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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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so wird der Fall wohl nie oder äußerst selten eintreten, wo man in Zweifel sein könnte, worüber abzustimmen sei. In Bezug auf die Motivirung der Abstimmung erlaube ich mir blos die Bemerkung noch, daß wohl gegen dieselbe eigentlich nichts ein zuwenden wäre, wenn sie in der Weise gebraucht würde, wie cs neuerlich Seiten des Herrn Präsidenten bei dem Schiedsmanns gericht der Fall war. Mein eine Bestimmung darüber, wie weit die Motivirung gehen, wie lange sie dauern, ob sie auch die Gründe für und wider aufnehmen kann, läßt sich füglich nicht geben, und es läßt sich also auch nicht eine Controls dem Prä sidenten gegenüber in dieser Beziehung festsetzen. Aus diesem Grunde halte ich es ebenfalls bedenklich, daß die Motivirung der Abstimmung dem Präsidenten freigegeben werde. Ich glaube daher wohl, daß die Ansichten des jetzt nicht anwesenden Be richterstatters die vorzüglicher» seien, da aus den Rechten, die man dem Präsidenten jetzt einräumen will, ein besonderer Nutzen für die Kammer nicht entstehen kann, leicht aber bei den ausge zeichneten Talenten eines jeden Präsidenten alsdann Mißbrauch eintreten könnte, wenn die eignen Gründe des Präsidenten be sonders hervorgehoben und geltend gemacht würden, wie der Ab geordnete Sachße sehr richtig dargestellt hat, als er auf die Gründe einging, auf welche der Abgeordnete Schäffer seine Mei nung stützte. Präsident Braun: Es wird nun der Abgeordnete Scholze das Wort haben. Abg. Scholze: Meine Herren! Ich verzichte auf das Wort; denn nachdem ich um das Wort gebeten hatte, haben meine beiden Nachbarn alles das zur Sprache gebracht, worüber ich sprechen wollte. Abg. Metzler: Es hat zwar der geehrte Abgeordnete Oberländer theilweise die Vertheidigung meiner Ansichten gegen den sehr geehrten Abgeordneten Schäffer übernommen. Ich finde mich aber veranlaßt, noch Einiges hinzuzufügen. Ich habe nicht auf Erfahrungen, die ich in concreten Fällen bei dem jetzigen Landtage gemacht hätte, Bezug genommen, — so wie ich überhaupt nicht gelten lassen kann, daß ein specieller Fall, wie ihn der geehrte Abgeordnete angeführt hat, eine Regel bil den könne, da wir nicht mit Bestimmtheit behaupten können, daß wir allemal einen Präsidenten, wie den jetzigen, haben wer den, — sondern ich habe den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, daß ein geschickter Redner die beste Gelegenheit, seiner Ansicht Eingang zu verschaffen, am Schluffe der Discussion haben werde. Dabei bleibe ich stehen. Nun hat man zwar gesagt, jedes Kammermitglied werde am Schluffs der Discussion sich schon eine bestimmte Meinung gebildet haben. Allein auf der andern Seite, selbst vom geehrten Abgeordneten v. Thielau, ist bekannt worden, daß man bei vielen Diskussionen an deren Schluß noch unentschieden über seine Abstimmung sei. Dies giebt ein Beweismvment für mich ab. Sonderbar mußte es aber wieder erscheinen, wenn der geehrte Abgeordnete noch hin zufügte, daß er die Kammer für so selbstständig halte, daß er sie gepanzert gegen den Einfluß der letzten Rede des Präsidenten betrachte. Dies scheint seiner ersten Behauptung zu widerspre chen, da eben die Unentschiedenen am ersten dem letzten Ein drücke unterliegen. Derselbe Abgeordnete machte auch darauf aufmerksam, daß dieselben Gründe, welche gegen die Gestattung der Schlußrede des Präsidenten sprechen, auch gegen das Schluß wort des Referenten gelten. Aber ich habe dagegen zu bemer ken, daß einmal die Stellung des Referenten in der Landtags ordnung bestimmt ist und er sodann die Leitung der Verhand lungen nicht hat, wie der Präsident, welcher auf den Gang der Debatte allerdings einwirken kann, so daß man eben um des willen nicht wünschen darf, ihm eine erweiterte, die Wirksamkeit des Referenten umfassende Gewalt zuzugestehen. Wenn der Abgeordnete Hensel zuletzt noch den Zweck des Resums ver warf, wie ich ihn aufgestellt habe, so kann ich ihm darin nicht bei stimmen. Denn er hat wohl eine geschickte Definition des Re- sumk- gegeben, aber den Zweck hat er nicht getroffen. Der Zweck des Resume kann und darf kein anderer sein, als durch Wieder holung der Verhandlungen den Kammermitgliedern die Sach lage so augenscheinlich zu machen, daß sie zur Abstimmung und der Präsident zur geeigneten Fragstellung gelangen können. Ich werde daher dabei stehen bleiben, mich gegen den Satz: „seine Abstimmung zu motiviren" zu erklären, und ich bitte, auf diese Worte bei der Abstimmung eine besondere Frage zu richten. Präsident Braun: Herr Secretair Scheibner hat das Wort. Secretair Scheibner: Ich verzichte auf das Wort. Abg. v. Schaffrath: Sogleichgültigoderziemlich gleich gültig mir die Abstimmung über die vorliegende Frage vorhin erschienen ist, um so wichtiger erscheint sie mir jetzt, nachdem ich die Gründe dafür Und dawider gehört habe. Nur Eines erlaube ich mir noch zur Motivirung der Gründe des Berichterstatters hinzuzufügen. Wenn ein Abgeordneter sagte, daß die Moti virung der Abstimmung nur nach dem Schluffe der Debatte er folgen könnte, so wäre das gegen die bisherige Kammerpraxis» Dann bleiben aber auch noch die Fragen: Darf das Resums und" die Motivirung der Abstimmung gleichzeitig erfolgen, oder muff sie in verschiedenen Zeiten stattsinden? Ferner: Darf die Mo- tivirung der Abstimmung vor dem Schlußworte des Referenten' oder soll sie nach demselben erfolgen? Dann würde aber, wenn das Letztere der Fall wäre, der Präsident das Schlußwort haben und nicht der Referent, und dies würde nicht angemessen erschei nen, weil der Referent die Sache mehr durchgedacht haben muß. Sodann scheinen die angegebenen Gründe auch gegen das Schlußwort des Referenten zu sprechen. Allein Jemand muß das letzte Wort haben, und da gebe ich es lieber dem Referenten, weil er die Sache mehr durchgedacht hat. Wenn gesagt worden ist, daß der Präsident schon als Vorsitzender der dritten Dcputa- tion in die Lage komme, Entgegnungen machen zu müssen, indep Minorität zu bleiben, und dies seinem Amte nur nachtheiiig sei, so spricht dieser Grund auch gegen das Recht des Präsidenten, zu motiviren. Noch bemerke ich, daß dieselbe Deputation, welche jetzt diesen Majoritätsvorschlag gemacht hat, bei einem später» Paragraphen aus jenem Grunde festgesetzt hat, daß der Präsident nicht Vorsitzender der dritten Deputation sein dürfe,
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