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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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vorgeschlagen hat, statt zweier Secretaire deren vier zu wählen. Es gründet sich der von der Deputation gethane Vorschlag auf die bei vier Landtagen gemachte Erfahrung, und deshalb, glaube ich, hat derselbe wohl Einiges für sich. Ich hoffe also, daß die Kammer theils deshalb, theils aus dem Grunde, um neue Abän derungen bei den von mir angedcuteten Paragraphen zu vermei den, dem Vorschläge bei §. 25 beitreten werde, wie sie denn be reits für den gegenwärtigen Landtag einen solchen Beschluß ge faßt hat. Präsident Braune Ich werde drei Fragen stellen, näm lich einmal, daß in Zeile 2 das Wort: „vier" statt des Wor tes: „zwei" gebraucht, und dann aufdenVorschlag der Staats regierung, daß vor dem Worte: „vier" die zwei Wörtchen: „zwei bis" eingeschaltet werden. Sodann werde ich die Frage auf den weitern Vorschlag der Deputation stellen. Ich frage also zuerst die Kammer: Tritt sie dem Anträge ihrer Deputa tion bei, daß in Zeile 2 des Z. 25 das Wort: „zwei" mir dem Worte: „vier" vertauscht werde? — Wird einstimmig be jaht. Präsident Braun: Genehmigt ferner die Kammer, daß nach dem Anträge der Staatsregierung vor dem Worte: „vier" die Worte: „zwei bis" eingeschaltet werden? Referent Abg. Todt: Gegen diese Fragstellung müßte ich mich erklären; denn nachdem der Vorschlag der Deputation angenommen worden ist, erledigt sich der Vorschlag der Regie rung, und es kann darauf eine Frage nicht mehr gestellt werden. Präsident Braun: Ich glaube, dadurch erledigt sich.der Vorschlag der Regierung deshalb nicht, weil, wenn auch die Kammer sich entschlossen hat, das Wörtchen: „zwei" mit dem Wörtchen: „vier" zu vertauschen, sie sich doch damit noch nicht gegen die von der Regierung vorgsschlagene Scala erklärt hat. Referent Abg. Todt: Zch glaube nicht, daß es auf die Wörtchen: „oder" und: „bis" ankommt, sondern darauf, ob zwei Secretaire oder vier gewählt werden sollen. Diese zwei Bestimmungen stehen sich einander gegenüber, und wenn be schlossen worden ist, daß vier Secretaire allemal, nicht facultativ gewählt werden sollen, so muß das ausgeschlossen sein, daß vier facultativ, also nach Befinden auch zwei, gewählt werden können. Staatsminister v. Falken stein: Zch müßte nach dem, wie der Herr Referent das Verhältmß ausernandergesetzt hat, Seiten der Regierung dieser Ansicht vollständig beitreten, wenn nicht von dem Herrn Präsidenten ein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht worden wäre. Präsident Braun: Zch habe allerdings bemerkt, daß ich diese Fragstellung so stellen würde, wie ich angedeutet habe, und es ist dagegen nichts erinnert worden. Indessen um darüber in's Klare zu kommen, will ich die Frage stellen: ob die Kammer, nachdem der Antrag der Deputation in diesem Punkte angenommen worden ist, eine Abstimmung über den Regierungsvorschlag noch für zulässig erachte? —Wird durch drei und dreißig gegen neun und zwanzig Stimmen verneint. Präsident Br a un: Zch gehe nun zur zweiten Frage über, nämlich zu der: Genehmigt die Kammerden weitern Vorschlag der Deputation, daß am Schluffe des Paragraphen noch der Zusatz gemacht werden soll: „Zum Direktorium gehören ledig lich diejenigen beiden Secretaire, welche der Wahl nach die ersten sind, die beiden letztem dagegen nur, wenn und in so weit sie die beiden ersten in Behinderungsfällen derselben in Ansehung ihrer ganzen Funccion vertreten." Zch frage die Kammer: Stimmt sie dem Anträge ihrer Deputation bei? — Es wird einstimmig beigetreten. Präsident Braun: Genehmigt sie mit dieser Abänderung und diesemZusatze§.25? — Wirdeinstimmig genehmigt. Secretair Hensel: Es wird hier die Beschlußfassung über Z. 18b. einzuschatten sein, welche bei der Berathung aus gesetzt wurde. Der Bericht spricht sich darüber so aus: Die Deputation ist der Ansicht, daß aus §. 29 der erste Satz heraufzunehmen und in folgender Fassung als Z. 18 b. hier einzureihen sei: „Das Directorium besteht aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter (Vicepräsidenten) und den beiden ersten Secretairen." Präsident Br au n:WünschtZemand darüber zu sprechen? Wo nicht, so frage ich die Kammer: Tritt sie dem Vorschläge der Deputation bei, daß nach §. 25 folgender Zusatzparagraph ge macht werde: „Das Directorium besteht aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter (Viceprastdenten) und den beiden ersten Secretairen."? Referent Abg. Todt: Es ist wohl das ein kleinerJrrthum. Dieser Paragraph sollte nicht nach §. 25 d. eingeschaltet werden, ondern an die Spitze dieses Abschnitts zu stehen kommen. Es ollte nur die Beschlußfassung darüber bis zu §. 25 b. ausgesetzt werden. Staatsminister v. Falkenstein: Allerdings muß ich er wähnen, daß mit Zustimmung der Regierung dieser Paragraph ausgesetzt worden ist, weil das Directorium nicht festgestellt wer den konnte, so lange nicht die Zahl der Secretaire bestimmt war. Präsident Braun: Allerdings. Zch frage die Kammer: ob sie die Fassung dieses Paragraphen genehmige? — Wird ein- limmig genehmigt. Secretair Hensel: Z.26. Die von denselben zu haltenden Tagebücher. Was namentlich die von den Secretairen der Kammer zu führenden Tagebücher betrifft, so sind dies folgende: 3*
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