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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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den, weil sie vollständig gerecht sind m ihren Urtheilen ohne ParLeirücksichLen; aber dann gehört freilich auch dazu, daß ein solcher Archivar em solches Archiv unter sich hätte, wie Möser, und Gelegenheit, sich auf diese Weise zu beschäftigen; ich weiß nicht, ob das bei einem Archiv der Ständeverfammlung der Fall sein möchte. Was aber der geehrte Abgeordnete sagte, daß er für einen Archivar wäre, und zwar aus mehrern Grün den, so stimme ich auch in dieser Beziehung ihm bei, erlaube mir aber die Bemerkung, daß', wenn erlagt, es wäre nicht wünschenswert!), daß dieser Archivar allemal (nach des Redners Worten): den „gnädigsten Befehlen unterthanigst" gehorche, so glaube ich, würde doch in vielen Fällen die geehrte Kammer nicht damit einverstanden sein und sie kann nicht damit einver standen sein, wenn ein so liberaler Archivar etwa auch der Kammer nicht gehorcht, wenn von derselben Befehle an ihn ergehen. Außerdem erlaube ich mir noch einige Bemerkungen über die Sache selbst. Der Gegenstand ist allerdings, wie Nicht zu verkennen, von Wichtigkeit und von der geehrten De putation mit vieler Sorgfalt und Genauigkeit behandelt wor den. Es theilt sich die Ansicht in eine Majorität und in eine Minorität. Die Majorität wünscht in jedem Falle zwei Archivare, die Minorität blos in dem Falle, wenn es zu der eventuell vorgeschlagenen Zwischendeputation kommen sollte. Was den letzten Punkt betrifft, so übergehe ich ihn. Die Re gierung hat sich bereits in den Deputationsvcrhandlungen, theils gleich bei der allgemeinen Berathung über die Landtags ordnung entschieden gegen eine solche Deputation ausgespro chen; sie kann also überhaupt von dem Gedanken nicht aus gehen, als wenn eine solche Deputation jemals existiren könnte. Mein was die Ansicht der Majorität betrifft, daß unter allen Umstanden, cs möge eine Zwischendeputation eiugerichtet wer den oder nicht, zwei Archivare sein sollen, so muß ich freilich sagen, daß, ungeachtet des großen Scharfsinns, mit dem die Gründe dafür entwickelt und die Geschäfte dargestellt sind, mit denen der Archivar überladen werden könnte, ich doch nicht weiß, wie es auch nur möglich sein solle, zwei Archivare mit diesen Angelegenheiten während des Landtags, geschweige denn, wenn der Landtag vorüber ist, zu beschäftigen. Ich befürchte sogar das Gegentheil und kann nicht zurücknehmen, was im Deputationsberichte als eine Aeußerung der Regierungscom- missanen erwähnt ist, daß es gut sei, nicht viele, sondern gute Beamte zu haben. Es ist darauf entgegnet worden, zwei Beamte waren nicht viele. Nun in diesem vorliegenden Falle würden zwei Beamte nach meiner Ansicht zu viel sein, weil, um sich zu beschäftigen, sie einander gleichsam in's Handwerk greifen müßten, um nur etwas zu thun zu haben, oder der eine ohne alle Geschäfte sein würde, oder, was das Schlimmste wäre, es würden leicht Differenzen zwischen den Archivaren der ersten und zweiten Kammer entstehen über Rang, Arbeiten, Nichts: beiten u. s. w., und es kann doch nicht im Interesse der Kammer liegen, dergleichen herbeizuführen. Ueber den Ge halt und die übrigen Punkte will ich für jetzt etwas Weiteres nicht hinzusügen. Abg. v. Lhielau: Meine Herren, ich gehöre zur Majori tät und also zu denjenigen, die das Land mit einem bedeutenden Aufwande belasten wollen. Ich finde nun, daß sich die Stände versammlung in einer eigenen Lage befindet, und zwar in einer ganz andern, als frühere Ständeversammlungen, in einer an dern, als irgend eine Behörde im Lande. So wie die Stände versammlung auseinandergegangm ist, existirt aber auch gar nichts mehr von ihr; es ist Niemand da, der irgend das, was den Ständen gehört, wahrnimmt. Nun verkenne ich gar nicht, daß dadurch ein Posten geschaffen wird, der scheinbar eine Sinccme ist; ich verkenne auch nicht, daß das hohe Ministerium den Grundsatz aufstellt, und als richtig aufstellt, daß gute Be amte und wenige besser sind, als viele und schlechte; aber ich frage, ob man sagen kann, es seien viele Beamte, wenn eine Ständeversammlung des Königreichs zwei Archivare hat. Sie hat nämlich gar keinen Beamten; also kann man nicht sagen, wenn die Ständeverfammlung zwei Archivare hat, daß sie viele Beamte habe. Wäre, meine Herren, die Stellung eines einzi gen Archivars während der Landtage nicht eine so mißliche, da er beiden Kammern angehört, so würde ich die Argumente zugeben können. Aber ich vermag nicht übzusehe», was mit dem Archivar werden soll während der Landtage, wenn er bei den Kammern gemeinschaftlich angehört. Will man den Archi var lediglich zu dem machen, was jetzt derFall gewesen ist, daß er bei der Redaktion der Druckschriften concm-nre, und am Ende ein Aktenstück herausgcben soll, alsdann haben die Recht, welche für die Minorität sind. Ich habe mir allerdings ein anderes Bild gemacht, ich habe geglaubt, daß ein solcher Be amter allerdings wie ein Landschaftssyndicus dastehen sollte, der Rechtsgutachten zu erth ei len im Stande wäre, der die Acten, die in seinen Händen befindlich sind, vollständig kennt, auf den man blos zu recurriren brauchte und der schließlich durch daS Aufsuchen derselben, was immer schwierig und zeitraubend ist, uns viele Zeit ersparte. Biele von uns treten in die Stände versammlung nicht wieder ein, es kommen neue, kurz der Land tag ändert sich von drei zu drei Jahren, und ich frage Sie, meine Herren, ob es Ihnen nicht eben so gegangen sein dürste, wie mir, daß man am Ende über die neuen Landtagsacten die frühem vergißt und schließlich nicht weiß, wo ein Gegenstand zu finden ist. Nun gebe ich gern zu, daß ein einziger Mann such diese Auskunft geben kann, aber er weiß nicht, wem er eigentlich gehorchen soll, wem er Auskunft ertheilen, wem er zu Diensten stehen soll, wenn jede Kammer über ihn disponi- ren, jedes Präsidium ihm Befehls austmgen kann. Es kommt also lediglich darauf an, was für ein Bild man sich von dem Geschäftskreise des Mannes macht. Ist er nichts weiter, als ein Archivar, der die Actm verschließt, der die Redaction der Druckschriften besorgt, dann können wir ihn wohlfeil haben, und wird es an Einem gnügen. Wollen wir aber ein Mehreres haben, dann, ich kann meine Meinung nicht ändern, würden such zwei Archivars nothwendig sein, und unter dieser Voraus setzung finde ich den Gehalt in der Maaße, wie er ausgestellt worden iß, nicht zu hoch. '
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