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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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M das ein Verlangen der Gerechtigkeit, und da ohnehin das Vorlesen von Eingaben der Landtagsordnung nicht entgegen, sondern vielmehr derselben gemäß ist, so hoffe ich auf die Bei stimmung der Kammer. Präsident Braun: Unterstützt die Kammer den Antrag des Abgeordneten Todt? — Geschiehthinreichend. Abg. v. d. Planitz: Auch ich will mir erlauben, einen An trag einzubringen, nämlich daß die Debatte, nachdem die Be schwerde vorgelesen sein wird, über diesen Gegenstand geschlossen werde. Die Beschwerde selbst wird jedenfalls einer Deputation überwiesen werden, und jedes Mitglied der Kammer wird dann, wenn die Deputation Bericht erstattet, besser vorbereitet noch gründlicher über die Beschwerde sprechen und urtheilen können, als jetzt. Da nun gegenwärtig die Debatte jedenfalls zu keinem andern Ziele führen kann, als die Beschwerde einer Deputation zuzuweisen, so ist es, glaube ich, unnütze Zeitverschwendung, jetzt länger die Debatte fortzuführen. Präsident Braun: Der Antragsteller wünscht also, daß, sobald die Beschwerde vorgelesen ist, die Debatte als geschlossen angesehen werden möge, und ich frage demnach: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Geschieht zahlreich. Präsident Braun: Es wird nun jedenfalls zunächst zu sprechen fern über den Antrag des Abgeordneten Todt, dem der des Abgeordneten v. d. Planitz nicht entgegentritt, weil derselbe nw darauf geht, daß die Debatte geschloffen sei, nachdem die Vorlesung der Beschwerde stattgefunden hat. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Der von dem Abgeord neten Todt gestellte Antrag ist gewiß sehr zweckmäßig, so daß die Kammer, wie ich hoffe, für dessen Gewährung sich bestimmen wird; denn wenn von der einen Seite die Gründe, die das Mi nisterium zu Unterdrückung dieses Blattes bewogen haben, in der vorgelesenen Verordnung dargestellt wurden, so ist es eben so billig, wie gerecht, wenn auf der andern Seite die Gründe, weshalb sich Redacteur und Verleger beschwert finden, ebenfalls der Kammer mitgetheilt werden. Denn die Maaßregel, welche jetzt besprochen worden ist, ist gewiß von der äußersten Wichtig keit. Stimme ich auch nicht in allen Punkten darin überein, Laß die Vaterlandsblätter das ausschließliche Organ des Libera lismus waren, auch nicht damit, daß sie unbedingtes Lob verdie nen, so bin ich doch der festen Ueberzeugung, daß keine Maaß regel des Ministeriums in der jetzigen Zeit im Wolke, namentlich im Mittelstände, wo die Vaterlandsblätter gewissermaaßen als Hausfreund betrachtet wurden, größere Sensation hervorgebracht hat. Dies ist natürlich; denn die Baterlandsblatter bestrebten sich, und hier muß ich der Ansicht des geehrten Herrn Staats- Ministers unbedingt widersprechen, mit Festigkeit und Ernst zu einer Zeit, die Ernst erfordert, die vaterländischen Angelegenhei ten zu besprechen. Mischte sich oft Tadel und Critik in ihre Besprechungen ein, so lag das in der Natur der Sache. Denn die Ansichten, die von der Stsatsregiemng befolgt werden, kön- Mn und werden im Lands nicht immer getheilt werden. Wenn man also der Gerechtigkeit entsprechen will, so ist gewiß zu wün schen, -aß wir auch die Stimme des Redakteurs und Heraus gebers vernehmen, also daß die Beschwerde vorgetragen wird, wofür ich mich erklären wollte. Präsident Braun: Ich werde nunmehr zur Abstimmung über den Todt'schen Antrag schreiten. Er wünscht, daß die Beschwerde, die Veranlassung zur gegenwärtigen Diskus sion gegeben hat, der Kammer vorgetragen werde, und ich frage demnach: ob die Kammer diesen Antrag genehmigt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich ersuche nunmehr den Herrn Se- cretair, die Vorlesung zu bewirken. Es wird hierauf die Beschwerde von dem Secretair Hen- se l vorgetrag-en, wie folgt: Bei der hohen zweiten Kammer erheben wir, die ehrerbie tigst Unterzeichneten, Beschwerde über eine Maaßregel des Mi nisteriums des Innern, welche von neuem darthut, mit welcher Entschiedenheit dasselbe den laut ausgesprochenen Wünschen des Volkes entgegentritt und die Anträge feiner Vertreter, wie die öffentliche Meinung systematisch unbeachtet läßt. Diese Maaß regel ist die Einziehung der uns zur Herausgabe der „Sächsischen Baterlandsblatter" ertheilten Concession. Wenn wir es auch nie verkannten, daß eine Zeitschrift, wie die unsrige, derenZweck darauf gerichtet ist, dem konstitutionellen Fortschritt mit Ernst und Wahrheit zu dienen, die Ausbreitung konstitutioneller Ideen im Volke, so wie die Ausbildung des kon stitutionellen Princips zu befördern, dabei Mißbrauche aller Art schonungslos aufzudecken, das Volk auf seine Rechte aufmerksam zu machen und die Maaßregeln der Regierung freimüthig zu be- urtheilen, dem Ministerium des Innern nach den Grundsätzen, die es theils direkt, theils indirekt ausgesprochen hat, nicht anders als mißliebig sein konnte, so hat uns doch diese Unterdrückung unsers Blattes auf das empfindlichste um deswillen überrascht, weil gerade zu keiner Zeit so wenig Ursache zu einem Vorwand, geschweige zu einem Grund des ausgesprochenen Verbotes im Inhalte des Blattes selbst zu finden ist, und wir das Land im Angesicht der Kammern vor einer solchen Maaßregel sicher glaubten. Denn abgesehen davon, daß die Sächsischen Vaterlands blätter das Princip, das sie bei ihrem Erscheinen als das ihrige aufstellten, das des konstitutionellen Fortschrittes, bis her noch nie verlassen haben, und weder in politischer, noch in religiöser, noch endlich — wo es vielleicht am nächsten gelegen hätte — in socialer Beziehung auch nur mit einem Buchstaben davon abgewichen sind, selbst zum Spott anderer freisinniger Blätter, so war der mitunterzeichnete Redakteur bisher in der Ueberzeugung befangen, daß sein Streben, jeden Conflict frei- müthiger Aeußerung'en eines oppositionellen Liberalismus mit den bestehenden polizeilichen Maaßregeln zu vermeiden, im All gemeinen ein höchst gelungenes zu nennen gewesen sei. Denn trotz des Vorwurfes subversiver und destruktiver Tendenzen von einer, ängstlicher Zahmheit von anderer Seite, ist nicht nur die Zahl seiner Leser fortwährend im Steigen ge blieben, sondern es haben auch folgende Thatsachen ihn in jener Ueberzeugung bestärkt. In den 17 Monaten feiner Redactionsführung, vom 1k».
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