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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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zu verlangen, daß nur die Opposition oder liberale Partei in der Presse allein spreche; wir lassen vielmehr Alle, auch die Gegner, sehr gern sprechen, und wünschen auch, daß andere, als freisinnige Blätter existiren. Allein wir verlangen allerdings und mit Recht, daß nicht alle freisinnigen Blätter unterdrückt wer den. Eine andere Aeußerung, die ziemlich zweideutig klang und wohl eine Persönlichkeit enthalten konnte oder sollte, über gehe ich, weil ich es unter meiner Würde halte, auf eine Persön lichkeit zu antworten. Präsident Braun: Wäre eine Aeußerung für Persönlich keit zu halten gewesen,.so würde ich den Bestimmungen der Landtagsordnung und Verfassung gemäß das Nöthige darauf bemerkt haben. Gegenwärtig hat der Abgeordnete v. Beschwitz -das Wort. Abg. v. Besch witz: Wenn unserer hohen Staatsregie- Mng die bittersten Vorwürfe darüber gemacht worden sind, daß sie ein Blatt unterdrückte, welches nicht, wie behauptet worden ist, Ehre und Sittlichkeit schirmte und schützte, sondern Ehre und Sittlichkeit auf das unzarteste verunglimpfte und verhöhnte, so fühle ich mich verpflichtet, zu erklären, damit man nicht im Pu blicum glaube, die Kammer .theile in ihrer Gesammtheit diese Meinung, daß ich mich der hohen Staatsregierung für diesen Beweis von Kraft und Energie recht wahrhaft zu Danke ver pflichtet fühle. Staatsminister v. Falkenstein: Nachdem der Gegen stand, der zur Beschwerde gezogen worden ist, von der geehrten Kammer sofort zur Discussion genommen worden, halte ich mich verpflichtet, bevor die Discussion noch weiter vorschreitet, insbe sondere in Rücksicht darauf das Wort zu ergreifen, damit die Kammer darüber in's Klare komme, was eigentlich der wahre Grund der Maaßregel gewesen ist, die jetzt von vielen Seiten so hart getadelt wurde. Zuerst aber ein Wort über einen Ausdruck, der von dem ersten geehrten Redner gebraucht ward; es sagte derselbe: es habe das Ministerium in diesem Augenblicke die Zu rücknahme der Concession verfügt, während des Beisammenseins der Kammern, um offenbar die Stimme des Volkes uud dieser Kammer zu verhöhnen. Es kommt mir nicht zu, über die An gemessenheit dieses Ausdrucks mich speciell auszulassen, nur zur Erklärung muß ich hinzufügen, daß, wenn das Ministerium in nerhalb der Grenzen seiner Competenz von der Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit irgend einer Maaßregel als Verwaltungs- maaßregel überzeugt ist, es der Natur der Sache nach und, wie ich glaube hinzufügen zu können, im eigenen Interesse der Stän deversammlung als Vertreterin des Volkes, nicht danach fragen kann, ob die Kammern gerade gegenwärtig sind, oder nicht, und ob die Maaßregel dem einen oder andern Kheile der Kammer an genehm sei, oder nicht, sondern daß es lediglich danach zu fragen hat, ob es in der Ordnung ist, daß überhaupt die Maaßregel ge troffen wird, oder nicht. Ist die Maaßregel an und für sich noth- wendig und zweckmäßig nach der wohlgeprüften Ueberzeugung des Ministeriums, so äst dasselbe nicht nur dazu berechtigt, son dern sogar verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, ob Beschwerden während der Ständeversammlung kommen oder nicht kommen. Es kann also weder von einem „Verhöhnen" noch von einem besondern „wegen" die Rede sein. Was die Sache selbst be trifft, so hat es das Ministerium natürlicherweise nicht überra schen können, daß über diese Maaßregel von mehrer» Seiten Be schwerden kommen würden, daß von vielen Seiten die Maaßre gel selbst würde ungern gesehen und getadelt werden. Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Blatt, welches einen so pikanten Kon hatte, sich einen sehr großen Kreis von Lesern verschaffen konnte und zu verschaffen gewußt hat. Ein Kheil von diesen mag nun wohl unzufrieden damit sein, daß ein Blatt wegfällt, welches bereit war, Alles, was einer gewissen Tendenz angehörte, ungeprüft aufzunehmen; ein anderer Kheil wird sich darüber be klagen, daß ihm nun gewissermaaßen ein Blatts ehlt, an das er schon längere Zeit gewöhnt war; manche Andere haben sich viel leicht, ohne gerade an der Tendenz des Blattes direct Kheil zu nehmen, doch gewissermaaßen daran amüsirt, was theils gegen die Regierung und das Ausland, theils gegen Personen, theils gegen Maaßregeln darin enthalten war, und haben geglaubt, daß dies nur ergötze, aber, gewiß nicht schade, mithin unbedenklich fortbestehen könne. Meine Herren, die Regierung ist in dieser Hinsicht entschieden anderer Meinung, und ich glaube, mitBe- stimmtheit sagen zu können, mindestens ein sehr großer Kheil der Bewohner Sachsens ist derselben Ansicht, welche die Re gierung über dieses Blatt hat. Um über die Sache selbst die geehrte Kammer in's Klare zu bringen, erlaube ich mir, die Verordnung, welche über den ganzen Gegenstand erging, wörtlich der Kammer vorzulesen: „In Folge eigener Wahr nehmungen und vielfacher Beschwerden über die Zügel losigkeit der Zeitschrift: „Sächsische Vaterlandsblätter" hat das Ministerium des Innern zu Anfang des vorigen Jahres (Verordnung vom 3. Januar 1844) den Redakteur und den Verleger derselben für den Fall des Beharrens in der von ihnen verfolgten unzulässigen Richtung mit Einziehung der Concession bedrohen lassen. So häufig auch seitdem die gegründetsten Anlässe zur Verwirklichung dieser Maaßregel vorgekommen sind, so ist ihr doch bisher in der Hoffnung noch Anstand gegeben worden, daß es besonders auch durch die von Zeit zu Zeit dem Censor ertheilten Weisungen gelingen werde, dieses Blatt nachhaltend in die Grenzen des Erlaubten zurück zuweisen. Nach dem Kone und der Richtung, welche die Zeitschrift in neuester Zeit angenommen hat, darf dieser Hoff nung nicht länger vertraut werden. Selbst abgesehen von der oft weder anständigen noch wohlmeinenden Besprechung innerer Angelegenheiten und den offenbar häufig böswilligen Entstellun gen in den BerichtenübersachsischeVorgängeundVerhandlun- gen in den Kammern, wird die sächsische Regierung dem deut schen Bunde und andern befreundeten Regierungen gegenüber das Fortbestehen eines Blattes, welches fortwährend die hef tigsten Ausfälle auf dieselben enthält, und die unübersehbaren Nachtheile nicht verantworten können, die durch die auf solche Weise gestörten Verhältnisse zu andern Staaten notwendig für das Land selbst endlich entstehen müßten. Nachdem daher
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