinigen, so kann dies in Betreff des Zustandekommens einer gemeinschaftlichen Adresse für künftige Landtage weder einen Beweis, noch einen Gegenbeweis abgeben. Ich werde daher mit der Majorität der Deputation stimmen. Abg. Cubasch: Ich habe für den Erlaß einer Adreffe aus dem Grunde gestimmt, weil ich sie für eine geeignete Gelegenheit hielt, die Wünsche, Hoffnungen und Bitten des Volkes, so wie auch den Dank für den Genuß so mancher bereits erhaltenen Segnungen auf eine würdige Weise an den Stufen des Thrones niederzulegen. Dieser Ansicht bin ich auch heute noch und er kläre mich deshalb für das Gutachten der Minorität. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich stimme ganz denen bei, welche von Herzen wünschen, daß Sr. Majestät dem Könige die Huldigung der Stände dargebracht werde. In so fern theile ich die Tendenz der Minorität. Soll dieses aber in der Adresse geschehen, wie sie von der ersten Kammer an uns zu rückgelangt ist, so kann ich der Meinung der Minorität nicht beitreten. Ich würde es jedenfalls vorziehen, das Vereinigungs verfahren einzuschlagen, wenn sich nach den Umständen ein Erfolg davon erwarten ließe, als so ohne weiteres der Fassung der ersten Kammer beizutreten; denn dies heißt mit klaren Morten: die zweite Kammer hat ihre eigene Meinung ganz aufgegeben, hat sich selbst verlassen und schließt sich unbedingt der ersten Kammer an. Nach der Landtagsordnung und nach der Verfassungsurkunde kann nie ein gemeinschaftlicher Be schluß bei einer Divergenz der Ansichten zu Stande gebracht werden, wenn nicht das Vereinigungsverfahren eingeschlagen worden ist. Von diesem rathet aber die Majorität und Mi norität ab aus Gründen, die nicht zu bestreiten sind. Ist eS aber nicht möglich, auf dem gewöhnlichen, stets üblichen und gesetzlichen Wege zu einer Vereinigung der Ansichten beider Kammern zu gelangen, so kann ich es nicht gutheißen, die der ersten Kammer unbedingt anzunehmen. Es ist zwar von dem Herrn Vicepräsidenten darzustellen versucht worden, als ob keine Verschiedenheit vorhanden wäre; ich will mich auf die Specialitäten nicht einlaffen, sondern blos auf die Punkte Hin weisen, auf die ich wenigstens keinen unbedeutenden Werth legen muß. Er hat sich darauf bezogen, daß hinsichtlich der Presse, der Volksversammlungen und des deutschen Bundes die Abweichung in dem Entwürfe der ersten Kammer von keinem Belange sei. In Bezug auf die Fassung über den deut schen Bund, glaube ich, könnte man sich eher der ersten Kam mer anschließen, obwohl ich die Fassung unserer Deputation für vorzüglicher, weil für klarer und den bestimmten Zweck besser aussprechend halte, als die der ersten Kammer. Was aber die Angelegenheiten der Presse anlangt, so kann ich mich nicht der Meinung hingeben, daß man das, was man in drei Lagen geäußert und, wie wohl mit Bestimmtheit angenommen werdenkann, aus Ueberzeugung geäußerthat, augenblicklich wie der verlassen sollte. Ich kann mich nicht der Ansicht anschlie ßen, daß die Verordnung vom 26. August nur die Ausfüh rung der Bundesbeschlüffe enthalte. Es dies eine Frage, die ich nicht materiell berühren will, die aber, wenn wir über sie in der Adresse hinweggehen, leicht zu dem Glauben führen kann, daß wir diese Verordnung und ihre Verfassungsmäßig keit nicht bestreiten, am Ende gar gutheißen. Das würde mit meiner Ansicht nicht übereinstimmen. Ich habe sie bei der ersten Debatte ausgesprochen, und muß sie so lange festhalten, bis ich die Gegengründe gehört und selbst geprüft habe, und durch sie eines Andern überzeugt worden bin. In der That bezweifle ich, daß in der Adresse, wie sie nach dem Vorschläge der Minorität übergeben werden soll, wirklich die Ansicht des
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