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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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-man stundenlang discutirt, da muß es dem Präsidenten, der, ohne an der Debatte Theil zu nehmen, unparteiisch über der Debatte steht, als Nothwendigkeit erscheinen, ein Resume zu geben. Ich glaube, wir könnten eine sichere Abstimmung oft gar nicht erlangen, wenn der Präsident nicht von dem Rechte, das ihm in der Landtagsordnung zugestanden ist, einen zweck mäßigen Gebrauch macht. Zweckmäßig nehme ich immer an, denn Mißbrauch setze ich nicht voraus. Es ist so oft gesagt worden in diesem Saale, vom Mißbrauche muffe man nicht den Gebrauch abhängig machen. Darüber, daß das Resume' unbedenklich ist, bin ich mit mir einig. Was das Motiviren -erAbstimmung anlangt, so läßt sich noch mehr darüber sagen. Zedoch wenn in dem Motiviren nichts weiter liegt, als was man darin suchen und finden soll, also nicht, daß man stunden lang diese Motivirung in Anspruch nimmt; wenn man nicht erwarten kann, daß der Präsident als Automat auf seinem Fauteuil sitzen soll, so glaube ich, daß es nicht immer der Fall fein kann, sondern nur selten der Fall sein wird, wo er von solchem Rechte Gebrauch macht; wenn er es aberthut, so nehme ich an, daß es so geschieht, daß er parteilos über der Kammer steht und keiner Partei der Kammer angehört. Davon muß ich ausgehen. Darum ist er Präsident, sonst könnte er Präsi dent nicht sein und die Präsidialeigenschaft nicht aufrecht er halten. So glaube ich nun, daß es für den Geschäftsgang bester ist, wenn man ihm die Rechte, welche die Majorität der Deputation zugesteht, einräumt, als solche, die ihm nicht ver sagt werden können; ja ich gebe zu, im englischen Unterhaus, da darf der Sprecher nicht nur nicht reden, er darf auch nicht stimmen, er hat nicht das Stimmrecht, der Sprecher darf nur stimmen, wenn die Stimmen gleich stehen. Nun, da kann es nicht vorkommen; wenn er nicht abstimmt, braucht er auch nicht zu motiviren. Also so lange wir davon ausgehen müs sen, daß der Präsident keineswegs seine Stellung zum Nach theile der Kammer mißbrauchen wird, und davon müssen wir ausgehen, glaube ich, können wir ihm die Berechtigung nicht entziehen, sowohl daß er ein Resurn« aufstelle, was ich in vielen Fällen für wesentlich nothwendig halte, als auch, daß er seine Abstimmung kurz — und das wird er jedenfalls thun -— motiviren könne. Uebrigens muß ich bemerken, daß das Motiviren gar keinen Einfluß haben kann; denn er stimmt zu letzt, und da kann nichts darauf ankommen, ob er motivirt. Wenn es daher keinen Nachtheil bringen, kein Einfluß dadurch ausgeübt werden kann, warum soll man ihm cs nicht zuge stehen? Ja es kann ihm Gewissenssache sein, daß er Gründe angiebt; warum will man ihm das entziehen? Also glaube ich, daß die Entscheidungsgründe für das Majoritätsgutachten sprechen. Abg. Müller (aus Taura): Ich werde mir nicht einfal len lassen, Jemandem in der Kammer seine Fähigkeit abzuspre chen. Der Abgeordnete Jani, dessen Ahnen Bauern waren, stimmt deshalb für die Majorität, weil er behauptet, die bäuer lichen Abgeordneten hätten oftmals nicht genug Begriffe von der Abstimmung, und führt deshalb die Wechselordnung an; ob man sich über die Reden und Abstimmungen deS Abgeord neten Jani bei Berathung der Wechselordnung sehr freuen wird, lasse ich übrigens dahingestellt. Was meine Abstim mung betrifft, so werde ich für die Minorität stimmen, da es mir sehr wohl bekannt ist, daß das Resume des Präsidenten einen sehr großen Eindruck, namentlich auf neue Mitglieder bei ihrer Abstimmung hervorgebracht hat. Präsident Braun: Ich muß bemerken, daß die Redner sich jeder Persönlichkeit enthalten mögen, außerdem müßte ich von dem leidigen Rechte, welches in der Verfassungsurkunde und Landtagsordnung begründet ist, Gebrauch machen. Abg. v. Schaffrath: Bei dem vorliegenden Gegenstände hat fast jede von den vorgebrachten Meinungen etwas für sich, so daß es eigentlich schwer wird, sich für die eine oder die andere zu entscheiden, und es auch ungewiß ist, welche von den verschie denen Meinungen die Wahrheit enthält. Nach näherer Erwä gung habe ich mich für dieMinderheit entschieden und ich erlaube mir, meine Gründe mitzutheilen. Es liegen drei verschiedene Ansichten vor. Der Abgeordnete v. d. Planitz wünscht die Regie rungsvorlage beibehalten, mithin wünscht er, daß die ganze Frage über das Recht des Präsidenten, an der Debatte Theil zu nehmen, unentschieden bleibe. Für diese Meinung kann ich aus den von mehrer» Abgeordneten angeführten Gründen nicht sein, weil ich für die möglichste Bestimmtheit aller unserer Rechte bin, damit nicht etwa ein Streit entstehe, der immer unangenehm ist. Ich kann aber auch nicht für die Majorität sein. Diese stimmt mit der Minorität zwar so weit überein, als sie wünscht, daß der Präsident, als Präsident, nicht an der Debatte Theil nehme, sondern, wenn er dieses wolle, den Präsidentenstuhl verlasse; sie wünscht aber auch, daß -er Präsident seine Abstimmung motivi- rcn und Resume's geben könne, was die Minderheit der Depu tation nicht will. Es ist aber, wie der Viceprasident bemerkt hat, ganz genau zwischen dem einen und dem andern Rechte zu unterscheiden. Das Recht des Präsidenten, ein Resume zu ge ben, ist weniger bedenklich, als das, seine Abstimmung zu moti viren. Zwar ist hierin derVicepräsident anderer Meinung, doch mitUnrecht. Er sagt: derPräsident könne erstdannseineAbstim- mung motiviren, wenn er abstimmt, also nach der Abstim mung aller andern Kammermitglieder, da der Präsident nach der Landtagsordnung zuletzt abstimmt. Nun kann zwar in andern constitutionellen Staaten jeder Abgeordnete bei der Abstimmung kurz seine Gründe angeben (dieselbe motiviren). Allein bei uns ist das nicht der Fall, ja es ist sogar bei uns verboten, bei dem Namensaufrufe, bei der Abstimmung Gründe anzugeben, und daran ist auch der Präsident gebunden. Mithin kann auch er nicht erst dann, wenn er selbst abflimmt, wie der Herr Vicepra sident meinte, seine Gründe angeben, sondern muß dies vorher thun, ehe zur Fragstellung geschritten wird. Hätte der Präsi dent das Recht, und wäre es ihm erlanbt, diese Motivirung bei der Abstimmung selbst vorzunehmen, so hatte der Herr Bi- cepräsident allerdings Recht, wenn er behauptete, daß diese
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