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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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einer bloßen Phrasendeclamation mißbraucht und dadurch heraL- gewürdigt werden." Dieser Ausspruch verdient wohl einige Beachtung. Undsomitgehs ich denn aufdaseigentlicheSchluß- wort über und wünsche nur, wie anderwärts gewünscht worden ist, daß „meins schwachen Worte Csntnergewicht" haben möch ten. Ich weiß es wohl, es waren nur schwache Worte, dis ich zu Ihnen gesprochen Habs. Allein ich hoffe, daß es nöthig sein werde, sie zu einer besonder« Last für Sie zu machen. Sie wis sen recht wohl, such ohne mich, zu unterscheiden, was Wahrheit ist und was mit sich sm Widerspruch gerathen heißt. -Wollen Sie Wahrheit, aber eben auch die ganze Wahrheit an den Thron bringen, so kann ich allerdings nichts Anderes wünschen, als daß Sie unfern früher» Adreßentwurf noch ferner beibehalten. Wol len Sie aber mit sich in Widerspruch gerathen, so stimmen Sie meinetwegen für dis Ansichten der Minorität. Meine Meinung und die der Majorität aber ist es, daß es besser sei, die Adresse für diesmal lieber gar nicht zu übergeben, als uns so zu erklären, wie ks nach dem Beschlüsse der ersten Kammer geschehen soll, damit wir nicht mit uns selbst in Widerspruch gerathen. Präsident Braun: Ich kann nun wohl zur Fragstellung übergehen, und werde die erste Frage auf das Gutachten der Ma jorität, wie es Seite 657sdes anderweitenBerichts (s. oben Seite 1363) enthalten ist, stellen. Die Majorität schlägt uns daselbst vor: „die von der ersten Kammer beschlos senen Abänderungen des Adreßentwurfs 'abzuleh nen, zugleich aber auch den diesseits ausgestellten Entwurf beizulegen,und es sonach bei dendarüher gepflogenen Verhandlungen für diesmal bewenden zu lassen." Ich will jedoch die Kammer vorerst fragen: Wünscht sie, daß diese Frage getrennt werde? Wenn Niemand darüber spricht, so frage ich weiter: Stimmt sie der Ansicht des Präsidiums bei, daß die vorgedachte Frage ungctrennt zur Ab stimmung gebracht werde? — Einstimmig Ja. Präsident Braunr Ich srage also die Kammer: ob sie dem Vorschläge der Majorität der Deputation beitritt, dem Vorschläge, der Seite 657 des anderweiten Berichts (s. vor stehend) enthalten ist? —Von zwei und siebenzigAnwesen- den erklären sich ein un.d dreißig dagegen. Präsident Braun: Das Majoritätsgutachten ist mithin durch ein und vierzig Stimmen angenommen; sonach er ledigt sich der Antrag derMinorität, und es ist nur noch die Discussion über den Gesammtantrag der Deputation Seite 660 des and erw eiten Berichts (s° oben Seite 1394) vorzunehmen. Ich werde erwarten, ob Jemand darüber das Wort begehrt. Abg. v. Gablenz: Einen wesentlichen Grund, warum die Deputation die Erledigung dieser Frage immer wieder auf schiebt und nicht gleich darauf eingeht, dieselbe durch den Staats gerichtshof zu Ende zu bringen, sehe ich nicht ein; denn wenn ich bedenke, wie lange die Berathung der Landtagsordnung H. 53. dauern wird, so kann ich mir auf diesem Landtage noch gar keim» Erfolg davon versprechen; jetzt soll also erst bei der Landtags ordnung die Adreßfrage wieder zur Sprache kommen. Die ganze Berathung wird einige Wochen des neuen Jahres dauern. Wenn die Berathung vorüber ist, gelangt der Gegenstand an die erste Kammer; bei dieser wird wieder einige Wochen mit den Deputütionssitzungen bsrathen; dann tritt das Vereinigungs verfahren ein, und so wird das Ende des Landtags da fein, ohne daß wir sine definitive Landtagsordnung haben, in welcher die Adreßfrage erledigt wäre. Ich werde zur Zeit nicht gegen den Antrag der Deputation stimmen, indeß behalte ich mir vor, bei Berathung derLandtagsordnung einen besondernAntrag zu stel len, damit jener Punkt herausgenommen werde und Gegenstand besonderer Berathung und schnellerer Beförderung werde. Referent Abg- Todt: Die Deputation ist der Meinung gewe sen, daß Zeit erspart werde, wenn sieden Antrag erstbei derLand tagsordnung zur Sprache bringe, rvo jaohnehin die Verhandlun gen hierüber noch einmal würden gepflogen werden müssen, in dem wir dort zu bestimmen haben, ob die Regel als §.37b. in die Landtagsordnung gebracht werden soll. Um also ein und die selbe Sache nicht zweimal zur Sprache zu bringen, hat man die Verhandlung hier aussetzen und bis zur Berathung der Landtagsordnung verschieben zu müssen geglaubt. Glaubt aber der Abgeordnete v. Gablenz einen Antrag durchzubringen, daß schon jetzt die Frage entschieden werde, so werde ich für meine Person dem nicht entgegentreten. Denn mir liegt ja selbst daran, daß diese Frage, bei der ich gewissermaaßen be- Lheiligt bin, so bald als möglich zur Entscheidung komme. Ich habe aber, was die Deputation vorschlagt, selbst mit Vorschlä gen zu können geglaubt, weil die Berathung über die Land tagsordnung uns nicht mehr sofern liegt, ja schon begonnen hat. Abg. v. Gablenz: Meiner Ansicht nach kann Z. 37 nicht eher in die Landtagsordnung, und die Landtagsordnung überhaupt nicht eher zu Stande kommen, bis die Adreßfrage entschieden ist. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand darüber zu sprechen? Wo nicht, so frage ich die Kammer: Tritt sie der Ansicht der Gesammtdeputation bei? nach welcher: „dem noch unerledigten Anträge des Abgeordneten v. Gablenz unter den obwaltenden Umständen zwar keine weitere Folge zu ge ben, auf die durch denselben angeregte Frage aber bei der Be rathung der Landtagsordnung und insonderheit des zuletzt er wähnten Deputationsantrags zurückzukommen ist." Stimmt die Kammer diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja- Präsident Braun: Dem Präsidium scheint hier dem Fall vsrzuliegen, nach welchem dem §. 96 der provisorischsK Landtagsordnung gemäß die Abstimmung mittelst Namens aufrufs zu geschehen hat. Ich werde daher davon absehsn, so fern nicht ein besonderer Antrag hierauf gestellt wird. — S
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