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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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gegangenen und unter Nr° 102 bis Mit 108 der Haupt- registrande eingetragenen Petitionen, als: 1) um Erlassung eines Aufruhrgesetzes, 2) um Herstellung der Freiheit öffent licher Versammlungen und Reden, 3) um Preßfreiheit, 4) um Deffentlichkeit und Mündlichkeit im Strafprocesse, 5) um An erkennung der Deutsch-Katholiken, 6) um Reform der prote stantischen Kirchenverfassung und 7) um Reform des Wahl gesetzes. Secretair Scheibner: Es ist mir diese Petition, oder vielmehr Beitrittserklärung zu der Biedermann'schen Petition aus Leipzig von einem achtbaren und angesehenen Manne aus meinem Wahlbezirke mit dem Gesuche zugesendet worden, sie der Kammer zu überreichen und zu bevorworten. Ich thue dieses Letztere um so lieber, einmal weil ich selbst zu denjenigen gehöre, welche die Erledigung der fraglichen Petitionspunkte aufrichtig wünschen, und dann weil ich überzeugt sein darf, daß die Unterzeichner der Petition, welche sämmtlich achtbare besonnene Männer sind, sie nicht etwa in Folge vorausgegan- gener Agitation, sondern aus eigener freier Entschließung un terzeichnet haben. Auf das Materielle der Petitionspunkte gehe ich dermalen nicht weiter ein; ich begnüge mich vielmehr, die Kammer um geneigte Berücksichtigung dieser Beitrittser klärung zu bitten. Präsident Braun: Die Eingabe wird in dem 1. und 4. Punkte der dritten, im 3. und 7. Punkte der vierten und M den übrigen Punkten der außerordentlichen kirchlichen Deputation zu überweisen sein. Ist die Kammer damit ein verstanden? — Einstimmig Za. 5. (Nr. 461.) Beitrittserklärung der Stadtverordneten zu Geringswalde, Karl Friedrich Möbius und Gen., 1) zu der Petition des Advocaten Eduard Rascher und Gen. zu Zwickau (s.Nr.89 der Hauptregistrande) wegen Verbesserung des Wahl gesetzes, 2) zü der Petition des Bürgermeisters Pfotenhauer und Gen. zu Glauchau (8»b Nr. 153 der Hauptregistrande), jedoch bei Punkt 8 — Vereidung des Militairs auf die Ver fassung — mit dem Zusatze: „undHerabsetzung des sächsischen Bundescontingents", endlich 3) zu der Petition Robert Blum's und Gen. zu Leipzig (s. Nr. 96 der Hauptregistrande) in den ersten fünf Theilen. Abg. Heu der er: Ich komme mit großer Bereitwillig keit dem Wunsche der Petenten hiermit nach, die von mir über gebene Petition auch mit wenigen Worten bei der geehrten Kammer einzuführen. Dem Inhalte nach schließt sie sich eini gen von Zwickau, Glauchau und Leipzig eingegangenen Peti tionen an, welche die großen Fragen der Zeit und des Kages behandeln. Die Petenten, die Stadtverordneten zu Gerings walde, sagen in ihrem Begleitschreiben an mich, daß siebte Petition deshalb nicht zur öffentlichen Unterzeichnung ausge legt, sondern sie allein unterzeichnet hätten, weil immer an geführt werde, daß das Volk ja seine gesetzlichen Vertreter habe, die, wenn dasselbe etwas zu wünschen, oder sich über etwas zu beschweren habe, schon kommen und petiren würden. Da nun ihre Herbergen so ziemlich in Drdnung seien, um welche sie sich, nach einer Aeußerung in der jenseitigen Kam mer, zuerst zu bekümmern hätten, so nähmen sie denn keinen Anstand, sich auch um die Staatsmaschine etwas zu beküm mern. Ich kann den Petenten nur bcipflichten. Denn wenn nicht angenommen werden kann, daß die Bürger eines Staa tes blos der Regierung wegen da sind, um sich eben nach Ge fallen regieren zu lassen, so steht ihnen auch das Recht zu, sich um die Maschine, der sie als Glieder angehören, mit zu be kümmern. Wehe auch dem Staats, wo dies nicht der Fall ist, er wird nie gedeihen! Unheimliche Geistesnacht ist sein täg licher Himmel, träg und stumpf sind seine Glieder, und un fruchtbar ist sein Boden l Zch überlasse dem geehrten Präsi dium , über diese Petition zu verfugen. Präsident Braun: Es wird hier dieselbe Entschließung zu fassen fein, wie bei dm Petitionen, auf welche sich die Ein gabe bezieht, und ich schlage daher der Kammer vor, diese Ein gabe, gleich dm Petitionen, auf welche sie Bezug genommen hat, in ihren einzelnen Punkten an die Verschiedenen in den be treffenden Punkten der Hauptregistrande genannten Deputa tionen zu verweisen. ZLHeilt die Kammer diese Ansicht? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 462.) Petition des Superintendenten des Leipzi ger Kreisdirectronsbezirks, Superintendent Haan zu Leisnig und College», so wie 20 Geistlichen dieser Ephorie, um Ver wendung bei hoher Staatsregierung, daß künftig auch dem Lehrstande die passive Wählbarkeit zu d^r Ständevsrsammlung des Königreichs Sachsen geschenkt werde. Abg. Klien: Die so eben vorgetragme Petition ist mir von einem Superintendenten überschickt worden. Sie betrifft das Gesuch der gesammten Superintendenten im Leipziger Kreise und von 20 Geistlichen in der Leißniger Ephorie, welches da hin gerichtet ist, daß dem Lehrstande ohne Census und ohne Bürgerrecht die passive Wählbarkeit in die Ständeversamm lung gestattet werde. Diese Petition ist die erste dieser Art, und ich möchte fast sagen, sie kömmt wie gerufen. Wahrend nämlich verschiedene Anträge eingegangen sind auf Abände rung des Wahlgesetzes und Erweiterung der Wahlfähigkeit, bietet sich hier eine Anzahl aus einem Stande selbst dar, welchen man zu den intelligentesten, gebildetsten und befähigt sten des Landes rechnen kann. Es wird dadurch der Zweck der frühern Petitionen erreicht, welche auch nichts Anderes wollen, als die intellektuellen Kräfte des Landes desto mehr auszubeuten. Einer besonder» Bevorwortung der Petition enthalte ich mich, eben so als auch der Modalität, wie auf das Gesuch der Petenten einzugehen sei, weil es schwierig ist und ich wohl erwarten darf, daß die vierte Deputation, welcher die Petition ohne Zweifel zugewiesen werden wird, die Sache gründlich bearbeiten, prüfen und das Resultat der Kammer vor tragen werde. Sollte die Petition den gewünschten Eingang
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