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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Überzeugung nach geradezu auf Aufhebung aller Religiosität und Kirchlichkeit gerichtet. Das ist meine Ueberzeugung, und über ein Werk, das öffentlich dem Publicum freigegeben ist, muß sich wohl Jeder ein Urtheil erlauben dürfen. Der Ab geordnete spricht so sehr von Preßfreiheit und Redefreiheit; nun, meine Herren, wie vereint sich denn dieses Verlangen mit seinen Angriffen? Sollte es mir denn nicht erlaubt sein, daß ich oder irgend Jemand im Lande dem Publicum gegen über auch sein Urtheil über diese Schrift ausspreche? Und sollte Jemand berechtigt sein, mich darüber namentlich als Ab geordneten zur Rechenschaft zu ziehen? Ich glaube nicht. Abg. v. Schaffrath: Ich habe den Abgeordneten nicht zur Rechenschaft gezogen, denn dazu habe ich kein Recht; ich glaubte aber das Recht sowohl, als die Pflicht zu haben, den Professor Biedermann, der hier abwesend sich nicht vertheidigen kann, gegen die ihm hier gemachte Beschuldigung einer Aeuße- rung, die er nicht gcthan hat, hier zu rechtfertigen. Ich habe es dem Abgeordneten v. Thielau nicht verwehrt, über eine öffentliche Schrift zu urthcilcn und zu sagen, was nach seiner Meinung darin steht; er kann aber auch mir nicht verwehren, den Pro fessor Biedermann zu rechtfertigen, wenn behauptet wird, er habe etwas gesagt, was er offenbar ni cht gesagt hat. Abg. v. Thielarn Ich muß den Herrn Präsidenten bitten, die Kammer zu befragen/ ob sie glaubt, daß ich eine Unwahrheit gesagt habe, ich muß darauf bestehen; denn wenn man mich beschul digt, Unwahrheiten zu sagen, so bin ich nicht würdig, hier zu sitzen, und es ist meine Pflicht, aus dieser Kammer auszuscheiden. Es heißt hier ausdrücklich in dieser Schrift: „Die alte Einthei- lung der so ungerecht verkannten Pharisäer und Hohenprie ster, aus deren, im Kerne guten und getreuen Volke leider so Viele von einigen Schreiern, Jesu und den Aposteln, v erführ t wurden." Hier steht es ja ganz deutlich, ich habe gar nicht a u s- gelegt, habe nur die Worte genannt, habe also auch keine Un wahrheit sagen können, und bitte den Herrn Präsidenten, darum die Kammer zu befragen. (Große Aufregung in der Kammer, es verlangen der Ab geordnete Oberländer und mehrere andere Abgeordnete das Wort.) Abg. Rewitzer: Ich setze voraus, daß der Abgeordnete v. Schaffrath keine andereAbsicht gehabt hat, als die, den Herrn Professor Biedermann von dem Vorwurfe zu reinigen, als habe er behauptet, Christus und die Apostel sekenSchreier und Volks aufwiegler gewesen. So habe ich die Worte des Abgeordneten v. Thielau verstanden. Nun, meine Herren, kann es der Kam mer gleichgültig sein, wenn Jemand in ihrer Mitte unschuldig angegriffen wird, zumal da die Verhandlungen durch den Druck in das Volk kommen? Hat der Abgeordnete v. