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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ihnen früher zugesagte Unterstützung zu Unterhaltung ihres Leh rers und beziehendlich um ein nachträgliches Geschenk aus Staatskassen zu ihrem Schulbau. (Hierzu 1 Beilage.) Abg. Haden: Es ist diese Petition mir zur Bevorwortung zugesendet worden. Der Fall ist nämlich der: Das DorfColm- mtz bei Hain hat früher bis zum Erscheinen des Schulgesetzes eine Wanderschule gehabt. Spater hat diese Gemeinde auf Veranlassung eine neue Schule für sich bauen sollen; sie hat des halb auch von der hohen Staatsregierung durch die Kirchen- inspection, welche dieses Gesuch unterstützt hat, die Versicherung erhalten, daß ihr, wenn sie eine Schule für sich baute und einen Lehrer mit dem gesetzlichen Minimum von 120 Lhalern sixirte, ein jährlicher Beitrag von 30 Lhalern gewährt werden sollte. Spä ter aber hat man sich anders entschlossen, und zwar aufBcran- lassung des Schullehrers eines Nachbardorfes Peritz, welcher sich zu gering dotirt glaubte, und man hat auf diese Veranlassung das Dorf Colmnitz zu Peritz schlagen wollen. Da aber der Bau einer Schule bereits in Angriff genommen gewesen, so haben die Eolmnitzer den Bau fortgesetzt, und deshalb ist ihnen nicht nur eine Bauunterstützung von Seiten des Ministeriums nicht ge worden, sondern man hat ihnen auch die versprochene Zulage nicht bewilligt. Ich muß gestehen, auch ich bin von der Zersplit terung in kleine Stellen kein Freund; allein in dem vorliegenden Falle, wo einmal gebaut worden ist, wo sie auf jeden Fall erst Veranlassung dazu erhalten haben, sollte ich doch wohl glauben, daß es hier am rechten Orte wäre, wenn sich die geehrte Kammer bei der hohen Staatsregierung dafür verwendete, daß diesen Leu ten wenigstens der versprochene Zuschuß von jährlich 30 Lhlr. gewährt würde, besonders deshalb, weil ihnen auch später noch das in ihrem Orte befindliche Vorwerk von ihrem Schulbezirke weggenvmmen und nach Zschaiten verlegt worden ist. Die Leute wohnen in einer dürftigen Gegend und klagen darüber, daß ihr jetziger Schulaufwand mindestens 135 Thlr. kostet, sie haben aber nicht mehr als 45 Kinder in ihrer Schule und so bleiben ihnen allerdings noch gegen 90 Thlr. durch Anlagen aufzubrin gen. Ich bitte daher die geehrte Deputation, die Sache näher zu prüfen und bei der hohen Kammer zu bevorworten. Präsident Braun: Der vierten Deputation liegt der Ge genstand, der mit dieser Petition verwandt ist, vor; das Di rektorium schlägt daher der Kammer vor, diese Eingabe an die vierte Deputation zu verweisen. Ist die Kammer damit ein verstanden? — Einstimmig Ja. 9. (Nr. 720.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Gottlieb Kühne und Gen. zu Reichenau bei Königsbrück; 10. (Nr. 721.) Petition Johann Gottlieb Bergmann's und 56 Gen. zu Reichenbach bei Königsbrück; 11. (Nr. 722.) Petition Johann Christian Wenzel's zu Zeithain; — sämmtlich um nachträgliche Steuerfreiheitsentschä digung. 12. (Nr.723.) Petition Johann TraugottHantzschens und 43 Gen. zu Niederottendorf, gleichfalls um nachträgliche Ent- schädigung vormaliger Steuerfreiheit. (Hierzu 1 Beilage.) 13. (Nr. 724.) Anschluß Johann Gottlob Gerhardt's und 59 Gen. zu Sebnitz an die wegen Steuerfreiheitsentschädigun gen eingegangenen Petitionen. 14. (Nr. 725.) Petition einer Anzahl Grundstücksbesitzer zu Neustadt bei Stolpen, Karl Gottlieb Roitzsch und 36 Gen.; 15. (Nr. 726.) PetitionKarl Gottlieb Nake's und 12 Gen. auf dem neuen Anbau in Neustadt bei Stolpen; — beide um nachträgliche Zulassung zu Anmeldung ihrer steuerfreien Grund stücke. Abg. Haden: Die drei ersten Petitionen sind ebenfalls mir übersendet worden, um sie bei der Kammer zu überreichen und zu bevorworten. Einer speciellen Bevorwortung glaube ich mich um so mehr enthalten zu können, als des Gegenstandes bereits mehrere Male in der Kammer Erwähnung geschehen ist. Auf merksam muß ich aber darauf machen, daß gerade aus diesen Pe titionen zu ersehen ist, wie verschieden die Ursache der Fristver säumung gewesen; denn die Petenten aus Reichenbach und Reichenau führen an, daß sie das Gesetz vom 8. November 1838 sehr wohl gekannt haben; sie wären deshalb zum Justitiar ge gangen, der jetzt gestorben ist, und hätten ihn um Rath gefragt; allein, dieser habe ihnen gesagt, es würde ihre Steuerentschädi gung mit den Kosten der Anmeldung jedenfalls in keinem Ver- hältniß stehen, und so haben es diese Leute unterlassen, sich anzu melden. Reichenau insbesondere bezieht sich noch auf einen Fehler, der bei derLandesvermessung vorgekommen ist, so wieder Zeithainer Petent angiebt, daß er eine Wiese in Zabeltitzer Flur gekauft habe, er habe auch nichtunterlassen, dem Richter in Zabel titz, wohin die Wiese gehört, deren Steuerbefreiung anzumelden; aber der Mann wird krank, stirbt, die Frist der Anmeldung ist abgelaufen und so war erum die Steuerentfchädigung gekommen. Ich bin nun-imj Allgemeinen kein großer Freund von solchen Fristverlängerungen und Veränderungen; allein man dürste doch aus diesen Petitionen entnehmen, daß ein anderweiter Ter min zur Anmeldung nothwendig und nützlich wäre, besonders, da es größtentheils die ärmeren Claffen von Bewohnern trifft. Des halb empfehle ich auch diese Petition der geehrten Kammer zu geneigter Berücksichtigung. Präsident Braun: Nach einem frühem Beschlüsse der Kammer gehören die jetzt genannten Nummern der dritten Deputation zu. 16. (Nr. 727.) Petition aus Ober- und Niederneukirch, Friedrich Gottlieb Frcund's und 57 Gen., um ein Gesetz über Ablösung der Jagd und Ersatz allen Wildschadens. Präsident Braun: Wird, weil der vierten Deputation bereits ähnliche Petitionen vorliegen, an dieselbe abzugcben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 17. (Nr.728.) Beschwerde der Eva Rosine verw. Berthold in Liebethal wegen einer in einer Justizsache zwischen ihr und
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