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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ersten Kammer stimmt, so würde sie nach der Verfassung die Ge- sammtmeinung der Vertreter des Volkes sein. Ich für mein Theil kann nicht zugebcn, daß die jetzige Fassung der Adresse die Meinung des Volkes nicht ausspreche; ja, meine Herren, es fragt sich sehr, ob nicht die Adresse, wie sie von der ersten Kammer zu uns gekommen ist, mehr die Meinung des Volkes sei, als die frühere. Denn Eines, was Jedem im Volke und Vielen unter uns wahrscheinlich noch nicht klar vor dem Geiste steht, wenig stens mir selbst nicht, ist die Entwickelung der Religionsangelc- genheiten, und ich getraue mich wohl als Meinung des Volkes die Duldung aller Confessionen, wie solche in der Fassung der ersten Kammer ausgesprochen, nicht aber den Satz, welchen die Fassung der zweiten Kammer aufgestellt, hinzustellen. Wir können nicht ohne weiteres Alles und Jedes ohne vorgängige weitläufige und gründliche Erörterungen und Begründungen unserer Meinung als die Meinung des Volkes an den Lag legen. Ich werde für die Minorität der Deputation stimmen, und be halte mir vor, später, nach Maaßgabe der Abstimmung, einen be sonder» Antrag zu bringen. Wenn ein Abgeordneter auf etwas Bezug genommen hat, was gar nicht hieher gehört, so bemerke ich, daß ich damit vollständig übereinstimme, daß die Städte der Oberlausitz die loyalen Gesinnungen, welche die Stände des Landkreises Sr. Majestät zu erkennen gegeben haben, vollständig Heilen. Wenn aber der Abgeordnete meinte, daß sie aus den Gründen, die er angeführt hat, der Adresse nicht beigetreten wären, so ist das eine Unmöglichkeit, weil die Städte der Oberlau sitz diese sogenannte Adresse niemals gesehen haben, also eine Meinung über deren Inhalt nie haben aussprechen können, weil die Adresse nicht schriftlich gegeben, sondern lediglich die Anrede ist, welche ich an Se. Majestät unfern allergnädigsten König im Namen und Auftrag der Stände des Landkreises und mit vollständiger Uebereinstimmung der Deputation gerichtet habe. Die Städte haben also ein Urtheil über diese nicht gehabt und haben können, wie ich denn überhaupt der Meinung bin, daß über die an den Tag gelegten Gesinnungen der Stände des Landkreises der Oberlausitz Niemandem ein Urtheil zusteht, als ihnen selbst, und über das, was von der Deputation durch mich gesprochen worden, Niemandem, als denen, die sie und mich ab gesendet und beauftragt haben. Ich habe die Befehle der Stände auszuführen gehabt, denen allein ich das Rechteinräume, darüber ein Urtheil zu fällen. Abg. Voß: Ich habe nur wenig Worte auf die Aeußerung des Abgeordneten v. Gablenz zu bemerken. Er hat gemeint, ich hätte meine Ansicht, daß von beiden Kammern niemals eine gemeinschaftliche Adresse an die Stufen des Thrones ge langen könne, von Haus aus aussprechen sollen. Ich gestehe, daß ich früher große Hoffnung auf das Gelingen einer gemein schaftlichen Adresse hatte und diese Hoffnung auch ausgespro ¬ chen habe. Denn wenn man die gute Absicht, den guten Willen zu etwas hat, so hat man auch die gute Hoffnung auf Erfül lung dessen. Diese Hoffnung hatte ich, wie gesagt, in Bette ' der Adresse früher, jetzt aber nicht mehr, nachdem das Resultat vor Augen liegt. Abg. Oberländer: Dc. sich alle der Minorität angehöri gen Deputarionsmirglieder geäußert haben, so halte ich cs für meine Schuldigkeit, zu erklären, daß ich zur Majorität der De putation gehöre. Ich gehöre deshalb zu ihr, weil ich von dem, was ich über die Adresse vor und bei ihrer Berathung gesagt habe, auch nicht eine Sylbe zurücknehme. Wenn der Abge ordnete Schäffer zuvörderst gesagt hat, daß es zweckmäßig sein werde, das vorschriftsmäßige Vereinigungsvcrfahren einzulci- ten, so bemerke ich darauf, daß, wenn die erste Kammer einen Antrag darauf stellen und auch nur einen entfernten Wunsch zur Vereinigung aussprechen sollte, ich meinestheils nicht da gegen sein werde. Ich halte allerdings das konstitutionelle System für ein System der Mäßigung, der Verständigung und des gegenseitigen Vertrauens; allein wo sich die Ansichten, wie hier, gewissermaaßen o cklametto entgegmstchen, da wird von einem Vereinigungsvcrfahren nicht viel zu erwarten sein. Denn so annähernd auch der sich in würdiger Haltung bewe gende Deputationsbericht der ersten Kammer sein mag, so ab weichend hat sich doch die ganze Adresse durch die Verhandlung in der andern Kammer daselbst gestaltet. Der Herr Viccpräsi- dent hat hiernächst gemeint, daß eigentlich nur in sehr wenig Punkten eine Verschiedenheit zwischen, der ersten und zweiten Kammer vorhanden sei. Angemerkt habe ich mir aus seiner Rede, daß außer dem beanspruchten Rechte der Bürger zur Besprechung der vaterländischen Angelegenheiten in freier Ver sammlung eine solche Verschiedenheit nur in Bezug auf die Presse stattfinde. Der Herr Vicepräsident hat deshalb keinen großen Werth darauf gelegt, weil diese Fragen außerdem im Laufe des Landtags zur Verhandlung kommen werden. Ich bin aber der Ansicht, daß, so lange die jetzigen Preßzustände in Deutschland bestehen, es die Pflicht jeder Deputirtenkammer ist, bei jeder Adresse auf die Thronrede diese Zustände beschwe rend und bittend zur Sprache zu bringen. Mag auch das, was nach der Correctur der Adresse durch die erste Kammer davon noch stehen geblieben ist, die Ansicht der zweiten Kammer in den meisten Punkten sein, was ich gar nicht bestreite, so ist es doch keine Frage, daß, wenn die Adresse bei der Uebcrgabe eine gemeinschaftliche genannt wird, die zweite Kammer ge wissermaaßen eine Mentalreservativn macht, da sie noch mehrere wesentliche Punkte beschlossen hat, welche nicht in der corrigir- ten Adresse stehen, ganz abgesehen davon, daß manche auch ganz anders lauten. Wer also von unserer Adresse nicht ab gehen will, der kann auch nicht für die gemeinschaftliche Ueber- gabe der Adresse der ersten Kammer stimmen. Ich bin nach meiner Gesinnung durchaus bürgerlich und habe keine Veran lassung, mich royalistischer Gesinnungen zu rühmen; aber dazu bin ich zu königlich gesinnt, als daß ich im Namen meiner Com- mittenten an die Stufen des Thrones treten und erklären sollte, daß die solchergestalt beschnittene Adresse Alles enthalte, waS das Volk auf dem Herzen hat. So wenig etwas Unwahres gesagt werden darf, eben so wenig darf etwas Wahres ver schwiegen werden. Der Herr Bicepräsident meinte, daß man in Allem, was des Landes Wohlfahrt beträfe, eine Einigkeit
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