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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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über jede Verdächtigung, der Meinung, daß die Untersuchung sich nicht lediglich auf die Wahlumtriebe Seiten der Staats regierung zu erstrecken habe, sondern auch auf die Seiten der Wahlmänner oder Seiten der Gewählten. Denken Sie sich einmal, meine Herren, daß in eine Wahlversammlung sich eine Person einschliche, die nicht dahin gehörte, daß sie den Zutritt auf diese oder jene Weise sich zu verschaffen suchte, daß viel leicht der Schreiber eines Wahlmannes in einer solchen Ver sammlung die Zettel für die Wahlmänner schriebe und auf diese Weise eine Wahl bewirkt würde, oder, denken wir uns den Fall, meine Herren, daß irgend ein Fremder in die Wahl versammlungen sich eindrängte und durch Aeußerungen die Wahl der Wahlmänner auf andere Männer zu lenken suchte, als diese die Absicht hatten zu wählen. Ich, meine Herren, nenne das auch Wahlumtriebe, sic find mir eben so verächtlich, als wenn sie von Seiten der Staatsregierung geschehen. Nun -stelle ich mir vor, daß so etwas ein rumor publica« sein könnte, es aber an Beweismitteln fehlte, und so würde es doch nicht angezeigt werden können. Ich bilde mir aber ein, daß, wenn nur Ein Wühlmann Energie hätte, er die Aufnahme dieser unge setzlichen Handlungen in das Protocoll von dem Wahlcommis- sar verlangen und so die Kammer Kenntniß davon bekommen würde. Bon diesem Grundsatz bin ich ausgegangen, indem ich der Meinung gewesen bin, es solle das Wahlprvtocoll ein gesendet werden, damit man sich überzeuge, es können solche Handlungen weder der Regierung, noch den Deputieren vorge worfen werden. Ich kann mich nicht überzeugen, daß solche Handlungen vorkommen können, wenn die Wahlmänner Muth und Energie genug haben, zu verlangen, daß solche Dinge zu Protocoll genommen werden. Abg. v. Zezschwitz: Es scheint mir doch, d-ß das Recht der Kammer, die Legitimationen ihrer Mitglieder zu prüfen, durch die Regierungsvorlage, welche besagt, daß, wenn von irgend einer Seite während der Dauer des Landtags Legiti mationszweifel erhoben würden, die Kammer darüber die nö- thigen Erkundigungen einzuziehen und Beschluß zu fassen habe, nicht beeinträchtigt, sondern diesem Rechte zweckmäßi ger prospicirt werde, als durch den Antrag der geehrten De putation, welche wünscht, daß jedesmal bei Beginn des Landtags eine besondere Legitimationsdeputation gewählt werde, welche die Wahlacten durchgehen und binnen acht Ta gen Bericht erstatten solle. Wir haben aber schon hinreichende Einrichtungen zur Prüfung der Legitimationen in Zweifels fallen. Wenn ein Zweifel über die Legitimation eines Kam mermitgliedes entsteht, so wird die desfallsige Erörterung an eine der bestehenden Deputationen, in der Regel an die dritte Deputation verwiesen, welche dieActen des betreffenden Falles einzusehen und sodann Bericht an die Kammer zu erstatten hat. Diese Einrichtung scheint mir vorzüglicher zu sein, als eine besondere Deputation zu wählen, welche die Legitimatio nen für die sammtlichen 25 neuen Mitglieder binnen acht La- g en prüfen soll. Nimmt sie ihre Aufgabe ernst und will sie die Wahlacten genau durchgehen, so kann sie nicht in acht Lagen fertig werden; will sie aber die achttägige Frist inne halten, so kann sie dieActen nicht gründlich durchgehen und setzt sich, falls in der Folge doch noch Zweifel auftauchten, dem Vorwurfe aus, daß sie oberflächlich gearbeitet habe. Das Recht der Kammer, die Legitimationen ihrer Mitglieder zu prüfen, wird nicht bezweifelt; aber es dürfte zweckmäßiger sein, sich für die ganze Dauer des Landtags die Ausübung dieses Rechts vorzubehalten, als die Prüfung der Legitimationen auf die kurze Frist von a ch t L a g e n einzuschränken. Ich stimme daher für die Regierungsvorlage in dieser Sache. Abg. Joseph: Ich stimme ebenfalls mit der Deputation, zwar nicht aus den Gründen, welche der Abgeordnete v. Thie- lau angeführt hat, denn dies sind Gründe, die auf einem offen baren Rechtsirrthum beruhen, und ich will auch dahingestellt sein lassen, ob das, was er gesagt hat, irgend thatsächlich be gründet ist, sondern ich stimme dafür, weil em Recht der Kammer gewahrt oder, sollte sie dasselbe wirklich nicht schon haben, für dieselbe erlangt wird. Die Freiheit der Wahl wird am besten gewahrt sein, wenn die Kammer selbst stets darüber zu wachen hat, und in so fern ist jenes Recht für die Kammer von hoher Bedeutung. Die Gründe, welche man dagegen angeführt hat, daß z. B. die Ausübung des Rechts der Kam mer zu schwierig und fast unmöglich sein werde, beweisen nur, daß, wenn eine Prüfung der Wahlen wirklich zu umständlich wäre, man die Papierballen, mit denen die Wahlen sich jetzt umgeben, vermindern und dieBestimmungen des Wahlgesetzes abändern muß, welche so große Schwierigkeiten bei Prüfung der Wahlen herbeiführen. Wenn der Deputation zum Vor wurf gemacht worden ist, daß gewissermaaßen durch ihre Bor schläge ein Mißtrauen gegen die Regierung begründet werde, so will ich, um die Sprache des Abgeordneten von Freiberg zu reden: „unverkleistert" sagen, daß ein Mißtrauen denselben zu Grunde liegt. Es ist dies ein politisches, schuldiges Miß trauen in die Zukunft. Findet man es für jetzt nicht begrün det, so muß man bei der Gesetzgebung daran denken, daß es in der Folge anders werden kann. Was heute nicht ist, kann morgen werden; was vor 14 Lagen nicht für möglich gehalten wurde, es ist dennoch geschehen. — Ich habe ferner das Prä sidium zu bitten, über diesen Paragraphen eine besondere Ab stimmung eintreten zu lassen, da ich gegen den letzten Theil des Deputativnsantrags Einwendungen zu machen habe. Die Vollständigkeit der Kammer muß Regel sein. Jeder Wahl bezirk hat das Recht, daß sein Abgeordneter in der Kammer sich befindet, bis entschieden worden ist, daß seine Wahl ungül tig ist. Die Deputation nimmt aber an, daß, wenn auch nur ein bloßer Anstand bei der Wahl gefunden wird, er nicht in die Kammer eintreten kann. Gegen diesen Theil des De- putativnsgutachtens muß ich stimmen. Präsident Braun: Was die Art der Fragstevung anlangt, so bemerke ich, daß ich über die Paragraphen zusammen ab stimmen lassen werde, theils weil sie ihrem Inhalte nach zu sammenhangen, theils weil es Antrag der Deputation, daß
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