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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-26
-
Zeitschrift
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen ...
-
Band
Band 1845/46,2
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V
- Protokoll 45. Sitzung 1165
- Protokoll 46. Sitzung 1193
- Protokoll 47. Sitzung 1223
- Protokoll 48. Sitzung 1251
- Protokoll 49. Sitzung 1279
- Protokoll 50. Sitzung 1303
- Protokoll 51. Sitzung 1331
- Protokoll 52. Sitzung 1359
- Protokoll 53. Sitzung 1387
- Protokoll 54. Sitzung 1417
- Protokoll 55. Sitzung 1433
- Protokoll 56. Sitzung 1447
- Protokoll 57. Sitzung 1477
- Protokoll 58. Sitzung 1509
- Protokoll 59. Sitzung 1541
- Protokoll 60. Sitzung 1573
- Protokoll 61. Sitzung 1603
- Protokoll 62. Sitzung 1633
- Protokoll 63. Sitzung 1661
- Protokoll 64. Sitzung 1697
- Protokoll 65. Sitzung 1729
- Protokoll 66. Sitzung 1759
- Protokoll 67. Sitzung 1787
- Protokoll 68. Sitzung 1819
- Protokoll 69. Sitzung 1847
- Protokoll 70. Sitzung 1871
- Protokoll 71. Sitzung 1897
- Protokoll 72. Sitzung 1923
- Protokoll 73. Sitzung 1953
- Protokoll 74. Sitzung 1981
- Protokoll 75. Sitzung 2009
- Protokoll 76. Sitzung 2041
- Protokoll 77. Sitzung 2067
- Protokoll 78. Sitzung 2101
- Protokoll 79. Sitzung 2137
- Protokoll 80. Sitzung 2169
-
Band
Band 1845/46,2
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Mittheilrrngen über die Verhandlungen des «Landtags. II. Kammer. Dresden, den 26. December 184S. Sechs und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 19.December 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Die Einberufung des Stell vertreters des Abg. Ziegler bett. — Vortrag und Ge nehmigung derständisch enS chriftenüber dasSteu er- provisorium unddasGewerb- und Personalsteuer gesetz. — Entschuldigung. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über mehrere Petitionen, die Erlassung eines Aufruhrgesetzes betr. — Beschluß- nahme auf den Bericht der dritten Deputation über die Pe tition des Advocaten Sauer in Neusalza um Verwendung bei der hohen Staatsregierung fürAufhebung der wegen eidlicher Verpflichtungen der Güter- und Rechts vertreter im Concurse bestehenden gesetzlichen Vorschriften.— Die Sitzung beginnt gegen ä 10 Uhr in Anwesenheit des Staatsministers v. Falkenstein, des Königl. Commissars V. Kohlschütter und von sieb en zig Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung geführten Protokolls. Präsident Braun: Wenn Niemand gegen das Protokoll eine Bemerkung zu machen hat, so ersuche ich die Herren Ab geordneten Naundorf und Klien, dasselbe zum Zeichen der Genehmigung mit mir zu vollziehen. (Dies geschieht.) Auf der Registrande steht: 1. (Nr. 668.) Petition des Privatus Robert v. Held reich zu Dresden, die Fixirung des Beichtgeldes u. s. w. betr. (Hierzu 3 Beilagen.) Präsident Braun: Eine ähnliche Petition ist am letzten Landtage bereits bei der Kammer eingegangen und der vier ten Deputation zugewiefen worden. Das Directorium schlägt daher vor, auch diese Eingabe dahin zu verweisen. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 2. (Nr. 669.) Anschluß von 88 Bürgern und Einwoh nern zu Auerbach, Bürgermeister Franz Julius Wehner und Gen., an die Petition Robert Blum's und Gen. zu Leipzig sub Nr. 90 der Hauptregistrande in ihren 11 Theilen. H. 55. Präsident Braun: Hinsichtlich dieser Eingabe wird wohl dieKammer zu demselben Beschluß sich bewogen sehen, welchen sie in Bezug auf die Petition, auf die die gegenwärtige Ein gabe R ücksicht nimmt, gefaßt hat. Theilt die Kammer diese Ansicht?—Einstimmig Ja. 3. (Nr. 670.) Petition der Weberinnung zu Auerbach, August Friedrich Oschatz und Gen., um Verwendung für Be lassung ihres Privilegiums, wonach ihnen, mit Ausnahme der Kaufleute, der Handel mit Näh- und Stickwaaren aus schließlich gestattet ist. (Hierzu 1 Beilage.) Abg. Todt: In Bezug auf die erste der so eben vorgetra genen drei Petitionen habe ich, obschon ich sie überreicht habe, in so fern nichts gesagt, weil sie zu wichtige Gegenstände — die Fixirung des Beichtgeldes und die Reorganisation der Stif ter — umfaßt, als daß sich darüber auch nur auszugsweise jetzt sich verbreiten ließe. Jndeß hoffe ich doch, daß eine gründ liche Erörterung jener beiden Fragen erfolgen werde, einmal, weil die eine Frage ein früheres Lieblingsthema unsers Herrn Vicepräsidenten berührt, dessen die Kammer sich immer gern mit angenommen hat, und dann, weil die zweite Frage an früher« Landtagen einmal bereits bis zum Wereinigungsver- fahren gediehen war, so daß dasselbe gewiffermaaßen nur fort gestellt zu werden braucht. Die zweite Eingabe bedarf eben falls keiner Bevorwortung, weil sie sich an eine frühere an schließt. Ich ergreife indeß diese Gelegenheit, meine Freude darüber auszusprechen, daß auch meine Geburtsstadt, obschon sie von politischen Schwärmern und Ultra's keineswegs wim melt, bei den großen Fragen der Zeit nicht unbetheiligt bleiben will. Was endlich die dritte Petition anlangt, die ebenfalls von Auerbach ausgeht und um den Schutz gewisser Innungs gerechtsame bittet, so beziehe ich mich zunächst im Allgemeinen auf das, was gestern der Abgeordnete v. Schaffrath mit Wahr heit und Wärme in Betreff des Nothstandes der Weber ge äußert hat, und dann auf eine Bevorwortung, welche ich selbst mir bei Einführung einer ähnlichen Petition neulich gestattet habe. Es giebt diese Eingabe wieder einen neuen Beleg, daß die Innungen bei der Verwaltung keinen Schutz finden. Die Weberinnung in Auerbach nimmt ein Recht in Anspruch, was sie — ich erinnere mich dessen selbst noch aus meiner Jugend, — seit uralter Zeit genossen und geübt hat. Es ist dasselbe auch von der Regierung im Jahre 1800 ausdrücklich wieder bestätigt worden. Und dennoch ist es der Verwaltung in allen 1
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