Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Sornitz: Jchglaube, daß überdenAntrag, den die Deputation S. 46 des Ber. (s. S. 1532 Sp. 2) gestellt hat, gegen wärtig nicht berathen, oder doch nicht abgestimmt werden kann, da wir uns durch die permanente Zwischendeputation, auf die es hier wesentlich ankommt, noch nicht entschieden haben. Referent Abg. Todt: Hiergegen muß ich Folgendes be merken: Die Majorität ist diejenige, welche vorgeschlagen hat, daß zwei Archivare unter allen Umständen angestellt wer den sollen. Nach dem bisherigen Geschäftsgänge nun hat die Majorität allemal den Vorzug, es kann also wohl ein Beschluß darüber schon jetzt gefaßt werden, ob zwei Archivare anzustellen sind, und braucht die Beschlußfassung nicht ausge setzt zu werden, weil die Frage offen bleibt, ob eine permanente Zwischendeputation gewählt werden soll, da die Majorität, wie gesagt, unter allen Umständen für zwei Archivare ist. Da nun die Majorität bei der Abstimmung den Vorzug genießt, so kann ein definitiver Beschluß allerdings hier gefaßt werden. Abg. Sachße: Ich schließe mich der Meinung der Mi norität an; ich gehe aber noch etwas weiter in so fern, als ich auch im Falle einer Zwischendeputation einen Archivar für hinreichend halte, und als ich der Ueberzeugung bin, er sei außerhalb des Landtags keineswegs beschäftigt genug. Mö gen auch die beiden Archivare bei der Zwischendeputation zur Protocollführung genommen werden sollen, so entgegne ich darauf, daß nicht nothwendig, um des Protokolls willen, das die Deputationsmitglieder selbst führen können, zwei Männer mit so bedeutendem Gehalte anzustellen, was mir als eine Art von Verschwendung erscheint. In Ansehung des Gehaltes spreche ich mich dahin aus, es möge statt 1200—1500 Thaler die Summe von 1000—1200 Thaler angenommen werden, da seine Wirksamkeit in der Zwischenzeit nicht so andauernd sein wird, um sich nicht nebenher literarischen Verdienst erwer ben zu können, da die Regierung ihm keine Geschäfte aufzu tragen hat, indem er sich lediglich mit dem Archive beschäftigen soll. Er wird nicht mehr beschäftigt sein, sobald das Reper torium über die Landtagsverhandlungen zu Stande gebracht und das Archiv geordnet ist. Es bleiben auch bei Zwischen deputationen so wenige Geschäfte für ihn, daß ich nicht absehe, wie man es verantworten wollte, wenn man eine solche Si- necure für zwei Personen stiftete. Wünsche ich den Gehalt auf 1000—1200 Thaler beschränkt, so gehe ich davon aus, daß dem ständischen Archivar außerhalb derLandtage noch Zeit übrig bleiben wird, sich literarisch zu beschäftigen, und sich, wenn der Gehalt von 1200 Thalern ihm für seine Bedürf nisse nicht ausreichend wäre, noch anderweiten Erwerb zu ver schaffen. Abg. Oberländer: Ich bin in dem Falle, sowohl mit der Majorität, als Minorität zu stimmen, weil die Gegenstände hier so ineinanderlaufen, daß man sich dieselben getrennt und auch verbünden denken kann. Im Allgemeinen nun Halts II. 58. ich die Anstellung des ständischen Archivars für eine recht wich tige Sache. Ich stelle mir unter einem solchen landständischen Beamten so einen alten Justus Möser vor, der nicht nur für die Regierung wirkt, sondern auch ein Herz für die Volksrechte und Freiheiten hat, der in seinem volksthümlichen Wirken die Rechte und das Eigenthum der Stände in der Zwischenzeit von einem Landtage zum andern so recht bewahrt und ver wahrt, einen Landschaftssyndicus. Es darf ein solcher Mann keines von den ängstlichen Gemüthern sein, die jeden gnädigsten Befehl ungeprüft unterthänigst hinnehmen, son dern ihren eignen, bestimmten festen Gang gehen; er muß ein Mann sein, welcher namentlich der jetzt so üblichen Stellen jägerei gänzlich fremd ist. Er muß eine Ehre darein setzen, das zu sein, was er ist, und es auch zu bleiben. Dazu ist freilich nöthig, daß er gut bezahlt wird, das fordert schon die Würde der Kammern; und wenn man sich jetzt über die Höhe des Gehaltes auszusprechen hat, so bin ich der Meinung, daß ein Gehalt von 1500Thalern für einen solchen Mann nicht zu hoch ist. Was aber nun die Zahl anlangt, da muß ich beken nen, daß ich für jetzt, und so lange es sich noch nicht von einer permanenten Zwischendeputation, von einem landständischen Ausschuß, handelt, doch nur für einen Archivar bin. Ich glaube, wenn einer da ist, erfüllt er seinen Zweck deshalb um so vollständiger, weil er mit den Besitzthümern, Büchern, Schriften und Acten beider Kammern viel vertrauter sein wird, als wenn jede Kammer einen besonder» hat, der doch nur im Archiv der einen Kammer bewandert sein würde. Em gemeinschaftlicher wird den Mitgliedern jeder der beiden Kam mern viel füglicher Gelegenheit geben können, von den vorhan denen literarischen und archivarischen Hülfsmitteln beider Kammern Gebrauch zu machen. Denn wenn zwei vorhanden sind, wird man sich ost in die Nothwendigkeit versetzt sehen, sich an den Archivar der andern Kammer wenden zu müssen, mit dem man nicht so bekannt ist, als mit dem gemeinschaftli chen, also eigenen. Es wird sich aber gewiß nicht ändern lassen, daß eine Kammer Hülfsmittel besitzt, welche die andere nicht hat; was blos einfach ist, wird meist bei der ersten Kam mer aufbewahrt. Daß dann freilich die -Wahl nicht vor sich gehen kann, wie die Majorität der Deputation vorgeschlagen jat, ist natürlich; denn bei einem Archivar können natür lich sämmtliche Mitglieder beider Kammern an der Wahl nicht Therl nehmen; dann muß sie dem Directorium allein über lassen werden, oder, was auch anginge, es könnte dazu eine gemeinschaftliche Deputation niedergesetzt werden, so daß außer dem Directorium auch noch andere dazu gewählte Mit glieder beider Kammern an der Wahl Theil nähmen. Staatsmimster v. Falksnstern: Herr Präsident, ich bitte um das Wort. In zwei Punkten, die der geehrte letzte Sprecher erwähnte, trete ich demselben vollkommen bei. Es Wäre allerdings sehr erfreulich, wenn fürdie Stelle des Archivars so em Justus Möser gefunden würde, und ich bin überzeugt, daß seins patriotischen Phantasien großen Anklang finden wür- 4
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder