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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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gleichfalls ein Hauptgrund gewesen, der die Majorität der De putation zu dem Vorschläge geführt hat, zwei ständische Ar chivare anzustellen. Es bleibt wünschenswerth, ist übrigens auch in andern Staaten (z. B. in Baden) üblich, daß die Kammern ihren Archivar selbst ernennen und dieses Befugniß nicht den Direktorien übertragen, wie auch die Deputation vorgeschlagen hat. Geschieht dies, so ist nicht recht abzusehen, wie diese Wahl vollzogen werden soll, wenn ein Archivar für beide Kammern zugleich angestellt wird, da, wenn hier gekheilte Meinungen obwalten, zu einer Vereinigung nicht leicht zu gelangen sein wird. Ja selbst dann, wenn, wie der Entwurf will, die gedachte Wahl lediglich durch die Direktorien vorgenommen werden sollte, ist noch keine Garantie vorhanden, daß allen Differenzen wirksam werde begegnet werden. Was bei der Anstellung An laß zu diesen bietet, das bleibt dann auch bei der Geschäfts führung selbst. Soll der Archivar schriftliche Arbeiten für die Kammern übernehmen, wie doch auch der Entwurf voraussetzt, so kann sehr leicht der Fall eintreten, daß beide Kammern gleich zeitig dringende Aufträge für den Archivar haben und beide Präsidenten ihm Anordnungen zugehen lassen. Wie der solchen falls entstehende Zwiespalt zu lösen ist und welche von beiden gleichberechtigten Corporation«» dann den Vorzug genießen soll, darüber möchte die Auskunstsertbeilung schwer fallen. Höch stens könnte vielleicht durch das Loos bestimmt werden, welche von zwei gleich dringenden und wichtigen Arbeiten zunächst ge liefert werden solle. Daß aber eine solche Entscheidung mit der Würde der Kammern und mit der Wichtigkeit der Sache wenig in Einklang stehen würde, möchte kaum noch eines Beweises be dürfen, nicht gerechnet, daß solchergestalt die eine Kamm er, welche Nachstehen müßte, in ihrem Geschäftsgänge möglicherweise auf gehalten und auch hierdurch wieder zur Verlängerung der Land tage Veranlassung gegeben würde. Die Majorität der Deputa tion glaubt daher der Kammer nach reiflicher Erwägung der Sachlage keinen angemessenem Vorschlag machen zu können, als daß sie, wie es auch in andern konstitutionellen Staaten bereits vorkommt, unter allen Umstanden für zwei Archivare sich ent scheiden und für den Augenblick einen geringen Mehraufwand genehmigen möge, der in derKhat nur scheinbar em Mehrauf wand ist, in der Wirklichkeit vielmehr zu bedeutenden Ersparnis sen führen wird. Die Minorität der Deputation, die, wie schon bemerkt, bis auf diesen Punkt und den Betrag des dem oder den Archivaren auszusetzerrden Gehalts durchgängig mit der Majorität überein stimmt, verkennt die Schwierigkeiten, welche bei der Anstellung nur Eines Archivars für beide Kammern schon bei der Wahl und nachher auch bei der Geschäftsführung selbst möglicherweise sich ergeben können, keineswegs, vermag auch Andeutungen, wie sel bige zu vermeiden sein möchten, nicht zu geben, nur daß sie bezüg lich der Geschäftsordnung der Meinung ist, daß Conflicte, wie sie vorhin bezeichnet worden find, bei der Art und Weise des herge brachten Geschäftsbetriebes wohl nur höchst selten entstehen wer den. Sie hat aber mit dem Vorschläge, zwei Archivare anzustel- lsn, doch um deswillen nicht für alle Fälle sich vereinigen können, weil sie der Ueberzeugung ist, daß schon Em Archivar, besonders wenn das Archiv einmal vollständig geordnet ist, nicht ausrei chende Beschäftigung außer der Zeit der Landtage haben werde, und in dieser Hinsicht der Staatskasse nicht Ausgaben aufgebür det sehen möchte für Beamte, die den Sinekuren nicht ganz