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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dieser Beziehung der Adresse, wie sie aus der ersten Kammer herübergekommen ist, den Vorzug gebe. Warum? Man kann eine Sache recht gut machen, aber das schließt nicht aus, daß in der andern Kammer es nicht noch besser gemacht wer den könnte. Und immer komme ich darauf zurück, daß ich in der Adresse, wie sie die erste Kammer uns empfiehlt, auch nicht ein Wort finde, worüber nicht die zweite Kammer einverstanden sein müßte! Der ganze Zwiespalt liegt darin, daß die erste Kammer das nicht unverändert beibehalten hat, was die zweite Kammer vorschlägt. Und so glaube ich, daß es besser sei, wenn man die Adresse der ersten Kammer adoptirt. Sie ver letzen dadurch Ihre Rechte nicht. Abg. Zische: Als bei frühem Landtagen von Abgabe einer Adresse die Rede war, habe ich stets dagegen gestimmt, weil ich deren Berathung für einen Zankapfel in der Kammer und einer Kammer gegen die andere hielt. Dieses Mal habe ich dafür gestimmt, weil gewisse Ereignisse mich dazu veran laßten; aber auch meine Befürchtung ist eingettossen, ja es will mich bedünken, als ob ungefähr seit der Zeit der Bera thung einer Adresse ein altes Sprichwort: „Lh eile und siege" sich bewahrheiten wolle. Irre ich nicht, so würde die erste Kammer nicht sehr abgeneigt gewesen sein, dem Entwürfe, wie er zuerst von unserer Deputation an die Kammer gebracht wurde, beizutreten, wenn nicht gewisse Aeußerungm sie zu der Vermuthung geführt hätten, daß etwas Anderes darin enthal ten sein solle, als der todte Buchstabe sagt. Stimme ich mit der jetzigen Minorität für den Entwurf der ersten Kammer, so geschieht es aus dem Grunde, weil meine Meinung darin ausgesprochen ist. Uebrigens glaube ich auch, daß die Kam mer dem §. 131 der Verfassungsurkunde gerecht werden und eine Vereinigung mit der ersten Kammer versucht werden muß. Ich stimme also für die Minorität. Abg. Klien: Ich wollte nur mit wenigen Worten dar- thun, daß ich mich veranlaßt sehe, mich für die Minorität der Deputation auszusprechen. Es sind heute Aeußerungm in der Kammer gefallen, welche dahin deuten, daß man wohl besser thäte, jetzt noch die Acten zusammenzupacken und bei zulegen, und so die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen. Wenn diese Ansicht gleich anfangs von denjenigen be rücksichtigt worden wäre, welche eben so, wie ich, sür die Adresse gestimmt haben, so würde die Sache eine andere Ge stalt gewonnen haben. Allein ich muß meine frühere Ansicht rechtfertigen, und die Consequenz erfordert es, für die Mino rität zu stimmen. Mehrere Gründe bestimmen mich dazu. Zunächst die Rücksicht auf die allgemeine Meinung. Was wird man von unserer Kammer denken, wenn, nachdem so viele Zeit und Kosten aufgewendet worden sind, wir heute noch von der Adresse zurückgehen wollen. Ich glaube, man wird die zweite Kammer der ersten Kammer gegenüber zurückstellen bei dieser Sache. Denn es liegt nunmehr nicht mehr an der ersten Kammer, wenn die Adresse nicht zu Stande kommt, sondern an der zweiten Kammer, wenn das Majoritätsgutach- ten angenommen wird. Es ist unter Anderm geäußert wor den , es komme die Adresse zu spät. Man hat aber auch ge sagt, daß die Adresse deswegen gut sei, weil man darin die Gesinnungen der Ehrfurcht, Liebe und Anhänglichkeit gegen die Majestät des Königs aussprechen könne. Nun, wenn dies der Fall ist, so werden wir mit diesen Aeußerungm auch wohl noch am Schluffe des Landtags dahin gelangen, und hätten wohl auch Ursache in mehrer» Beziehungen, daß wir uns bestrebten, mit solchen Aeußerungm an die Stufen des Throns zu gelangen. Ein Hauptbedenken gegen das Majo- ritätsgutachten scheint mir auch darin zu liegen, daß man sich bei künftigen Landtagen fürchten wird, auf die Adresse zurück zukommen, selbst auf die einseitige. Denn man wird sich vorstsllen, daß nach tagelangen Berathungen der Fall ein treten kann, daß selbst die unschuldigste Adresse nicht zur Ab gabe gelangt. Unschuldig, habe ich gesagt, weil ich mit der Fassung der ersten Kammer vollkommen einverstanden bin und die Meinung hege, daß wir dadurch völlig, was wir beab sichtigen , erreichen. Ich will zugeben, daß Redactionsverän derungen eintreten müßten, in wie fern seit der Werachung der Adresse Umstände eingetreten sind, die solche Veränderun gen vielleicht nöthig machen, also manche Gegenstände weg fallen müssen. Aber in der Hauptsache kann man sich voll kommen mit dem Inhalte der Adresse, wie sie aus der ersten Kammer zu uns herübergekommen ist, einverstehen. Abg. v. Schaffrath: Es liegen, meine Herren, drei verschiedene Ansichten der Deputation auf die von uns heute zu berathende Adreßftage vor. Die eine Ansicht ist die des Herrn Abgeordneten Schäffer, welcher die Fortstellung der Berathung über die Adresse ganz im gewöhnlichen Geschäfts gänge und Vereinigungsvsrfahren zwischen beiden Kammern will; die andere ist die der sogenannten Minorität der Deputa tion, des Herrn Wicepräsidmten Eisenstuck und des Herrn Ab geordneten v. d. Planitz, welche unbedingte Annahme des von der ersten Kammer übgeänderten Entwurfs der Adresse, dabei gber einen protesiirenden Vorbehalt wegen der von diesen beliebten Weglassungen und Veränderungen will; und die dritte ist die der Majorität, welche die gänzliche Beiseitelegung der Adresse und der Verhandlungen über sie wünscht. Von vorn herein scheint mir nun dis Ansicht der Minorität in jedem Falle nicht zu billigen. Sie ist, wie der Abgeordnete Schäffer sehr richtig bemerkt hat, gegen die Landtagsordnung, weil sie auf unbedingte Annahme dessen dringt, was die erste Kammer uns vorgeschlagen hat, und zwar auf Annahme der ganzen Adresse und aller Paragraphen derselben aufeinmal, nicht der einzelnen Paragraphen, und ohne diese nochmals einzeln zu berathen, und ohne zu jedem von ihnen und zu dem Be schlüsse der ersten Kammer zu einem jeden von ihnen besondere Bericht zu erstatten, ein besonderes Gutachten abzugebm und eine besondere Berathung und Abstimmung zu veranlassen, wie dies bei Gesetzentwürfen der Fall ist. Kurz, die Minder-
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