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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dert werden. Za, nicht blos Gedanke ist das geblieben, sondern es ist auch ausgesprochen worden, und es haben mehrere Mit glieder ausdrücklich erklärt, daß sie nur in der Form für eine ge meinschaftliche Adresse stimmen könnten, wie sie aus den Be schlüssen der zweiten Kammer hervorgegangen sei. Auch wurde ja an der Adresse gerühmt, daß sie nichts Bedenkliches an sich habe, sehr loyal sei. Man sagt ferner, wenn inder erstenKammer Vieles nicht mit ausgenommen sei, so sei ja das nicht verloren, denn es kämen eine Menge Petitionen zur Sprache, die alle jene Fragen zur Erledigung bringen würden. Ich meinerseits werde mich freuen, wenn diese Voraussagung zur Wahrheit wird. Wie aber jetzt die Sachen stehen, habe ich sehr große Zweifel, daß wir alle Petitionen in unserm Sinne, im Sinne derjenigen, für die ich hier zu sprechen habe, wirklich zur Erledigung bringen wer den. Ich werde mich freuen, wenn ich finde, daß ich mich geirrt habe; aber allewsile kann ich so sehr große Hoffnungen auf diese Prophezeihung nicht bauen. Man hat ferner behauptet, es sei schon deswegen nöthig, der ersten Kammer beizutreten, weil sonst eine Verletzung derselben in unserm Beschlüsse gefun den werden könnte. Das, meine Herren, muß ich entschieden verneinen. Wir haben sehr oft Anträge gestellt und der ersten Kammer vorgelegt; die erste Kammer aber hat sie abgelehnt. Wenn wir also in diesem Falle die Beschlüsse der erstenKammer ablehnten, so würde nichts geschehen, was der Gleichheit vor dem Gesetze entgegen wäre, oder es würde die erste Kammer, wenn wir sie wirklich durch unsere Weigerung, ihren Beschlüssen beizutreten, verletzten, uns sehr ost verletzt haben. Hat man -re Verhandlungen über die Adresse, denen die Majorität ein sehr großes Gewicht beilegt, jetzt für weniger werthvoll ansehen wol len, als anfangs geschehen ist, so sage ich über diesen Punkt jetzt nichts mehr, nachdemder Abgeordnete)). Schaffrath ihn schon hin länglich beleuchtet hat. Was nächstdem die Zeit anlangt, die bereits verflossen ist, seitdem wir über diesen Gegenstand verhan deln, so hat man zwar gemeint/ es habe nichts zu sagen, wenn auch die Adresse etwas spät abgegeben werde, dafern sie nur überhaupt zu Stande komme. Allein ich bin in dieserBeziehung ebenfalls einer andern Meinung. Beispiele, daß es sehr lange gedauert hat, ehe eineAdresse zurUebergabe gelangte, sind aller dings in andern Staaten vorgekommen. Aber es sind dies, so weit mirKsnntniß darüber beiwohnt, nur Frankreich und—das Beispiel, was der Herr Vicepräsident angezogen hat—Spanien. Dort nun unsere Normen zu entnehmen, wenn wir sie in Deutsch land finden können, halte ich nicht für nöthig. Zn Deutsch land aber kommen in der Regel die Adressen auf die Thronrede hinnen acht Tagen zu, Stande. An dem denkwürdigsten Land tage von Baiern im Jahre 1831 gelangte dieAdresse bereits nach Vier Tagen dahin, wohin sie kommen sollte, obgleich doch damals, sine große politische Regsamkeit obwaltete. Es versteht sich aber, es war sine einseitige Adresse. — Dies als Zusatz zu der Wider legung, die bereits vor mir der Abgeordnete!). Schaffrath in tref fender Weise gegeben Hst. Ich wiederhole also nur nochmals, -aß ich es, abgesehen von dem Inhalte der Adresse, der jetzt ein anderer ist, als es nach unserm ersten