un ähnlich sein würden. Dies Alles gilt jedoch nur für den Fall, daß die von der Gesammtheit der Deputation in Vorschlag zu bringende permanente Zwischendeputation die Billigung der Kammer nicht erhalten sollte. Wird dagegen eine solche ständige Zwischendeputation eingeführt, dann ist auch sie, die Minorität, ganz der von der Majorität aufgestellten Ansicht bezüglich zweier Archivare, und es findet also in letzterer Beziehung zur Zeit keine wesentliche Verschiedenheit statt oder es bezieht sich diese Ver schiedenheit wenigstens nicht auf die von der Deputation zu ma chenden Vorschläge, sondern besteht lediglich in der Verschieden heit der Ansichten. Bei den Herren Regierungscommissarien haben die in Be treff der ständischen Archivare im Vorstehenden entwickelten An sichten nur zum geringsten Theile der Zustimmung sich'zu erfreuen gehabt. Namentlich sind dieselben der Anstellung von zwei Archi varen, indem nicht viele, aber gute Beamte einen wahren Nutzen brachten, entgegen gewesen, haben auch den vorgeschlagenen Gehalt von 1500 Thalem zu hoch, und es nicht passend gefunden, daß die Regierung in der Zwischenzeit von einem Landtage zum andern die Disciplinaraufsicht über die Archivare im Namen der Kammern führen und überhaupt keine größere Cognition und Controle über dieselben, als Punkt 4 angegeben ist, haben solle. Die Deputation hat indeß eine andere Ansicht von der Sache dessenungeachtet nicht gewinnen können, indem sie zwei Beamte, welche die Ständeversammlung dann haben würde, noch nicht als viele Beamte gelten lassen kann, wegen der Gehalte aber, wenn die Kammer sich darüber ausgesprochen hat, eine ge eignete Bestimmung annoch treffen lassen wird. Was dagegen die übrigen von ihr gemachten Vorschläge betrifft, so hält siesolche so tief in der Natur der Sache begründet, daß sie, soll der ständi sche Archivar wirklich das sein, was er für die Kammer sein muß, Leinen dieser Vorschläge aufzugeben im Stande gewesen ist. Sie wird daher auf diese Vorschläge bei den einzell.en auf welche sie nunmehr übergeht, zurückkommen und dieselbeninbestimmter Form am geeigneten Orte anschließen, überläßt es jedoch der Kammer, darüber: ob für jedeKammer ein besonderer Archivar, der juristisch und sonst wissenschaftlich gebildet fein müsse, mit einem jährlichen Gehalte von 1200 bis 1500 Thlr. ange ¬ stellt, das Archiv in der obangegebenen Weise getheilt und in Bezug auf die Anstellung, Beaufsichtigung und Geschäftsführung der Archivare dasjenige gelten soll, was in den ausgestellten sieben Sätzen gutachtlich vorgeschla- gcn worden ist, schon hier Beschluß zu fassen, indem sie nochmals erinnert, daß, da die Deputation in ihrer Gesammtheit von der Nothwendigkeit einer permanenten ständischen Zwischendeputation ausgeht, zur Zeit auch die Vorschläge in Betreff der Archivare ihr gemein schaftlich angehören. Sollte jedoch die Ansicht von der Noth wendigkeit einer ständischen Zwischendeputation nicht getheilt werden, die Frage, ob ein oder zwei Archivare anzustellen seien? aber dann noch offen sein, so behält sich die Minorität vor, ihre abweichende Ansicht wegen eines zweiten Archivars, unter Vor legung der nöthigen Fassungsveränderungen, noch besonders zur Beschlußfassung bringen zu dürfen. Präsident Braunr Ich werde der Kammer Vorschlägen, zuerst über den Antrag der Deputation Seite 46 gegenwärtig die Diskussion Zu eröffnen. Es ist ein selbstständiger Antrag, der allerdings auf die folgenden Paragraphen Einfluß ausübt, aber nicht in so unbedingtem Zusammenhangs steht, daß er nicht gegenwärtig vorgenommen und discutirt werden könnte. Ist die Kammer damit einverstanden? — Wird einstimmig be jaht.
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