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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dermamsellenmandat berührt, enthält die ofc bei diesem Landtage schon berührte Klage, daß durch eine Menge Erthcilungen von Concessionen und Dispensationen die Gerechtsame der Innun gen zu Nichte gemacht werden. So ist hier durch die Regierung den Schneidermamsells in Lommatzsch gestattet worden, Gehül- finnen zu halten, was'wohl nicht im Gesetze liegt. Ich bitte die Deputation, diese Petition zu berücksichtigen, glaube aber, daß den Gebrechen des Jnnungswesens, an denen unsere gegenwär tige Zeit leidet, nur durch eine allgemeine Gewerbsord nung abgeholfen werden kann. Präsident Braun: Wie ich schon bemerkt habe, gehört diese Petition vor die dritte Deputation. 4. (Nr. 716.) Anschluß der Kaufmannssocietät zu Zittau, Johann Friedrich Hinselmann und Gen., an die von den fünf Vertretern des Handels- und Fabrikstandes der zweiten Kammer eingebrachte Petition sub Nr. 445. Präsident Braun: Auch diese Eingabe wird der dritten Deputation zuzuweisen sein, da die darin in Bezug genommene Petition derselben zugetheilt worden ist. Theilt die Kammer diese Ansicht? — Einstimmig Ja. 5. (Nr. 717 a.) Abgeordneter Meisel überreicht: a) eine Petition des Lurnraths zu Dresden, Adolph Frankenberg und Gen., um Unterstützung des vaterländischen Turnwesens; hierzu 76 gedruckte Exemplare derselben, b) eine Anschlußerklärung des Turnvereins zu Dippoldiswalde, Gustav Adolph Lehmann und Gen., an vorstehende Petition. Abg. Meisel: Die Dresdner Petition, an die sich die Dippoldiswaldaer anschlkeßt, ist mir zur Abgabe an die geehrte Kammer zugekommen. Sie bedarf wohl einer ausdrücklichen Bevorwortung um so weniger, als man jetzt allgemein der An sicht ist, daß allerdings das Lurnwesen einen wesentlichen Be- standtheil der Erziehung unserer Jugend ausmacht. Die Pe tenten weisen unter Anderm nach, daß namentlich zu Erreichung dieses Zweckes es sachgemäß sein wird, tüchtige Lehrer zu bilden, und auch in dieser Beziehung Muß ich allerdings mich ihnen ganz anschließen, da es sehr wünschenswert ist, daß der Unter richt im Turnen nach einem geregelten Systeme gegeben werde. Es liegt der Kammer bereits eine Petition hinsichtlich des Turn wesens vor, es wird daher die gegenwärtige, die ich ebenfalls be sonderer Berücksichtigung empfehle, derselben Deputation, die jene zu bearbeiten hat, zu überweisen sein. Präsident Braun: Will die Kammer beide Eingaben att die vierte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Die mitgetheilten Exemplare sind bereits vertheitt. 6. (Nr. 717 b.) Anschluß des Turnvereins zu Colditz, Fst nanzprocuratorMüller und Gen., ebenfalls an die Petition des Dresdner Turnraths. Präsident Braun: Es ist bereits die Frage darauf gerich tet worden. 7. (Nr. 718.) Petition der Studirenden Richard Wazau und 133 Gen. zu Leipzig um Revision der Universitätsgesetze. Abg. Kling er: Diese Petition ist durch meine Hände an die Kammer gelangt, und damit kein formeller Zweifel erho ben werde über deren Zulässigkeit, so gestatte ich mir, dieselbe zur meinigen zu machen und die geehrte Kammer zu ersuchen, sie an die dritte Deputation zur Berichterstattung zu überweisen. Was die Sache selbst anlangt, so ist nach meinem Dafürhalten die Petition jedenfalls gerechtfertigt. Denn was die Revision der Universitätsgesetze betrifft, so habe ich mich aus diesen ein zelnen Gesetzen sofort überzeugt, daß so Manche Bestimmungen vorhanden sind, die mit den Forderungen der Zeit, des Rechtes und der Humanität durchaus nicht in Einklang stehen. Ich will Sie mit Specialitäten hierüber jetzt nicht behelligen; allein einen prägnanten Punkt wenigstens gestatten Sie mir hervorzuheben. Nach §.42 der Universitätsgesetze ist bestimmt, daß, mit wenigen Ausnahmen, keinem Studirenden nachgelassen sei, sich eines Rechtsbeistandes, eines Vertheidigers zu bedienen,, wenn sie in Untersuchung gezogen worden sind; ja, dieselbe Bestimmung geht noch weiter, sie überlaßt lediglich dem Universitätsgericht die Befugniß, zu ermessen, ob dem Vertheidiger, wenn ein solcher gestattet worden ist, die Acten zur Einsicht vorgelegt werden sollen, oder nicht. Nun, wenn man jedem Verbrecher das Recht der freien, unbeschränkten Bcrtheidigung einräumt, so finde ich keinen Grund, gerade den Studirenden ein solches Recht zu entziehen. Wenn die Petenten weiter darum bitten, daß alle diseiplinarrechtlichen Bestimmungen auch in das künftig zusammenzustellende Universitätsgesetzbuch ausgenommen wer den möchten, so rechtfertigt .sich das-dadurch, daß sie anfühttn, es bestanden eine Menge Disciplinardispositionen, die ihnen nicht bekannt seien, und solche, nach denen sie gerichtet und be straft würden, ohne daß ihnen eine KenNtnißdavonbeigewohnt; das Weitere behalte ich mir für dieBerathung derPetition selbst vor. Ich hoffe, um mich der Worte der Petenten selbst zu be dienen, daß die segnende Hand der Verfassung endlich auch die akademische Jugend berühren werde, und empfehle diese Peti tion der geehrten Kammer. Staatsminister v. Wietersheim: DasMiNisterium hat, ohne in das Materielle einzugehcn, zu bemerken, daß durch die Erklärung des geehrten Abgeordneten die außerdem hervorzuhe ben gewesenen formellen Zweifel beseitigt sind, und daß es diese Petition als die Petition des ehrenwerthen Mitgliedes der Kam mer anzusehen hat. Außerdem würden die Zweifel, wie auch m einem ähnlichen Falle am Landtage 18HKin derKammer selbst bereits anerkannt worden ist, als wesentlich hervvrzuheben und geltend zu machen gewesen sein. Präsident Btaun: Will die Kammer diese Petition, die als eine ständische anzusehenist, an die d ritte Deputation ab geben?—Einstimmig Ja. 8. (Nr. 719.) Petition der Gemeinde Colmnitz bei Hain, Johann GotthelfBirkntt und Gen., um Verwendung für eine
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