Beschlüsse gewesen ist, jetzt nicht mehr an der Zeit halte, eine Adresse abzugeben, Heils aus den Gründen, die der Bericht vorgeführt hat, theils weil immit telst bereits andere Adressen an den Regenten erlassen worden sind. Entweder es haben diese Adressen mit dem, was wir in der unsrigen sagen, übereingestimmt; dann wollen wir nicht erst noch Nachtreten. Oder, was auch möglich ist, es waren darin andere Ansichten enthalten, Ansichten, die mit den unsrigen nicht übcremstimmen; dann finde ich es jedenfalls nicht paffend, die jetzt uns zugekommene Adrssse abzugeben. Denn eine Adresse, die wir nachträglich ablassen wollten, müßte eine Verwahrung und Widerlegung enthalten. Za, selbst wenn sie auch etwasDcr- artiges enthielte, würde ich nicht einmal dafür sein, sie in einer solchen Form noch an den Ort ihrer Bestimmung zu bringen, weil ich es nicht für wohlanständig Halts, in der Nähe des Thro nes ein Gezänk darüber zu erheben, wer die aufrichtigste und reinste Liebe zum Staatsoberhaupts im Herzen trägt. Und um endlich auch nochmals auf den Inhalt der Adresse zu kommen, so hat die Majorität behauptet, daß dieAdresse, wie sie nach den Beschlüssen der ersten Kammer sich gestaltet hat, keine Wahrheit mehr sei. Ich meinerseits bleibe nun dieser Meinung, was auch dagegen gesagt worden sein möge. Daß die Hauptpunkte weg gelassen sind, habe ich bereits angedeutet. Wir haben nicht blos Dank zu bringen, wir haben auch Klagen und Beschwerden anzubringen; diese aber fehlen jetzt zum großen Theile. Etwas nun an den Thron zu bringen, was nicht volleWahrheit ist, dazu möchte ich wenigstens bei der Adresse nicht rathen, bei deren Ueber- gabe der erste feierliche Augenblick sein soll, wo die Volksver tretung an das Staatsoberhaupt herantritt. Es liegt mir die gleiche Ansicht eines sehr geachteten Publicisten hierüber vor, der übrigens keineswegs zu den „Aufregern" und „Wühlern" gehört, denn er redigirt die „Augsburger allgemeine Zeitung", die be kanntlich in allen Cabinetten sogar gelesen wird und überall ge lesen werden darf. Dieser sagt im Staatslexicon von Rotteck und Welcker: „Sollen jene Reden nicht blos dazu dienen, einen der inner» Wahrheit entbehrenden theatralischen Act aufzufüh ren, so gilt dies in noch höherm Maaße von der ersten feierlichen Erklärung, welche die Nationalvertreter der Regierung gegen über zu ertheilen haben. Zn diesem feierlichen Momente müssen sie vorzugsweise durchdrungen sein von der ihnen auferliegenden hohen und heiligen Pflicht, — eingedenk ihres geleisteten Eides, eingedenk ihres Angesichts der ganzen Welt gegebenen Männer worts, sich nach innigster Uebsrzeugung, nach bestem Wissen und Gewissen (im wahren Sinne der so oft schnöde mißbrauchten und geschändeten Worte) über die wichtigsten Wünsche, die wichtig sten Bedürfnisse und, wo Veranlassung dazu vorliegt, auch ebenso ungeschminkt über dieKlagenundBeschwerdender Nation mit edler Festigkeit und männlichem Muthe auszusprechen. Nur solche Art des Auftretens geziemt den wahren Volksrepräscntan- tsn, nur solches ist ihrer hohen Stellung würdig. Je seltener der Moment eines solchen ersten und persönlichen Gegenüber tretens der gesummten Nationalrepräsentation und des Staats oberhauptes, — je feierlicher»»- eindruckerregenderer eben darum erscheint, um so weniger soll er zu einem leeren Schauspiele, zu
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