Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dann sehr zweckmäßig durch eine Zusammenstellung des Präsi denten aufgeklärt werden können. Dieser Ansicht kann ich nicht beistimmen; wäre sie richtig, so würde sie am besten für die Re form des Wahlgesetzes sprechen; ich halte sie jedoch nicht für be gründet. Kommen solche Fälle vor, so wird die Debatte hin längliche Veranlassung gewähren, Zweifel und Bedenken zu heben und einigen Mitgliedern den Aufschluß zu geben, den sie jm Resume suchen sollen. Im Gegentheil halte ich das Resumö in vielen Fällen für bedenklich. Es liegt dann in der Hand des geschickten Präsidenten, die Gründe, die gegen seine eigene An sicht sprechen, so hintenan zu stellen, dagegen die Gründe, die er selbst für richtig hält, so itt das Licht zu stellens daß allerdings manches Kammermitglied durch das besondere Talent, welches dem Präsidenten beiwohnt, sich von seiner gewonnenen Meinung und seiner durch die Debatte gewonnenen Ueberzeugung wieder abbringen lassen dürste. Mir scheint es allerdings des Präsi denten würdiger, welcher ganz unabhängig über und von der Kammer die Geschäfte leiten soll, mir scheint es, sage ich, seiner würdiger, wenn er sich aufseinem Sitze der Debatte enthält; hat er ein besonderes Interesse dabei, an der Debatte Theil zu neh men, nutt so ist durch den Vorschlag der Deputation Fürsorge ge troffen worden. Ich muß daher bitten, bei der Abstimmung den §. 23b. so zu trennen, daß man sich der Ansicht des Berichterstat ters, welcher nicht gegenwärtig ist, anschließen kann. Abg. Jani: Ein Resunm' kann doch am Ende weiter nichts sein, als die Gründe anzuführen, die für oder wider eine Frage sprechen. Ist der Präsident unparteilich, wie man dies in seiner Stellung voraussetzen muß, so wird er diese Gründe auf gleiche Weise unparteiisch darstellen. Wie aber z. E. einem bäuerlichen Deputirten zugemuthet werden kann, über einen Punkt des Wechselrechts mit voller Ueberzeugung abzustimmen, ohne daß ihm der StandpUnkr der Debatte von dem Präsidenten vorher bekannt gemacht worden ist, sehe ich nicht ein. Solche Polyhistoren sind wir nicht, daß wir jeden Gegenstand, der hier zur Sprache kommt, gründlich wissen könnten, folglich muß er uns auch vorher deutlich gemacht werden können. Abg. v. Thielau: Ach bin Mitglied der Deputation, meine Herren, Md gehöre zur Majorität der Deputation und werde mich auch hier so aussprechen. Den Präsidenten Theil nehmen zu lassen an der Debatte, scheint der Stellung dessel ben nicht zu geziemen, in so fern als er gerade die Debatte leiten soll und derselbe unmöglich zu gleicher Zeit die Debatte leiten und an derselben Theil nehmen kann. Aber den Prä sidenten zum Automaten zu machen, scheint mir auch nicht in der Stellung des Präsidenten zu liegen. Der Präsident soll die Debatte leiten, und dazu gehört auch, daß er eine Zusam menstellung in verwickelten Fällen liefern kann und sogar lie fern muß, wenn er sein Amt vollständig ausfüllen soll. Man spricht von dem Einfluß, den der Präsident in dieser Versamm lung dadurch gewinnen könnte; den soll er haben, den muß er haben, dafür ist er Präsident, dafür ist er von Ihnen, nach Jh rer Majorität gewählt. Sie haben ihn selbst auf den Platz gestellt, indem Sie ihm Ihr Zutrauen geschenkt, ihn mit dieser Würde versehen haben. Höher, meine Herren, können wir de« Einfluß des Präsidenten nicht stellen, als den des Präsidenten eines Gerichts. Bekanntlich resumirt der Präsident in den Assisen die ganzen Verhandlungen und legt den Geschwornen den ganzen Anhalt der Debatte, die stattgefundcn hat, noch mals vor; dort handelt es sich um Leben und Tod, meine Her ren, und gestattet man dort den Einfluß des Präsidenten, wie sollte man hier bei uns, bei Verwaltungsangelegenheiten es für schädlich halten, daß der Mann, der durch unser Vertrauen auf den Präsidentenstuhl gesetzt wird, ein Resume vorlege, um nochmals das Für und Wider der Kammer zu recapituliren und sie ganz in's Klare über das zu setzen, was verhandelt worden ist. Außerdem, meine Herren, sollte ich doch glauben, daß der Präsident auch das Recht hat, seine Meinung unumwun den auszusprechen und zu sagen, ich stimme um dieser Ursache willen so und so. Er ist doch in der That dadurch, daß er Präsident geworden, nicht verurtheilt, gar keine Meinung zu haben, als nur durch Nicken oder Aufstehen und Sitzenbleiben. Wie gesagt, meine Herren, jedes Vertrauen hat seine Liefen, d. h. es kann jedes gemißbraucht werden; aber wenn man des halb, weil etwas gemißbraucht werden kann, von dem Ge brauch absehen will, so wird sehr Vieles im Leben nicht statt- sinden können. Ich bin unbedingt der Meinung, daß der Präsident das Recht haben muß, nicht blos zu reaffumiren, sondern auch ferne Abstimmung zu motiviren, und werde daher für die Majorität der Deputation stimmen. Abg. v. d. Planitz: Ich muß gestehen, daß ich eigent lich gewünscht hätte, die Deputation hätte gar keine Abän derung des Gesetzentwurfes vorgeschlagen. Ich habe aus den bisher gemachten Erfahrungen ersehen, daß es nicht noth- wendig ist, darüber eine bestimmte Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen. Ich habe gefunden, daß der Tact des Prä sidenten, der dieDebatte der Kammer geleitet, jedesmal genügt hat, und daß von Seiten des Präsidenten ein Mißbrauch mit einer unbeschränkten Redefreiheit niemals gemacht worden ist. Ach glaube daher, es wäre gut gewesen, wenn man das jedek- mal dem taktvollen Benehmen des Präsidenten, der doch im mer der Mann der Wahl der Kammer ist, überlassen hätte, welche Regeln er sich in dieser Beziehung selbst bilden wolle. Bei der vorgeschlagemn Abänderung habe ich nur ein Beden ken; nämlich es ist hier gesagt, es solle dem Präsidenten über lassen sein, seine Abstimmung zu motiviren, er soll aber, wenn er an der Discussion Theil nehmen will, feinen Platz verlassen. Nun, meine Herren, wissen wir aus Erfahrung, was wir un ter Motivirung der Abstimmung verstehen; wir haben sehr lange Reden gehört, die damit begannen: „blos um meine Abstimmung zu motiviren, ergreife ich das Wort", und gleich wohl folgte eine Rede, die eine halbe Stunde dauerte. Sollte der Präsident auf diese Weise eine Rede halten, so würde man ihm einen Borwurf machest können, man würde sagen, der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder