Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Oberländer: Ich komme sehr spät zur Widerle gung, obgleich ich mich sofort nach der Rede des Herrn Staats ministers des Innern angemeldet habe, und habe daher vielleicht Manches wieder vergessen, was ich widerlegen wollte. Zuvör derst sagt der Herr Staatsminister, daß ich in die ganze Sache etwas Anderes gelegt habe, als darin liege und die Deputation selbst vor Augen habe. Ich muß dahingestellt sein lassen, ob nicht wenigstens einige Mitglieder der Deputation von meiner Ansichtausgegangen sind. Was mich anlangt, so seheichdieSache allerdings lediglich aus dem von mir angegebenen Gesichts punkte an, wahrend der Herr Staatsminister der Ansicht ist, daß sic damit nicht einmal entfernt in Verbindung stehe. Für mich hat die ganze Frage gar keinen Werth, wenn ich dieselbe von einer andern Seite betrachten soll. Aus den Wahlprotocollen wird allerdings nicht oft hervorgehen, ob die Wahlfreiheit beeinträch tigt worden ist und ob Wahlumtriebe und Zudringlichkeiten statt gefunden haben. Aber das Volk weiß, ob die Wahlfreiheit un terdrückt worden ist; und weiß es das Volk, so werden es auch die Abgeordneten wissen und sich mit den dazu erforderlichenBe- weisen in Zeiten versehen, um damit bei den Wahlprüfungen in der Kammer aufwarten zu können. Und darin liegt es, daß die Prüfung der Legitimationen durch die Kammer eine ungleich wichtigere ist, als die durch die Regierung, welche nicht wissen kann, was in- und außerhalb des Wahllocals vorgegangen ist. Die Wahlprüfung durch die Kammer ist mehr materiell, als for mell. Der Abgeordnete v. Geißler meinte, sie könnte nur eine formelle sein, weil sie so schnell vor sich gehen solle; nein, sie geht schnell vor sich, weil sie vorzugsweise eine materielle Prü fung ist, und weil die Kammer wegen der Formalitäten auf die Gründlichkeit der Prüfung durch die Regierung rechnen kann. Die Regierung weiß das zehnte Mal selbst nicht, ob die Wahl freiheit beeinträchtigt worden ist. Ich wiederhole, es weiß dieses nur das Volk und deshalb werden es auch die Abgeordneten wissen. Es ist durchaus nothwendig, daß die Wahl rein bleibt von ungesetzlichen Einwirkungen; denn sonst wird das Volk in der Kammer nicht in Treue und Wahrheit vorgestellt, und man kann sich außerdem nicht mit Nachdruck und gutem Gewissen auf eine Majorität berufens Es ist etwas Ekelerregendes, diese Wahlumtriebe mögen ausgehen, von welcher Seite sie wollen, ob von der Opposition oder von der ministeriellen Partei. Will ein Wahlbezirk einen Ministeriellen Wahlen, in Gottes Namen, aber frei muß die Wahl geschehen; ein anderer Bezirk wird wie der einen von der Opposition wählen, aber frei muß die Wahl sein, sonst wird die Wahlkammer verfälscht. Daß diese Freiheit bei aller lebendigen Lheilnahme der Bürger an der Wahl, ohne welche die Verfassung keine Kraft hat, bestehen kann, versteht sich von selbst. Wenn die Kammer auf diese Weise zusammen gesetzt ist, so wird solches zur möglichst sorgfältigen Prüfung aller Staatsmaaßregeln, zur Enthüllung und Verbesserung ihrer Ein seitigkeiten und Fehler führen. So wie diese beiden Richtungen im Volke vorhanden sind, so werden sie bei freier Wahl auch inder Kammer vorhanden sein. Ich lege deshalb auf dieses Recht der Wahlprüfung einen großen Werth; ich will aber, daß es nicht ein bloßes Recht der Kammer sei, ich wünsche cs zur Pflicht der Kammer gemacht zu sehen. Staatsminister v. Falkenstein: Ich habe im Allgemei nen zu bemerken, daß ich mit den von dem geehrten Abgeord neten Oberländer ausgesprochenen Grundsätzen übereinstimme. Es ist auch nach meiner Ueberzeugung der Würde der Kammer entsprechend , wenn von keiner Seite Wahlumtrkebe geschehen, sondern die Wahl im schönsten Sinne des Wortes eine wahr haft freie ist; ich wünschte, daß Jeder diesem Grundsätze hul digte. Nur muß ich freilich darauf zurückkommen, daß eben alles das, was die Deputation vorgeschlagen hat und was zum Lheil sehr in das Detail geht, vollständig auf dem Wege erreicht werden kann, welchen der geehrte Abgeordnete be merklich gemacht hat; denn die Mitglieder der Kammer oder die, welche auf irgend eine Weise bei der Wahl bctheiligt sind, werden vielleicht oft besser, als die Regierung wissen, ob dieWahl- freiheit beschränkt worden ist. Es steht dann aber eben Jedem frei , in dieser Beziehung Zweifel gegen die Legalität der Wahl hervorzurufen, und es wird nach der Regierungsvorlage der Kammerfreistehen, Alles zuthun, was zu Erledigung dieser Zweifel erforderlich erscheint, die Acten einzusehen u. s. w. Wenn ferner der geehrte Abgeordnete Hensel bemerkte, die Schwierigkeit der Prüfung sei viel zu groß geschildert worden, indem er sich selbst überzeugt habe, daß eine Prüfung der Wahl nach der Regierungsprüfung leicht erscheinen werde, so scheint mir das der Idee der Prüfung zu widersprechen. Wenn man prüfen will, so muß man nicht nur die Verordnungen der Behörden, sondern auch die Vorgänge durchgehen und sehen, ob sie richtig sind, sonst kommt man zu keiner Prüfung. Was der geehrte Abgeordnete in Beziehung auf eine Verordnung von Seiten der Censurbehörde und über die Wahlzettel geäu ßert hat, das übergehe ich um deswillen, weil es in keiner Verbindung mit dem steht, worum es sich jetzt handelt. Die Anpreisung eines Candidaten kann bei der Prüfung, wie sie die Deputation vorschlägt, nicht zur Sprache gebracht werden. Wenn aber von mehrern Abgeordneten ein Gewicht darauf gelegt wird, daß es ein Uebel sei, wenn denuncirt werden soll, so kann ich das nicht finden. Denn wenn man sieht, daß ein Unrecht geschehen ist, so hat man die Pflicht, zu sagen, es sei ein Unrecht geschehen, es mag nun einem Abgeordneten ange nehm oder unangenehm fein. Abg. v. LHielau: Ich bin Mitglied der Deputation und habe mich für den Antrag derselben aus zwei Gründen erklärt, von denen den einen der Herr Abgeordnete Hensel und den an dern der Abgeordnete Oberländer ausgesprochen hat. Der erste meinte, es sei schwer, eine Denunciation anzubringen; der andere meinte, es müsse jede Wahl frei und über alle Ver dächtigung erhaben sein. Nun, meine Herren, ich bin aller dings auch der Meinung, daß man nicht Alles beweisen könne, was man hört, nicht allemal offen darlegen könne, was nicht actenkundig, aber in aller Welt Münde ist. Ich bin der Mei nung, daß die Wahl eines Deputaten erhaben sein müsse
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder