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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
-
Zeitschrift
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen ...
-
Band
Band 1845/46,2
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V
- Protokoll 45. Sitzung 1165
- Protokoll 46. Sitzung 1193
- Protokoll 47. Sitzung 1223
- Protokoll 48. Sitzung 1251
- Protokoll 49. Sitzung 1279
- Protokoll 50. Sitzung 1303
- Protokoll 51. Sitzung 1331
- Protokoll 52. Sitzung 1359
- Protokoll 53. Sitzung 1387
- Protokoll 54. Sitzung 1417
- Protokoll 55. Sitzung 1433
- Protokoll 56. Sitzung 1447
- Protokoll 57. Sitzung 1477
- Protokoll 58. Sitzung 1509
- Protokoll 59. Sitzung 1541
- Protokoll 60. Sitzung 1573
- Protokoll 61. Sitzung 1603
- Protokoll 62. Sitzung 1633
- Protokoll 63. Sitzung 1661
- Protokoll 64. Sitzung 1697
- Protokoll 65. Sitzung 1729
- Protokoll 66. Sitzung 1759
- Protokoll 67. Sitzung 1787
- Protokoll 68. Sitzung 1819
- Protokoll 69. Sitzung 1847
- Protokoll 70. Sitzung 1871
- Protokoll 71. Sitzung 1897
- Protokoll 72. Sitzung 1923
- Protokoll 73. Sitzung 1953
- Protokoll 74. Sitzung 1981
- Protokoll 75. Sitzung 2009
- Protokoll 76. Sitzung 2041
- Protokoll 77. Sitzung 2067
- Protokoll 78. Sitzung 2101
- Protokoll 79. Sitzung 2137
- Protokoll 80. Sitzung 2169
-
Band
Band 1845/46,2
-
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. Dresden, den 13. Januar 1846. Sechszigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 8. Januar 1846. «Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Eine Aeußerrmg in der Biedermann'schen Denkschrift an die protestantische Conferenz in Berlin betr. — Fortsetzung der Berathung des Vor- und Nachberichts der außerordent lichen Deputation der zweiten Kammer über den Ent- wurfder Landtagsordnung. (BesondereMrathung, ZZ.31-36). Die Sitzung beginnt 411 Uhr, das Protokoll über die letzte Sitzung wird verlesen, von der Kammer genehmigt und von den Abgeordneten Huth und Dehmichen mit unter zeichnet. Gegenwärtig sind der Staatsminister v. Falken - stein und der König!. Commissar v. Günther, so wie zwei und sechszig Kammermitglieder. Der Vortrag aus der Registrande beginnt mit: I. (Nr. 780.) Abgeordneter Meisel überreicht; ») eine Petition der Administration des Dresdner Handelsstandes, Karl Heinrich Dietrich, die Elbschifffahrtsadditionalaete und die zu Abwehr ihrer nachtheiligen Wirkungen für den sächsi schen Elbhandel zu ergreifenden Maaßregeln betr.; hierzu b) 75 gedruckte Exemplare dieser Petition; o) 4 Beilagen und ä) ein Bevorwortungsschreiben des Stadtraths zu Dresden. Abg. Meisel: Die hohe Bedeutung des in der Petition behandelten Gegenstandes wird wohl von Niemanden: bezweifelt werden. Die Geschichte aller Zeiten hat gelehrt, daß das Sinken des Handels eines Staates stets die traurigsten Folgen für diesen nach sich ziehe. Daß hier nicht von einem Localinteresse die Rede ist, leuchtet von selbst ein; denn wer würde behaupten wollen, daß nur die Petenten allein von den namhaften Nachtheilen ge troffen würden, die in der Petition nachgewiessn worden sind? Gewiß ist es für das gesammte Vaterland von hoher Wichtigkeit, ob der sächsische Elbhandel vollends zu Grunde gerichtet, oder ob demselben wieder aufgeholfen werden soll. Ich kann mich um so mehr enthalten, speciell anzuführen, worin es liegt, daß die durch den Additionalvertrag zu der Elbschifffahrtsacte in Aussicht ge stellte Erleichterung für Handel und Schifffahrt fehlgeschlagen ist, als bereits die Gründe davon bei einer andern Gelegenheit II. 59. ausführlich und treffend von dem Henn Secretair Tzschucke be zeichnet worden sind, und weil auch in derPetition selbst mehrere Berechnungen beigefügt sind, durch welchederuntrüglicheBeweis geliefert wird, daß ohne Abhülfe der sich gestalteten Verhältnisse der Handel und die Schifffahrt der sächsischen Elbe gänzlicher Vernichtung nicht entgehen werden. Unter solchen Umständen werden die sächsischen Kammern zu Rettung des das Gesammt- wohl so thätig fördernden Elbverkehres ihre Stimme gewiß er heben, um mit gewohnter Bereitwilligkeit die Erfüllung der in dem Artikel 111 der Wiener Congreßacte gegebenen Zusage zu bewirken. Da aber nach den bisherigen Erfahrungen sowohl in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand, als auf so manches Andere eine baldige Verwirklichung derartiger Verheißungen keineswegs zu erwarten ist, so ist doch zu hoffen, daß die Kam mern die von den Petenten in Anspruch genommene Vermitte lung nichtverssgen werden, um unsere Regierung zu veranlassen, in Erwägung der dringenden Gefahr und zu Abwendung der selben eine Vorlage über die Maaßregeln wegen Abhülfe der hereinbrechenden Nachtheile an die Kammern ehemöglichst zu bringen. Präsident Braun: Ein auf diesen Gegenstand bezügliches Allerhöchstes Decret liegt der ersten Deputation vor, und das Directorium rächet Ihnen an, auch diese Eingabe an die erste Deputation abzugeben. — Wird einstimmig beschlossen« 2. (Nr. 781.) Petition der Begüterten Johann Traugott Franke zu Niederwürschnitz und Gen., den Straßenbau zwi schen Lichtenstein, Stollberg und Niederdorf betr. Präsident Braun: Wird frühem Beschlüssen gemäß an die zweite Deputation verwiesen, welcher Gegenstände ähn lichen Inhalts vorliegen. 3. (Nr. 782.) Petition Karl Heinrich Israel Riedeks zu Bernsdorf und Gen. um Verwendung für Aufhebung des von ihnen geforderten Werkstättegeldes. Abg. Rewitzer: Diese Petition ist mir zur Einführung bei der verehrten Kammer übersmdetworden undrührt vonemer Anzahl Handwerker in 4 Dorfgemeinden meiner Gegend her. Sie betrifft die Aufhebung des Werkstättegeldes, eine jener Ab gaben, die aus dem Mittelalter zu uns gekommen sind und für den Schutz und die Erlaubnis eineWerkstätteerrichten zu dürfen, an die Gmndherren bezahlt werden mußte. Diesen Schutz, für 1
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