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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Vorlage ist nur die zu verstehen, welche die Deputation in ihrem Berichte näher angegeben hat. Staatsminister v. Falkenstein: Ich gebe dem Abgeord neten darin Recht, daß möglicherweise das von der Deputation gebrauchte Wort: „d erartig e" von dem oder jenem so ver standen werden kann, als wenn gerade wörtlich das ausgenom men werden sollte, was die Deputation vorschlägt. Es hat aber weder im Sinne der Deputation gelegen, die Initiative zu ergreifen, die allein undausschließlich der Regierung zusteht, noch in der Absicht der Commissarien, sich daran zu binden, was die Deputation bemerkt hat. Ich habe aber jedem Miß- verständniß in so fern bereits vorgebeugt, als ich sagte, daß die Regierung ermessen werde, was sie für angemessen halte, in das Gesetz aufzunehmen. Referent Abg. v. G ablenz: Der Bericht enthalt zwei Anträge. Die Königl. Commissarien erklärten sich mit dem ersten, also der Fassung des Gesetzes einverstanden, in so fern es die Zeit auf diesem Landtage gestatte. Die Deputation aber, die Möglichkeit voraussetzend, daß die Kürzeder Zeit das Erscheinen des Gesetzes nicht gestatte, schlug vor, daß, wenn es an diesem Landtage nicht erlassen werden könnte, jedenfalls §. 7 der Or donnanz so abgeändert werde, wie es im zweiten Anträge aus gesprochen ist; demgemäß also das Gesetz nicht erlassen wer den kann, jedenfalls bei der Regierung darauf angetragen wer den soll, §. 7 der Ordonnanz in dieser Weise zu ändern. Ueber diese Aenderung selbst hat sich die Staatsregierung nicht erklärt, und das Wort: „derartige" bezieht sich blos auf den Antrag unter 1. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so gehe ich auf die Fragstellung über. Die Deputa tion schlägt vor, daß die Kammer den Antrag an die Staats regierung bringen möge: 1) Dieselbe wolle baldigst und wo möglich noch auf diesem Landtage den Ständen einen Gesetz entwurf vorlegen, in welchem, unter Aufstellung der Regel, -aß bei Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit die be waffnete Macht — CommunalgardeoderMilitair — nur auf Requisition der Ortspolizeibehörde einschreite, dieMaaß- regeln und Formalitäten genau bezeichnet werden, welche der Anwendung der Waffen, vornehmlich der Feuerwaffen voraus gehen müssen." Ich frage die Kammer: ob sie einen solchen Antrag beschließen will? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner schlägt die Deputation den Antrag an die Staatsregierung vor; „2) Zugleich aber den §. 7 der Ordonnanz vom 19. Juli 1828 dahin abzuändern, -aß die Ausnahmefälle genau bestimmt werden, in welchen Has Militair auch ohne Requisition der Ortspolizeibehörde ein schreiten könne." Stimmt die Kammer auch diesem Anträge der Deputation bei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich werde nun zur Abstimmung mit telst Namensaufrufs übergehen, da es ein ständischer Antrag ist. Will die Kammer die beschlossenen Anträge unter 1 und 2, wie sie Seite 706 des Berichts (siehe vorstehend) ersichtlich find, an die Staatsregierung bringen? Diese Frage des Präsidiums wird,' nachdem sich die Kö nigl. Commissarien aus dem Saal entfernt haben, von allen anwesenden Kammermitgliedern mit Ja beantwortet. Es waren dies: Vicepräsident Eisenstuck, Secretair Hensel, Sccretair Lzschucke, Stellvertr. Abg. Rittner, Miehle, Poppe, Georgi, Scharf, Brockhaus, v.Platzmann, v. Schönfel s, a. d.Winckel, Sörnitz, Ziegler, v.Beschwitz, Kleeberg, Siegert, v.Iezschwitz, Haußwald, Voß, Clauß, Ludwig, Grimm, Erchcnbrecher, Neydel, Metzler, Rewitzer, Müller, Heyn, v. Gablenz, Oehme, Leuner, Stockmann, Joseph, Das Präsidium theilt den wiedereingetretenen Herrn Staatsministern und Königl. Commissarien die erfolgte ein stimmige Annahme des Deputatkonsgutachtens mit. Präsident Braun: Wir gehen nun über zum Vortrage des Berichts über die Petition des Advocaten Sauer in Neu salza. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Bericht zu erstatten. Referent Abg. Klien: Der Bericht? der dritten Deputation der zweiten Kammer über die Pe tition des Advocaten Sauer in Neusalza um Ver wendung bei der hohen Staatsregierung für Auf hebung der wegen eidlicher Verpflichtungen der Güter- und Rechtsvertreter im Concurse beste henden gesetzlichen Vorschriften lautet: Diese an die zweite Kammer der hohen Ständeversamm lung gerichtete Petition wurde in der am 13. October dieses Jah res abgehaltenen öffentlichen Sitzung vom Herrn Abgeordneten o. Schaffrath zu der seinigen gemacht und durch Kammerbeschluß der dritten Deputation zur Begutachtung überwiesen, Landtagsacten IN.Abth. Seite 404, welche nun hierüber ihrer geehrten Kammer folgenden Bericht erstattet. Der allgemeine Eid, welchen jeder Advocat bei seiner Jmma- triculation zu leisten hat, lautet nach der Beilage VIII. zur Erl. Stellvertr. Abg. V.Glaß Stellvertr. Abg. Mönch, Lobt, Oberländer, Sachße, v. -Berlepsch, Iani, v. d.Beeck, v. Lhielau, S cholze, v. Geißler, Speck, Pfeiffer, Schäffer, Bog el, Graf Ronnow, v. Schaffrath, N aundorf, Klien, Wend, Cubasch, Weisel, Scheibner, v.d. Planitz, v. Römer, Kockul, Oehmich en, Wolf, Huth, v. d.Heydte, Haden, Zische und Präsident Braun.
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