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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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eintreten zu lassen. Der Abgeordnete v. Lhielau Hat Mehrere Umstände erwähnt, welche bei jedem Landtage eintreten können, und wenn sie einmal einträten, es eben so wünschenswerth als nöthig erscheinen lassen, daß eine Prüfung durch die Deputation eintrete. Wenn man übrigens die Vorlage genauer ansieht, so kann die Staatsregierung in der Bestellung einer solchen Depu tation etwas Bedenkliches nicht finden. Sie selbst hat gesagt, erst solle der Einweisungscommissar die formelle Richtigkeit prüfen und dann solle noch eine genaue collegialische Prü fung durch das Directorium vorgenommen werden. Es sollen also nach der eignen Ansicht der hohen StaatsregierunZ zwei Prüfungen aller Legitimationen eintreten und die zweite dersel ben soll gegen die erste, nur formelle, eine genaue sein. Aber wie soll die letztere ermöglicht werden? Es ist erwähnt worden, daß der Einweisungscommisfion als Grundlage der von ihr vor zunehmenden Prüfung nichts weiter vorliegs, als die Missivm, und daß aus diesen nichts entnommen werden kann; dem Di rectorium liegt aber auch nichts Anderes vor, als dieselben Mis- siven! Wenn dies so bleiben soll, so sehe ich nicht ein, wie eine von der Regierung vorgeschlagene collegialische genaue Prüfung erfolgen kann und soll. Die Staatsregierung scheint daher selbst gefühlt zu haben, daß der Legitimationspunkt genauer geprüft werden müsse, und hat, wie gesagt, eine formelle (vorläufige) und dann eine zweite genauere beantragt, aber zu der letzten die Mittel nicht dargeboten. Wenn man gesagt hat, es würde unmöglich sein, in kurzer Zeit diese Arbeit zu bewältigen, ich widerspreche dem. Zn der Deputation selbst befinden sich Mitglieder, welche in Wahlsachen gearbeitet haben, und sie ha ben versichert, daß der Vorschlag, die Prüfung unter Einsicht der Wahlacten vorzunehmen, recht füglich von der Legitima tionsdeputation in dem Zeiträume von acht Tagen ausführbar fei. Man hat ferner erwähnt, es wäre der Vorschlag der Re gierung um deswillen besser, weil, bestände eine solche Depu tation beim Anfänge des Landtags nicht, zu jeder Zeit aus der Mitte der Kammer Zweifel aufgeregt werden und untersucht werden könnten, was dann eine genauere Prüfung herbeiführen werde, als eine solche sein könne, die zu Anfänge des Landtags, wo alle Legitimationen zu prüfen wären, von der Deputation geschehen solle. Ich muß aber auch dem widersprechen. Die Deputation selbst hat ja im ß.12c. vorgeschlagen, daß außer der Prüfung zu Anfänge des Landtags durch die Deputation auch noch später während des Landtags zu jeder Zeit Zweifel we gen einzelner Legitimationen angebracht werden können, auch wenn von der Deputation bereits über die Legitimation Aller berichtet worden ist; es findet sich daher die Kammer durchaus durch den Generalbericht der Deputation nicht präjudicirt. Nsbrigens würde ich Vorschlägen, daß über die A 9 bis 12 ä. die von der Deputation an die Stelle der §§. 9 bis 12 der Re gierungsvorlage gestellt worden find, im Allgemeinen abge stimmt Werde, mit Vorbehalt der Amendements, welche nachzu bringen sind. Präsident Braun? Das Directorium LHM die Ansicht des Henn KefsrsntM, jedoch mit der Modifikation daß noch Anträge auf veränderte Fassung der Paragraphen angemeldet werden können. Es ist ein Antrag des Abgeordneten Ober länder singegangen,welchcrdahin geht,aufder 4. bis 6.(s. o. 5.— 7.) Zeile statt derWorte: „nicht allein—Wahllisten" (s.S.1460) zu setzen: „dieWahlacren Auch wurde ein Antrag von dem Abgeordneten Hensel ««gemeldet. Der Herr Referent bemerkte, daß die Kammer über §. 9—12 M tolls abstimmen möchte. Ich theile, wie schon bemerkt, diese Ansicht, will aber die Kammer darüber erst befragen, ob sie gleicher Meinung ist. Es würde daher der Vorschlag des Direktoriums dahin lauten: die Kammer möge zunächst über diese Paragraphen im Allge meinen abstimmen mit Vorbehalt der angemeldeten Amende ments. Theilt dis Kammer diese Ansicht? — Einstim mig Za. Präsident Braun? Zch stelle daher nun die Frage: WA die Kammer jenen von der Deputation vorgeschlagenen A 9—12 ä. Seite 22—25 des ersten Berichts (s. oben Seite 1459 flg.) ihre Zustimmung erth eilen? — Dies geschieht von drei und dreißig gegen sechs und zwanzig Stimmen. Präsident Braun: Es würden nun die angemeldeten Amendements zur Unterstützung zu bringen sein. Das Amende ment des Abgeordneten Oberländer, welches ich schon vorhin mktgetheilt habe und jetzt wiederholen will, geht dahin, daß zu §.12 auf der 4. bis 6. Zeile (s. S.1460) statt derWorte: „nicht allein Wahllisten" gesetzt werden soll: „die Wahl ¬ acten". Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag un terstützt? — Geschieht hinreichend. Abg. Oberländer: Zch werde nur wenige Worte über meinen Antrag zu sagen mir erlauben, weil derselbe ganz einfach ist. Zch wünsche nämlich, daß der Kammer behufs der Wahl prüfung nicht Abschriften aus den Acten, sondern daß die Acten selbst vorgelegt werden. Es hat allerdings seine Richtigkeit, daß aus den Wahlakten so wenig, als aus den Abschriften immer das hervorgehen wird, was die Kammer daraus zu erfahren begehrt. Allein die Acten werden doch wenigstens eher und vollständiger Gelegenheit dazu geben, als bloße Abschriften, und daß es nicht viel einfacher und wohlfeiler sein sollte, wenn die Wahlakten im Original vorgelegt werden, als wenn erst eine Masse Abschriften gefertigt werden müssen, kann ich nicht einseh en; wozu noch kommt, daß man bei diesen auszugsweise gefertigten Abschriften nicht ein mal eine Gewahr für deren Vollständigkeit hat. Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen, daß eine sehr große Menge Acten herbeigeschafft werden müßten; ich glaube das nicht. Wie viele hundert Stück Acten werden auf den Posten hin und her gesendet in geringfügigen Sachen. Wenn über eine jede neue Wahl zwei Stück Acten ergehen, so sind es erst fünfzig Stück; denn ich setze voraus, daß in der Regel nur diejenigen Acten smgesendet werden, welche über die Wahl der Abgeordne ten gehalten werden. Es wäre allerdings möglich, daß aus nahmsweise!! auch einmal die Acten über die Wahl derWahl- Märmsv eingefordert würden; dem wenn darüber Bedenken
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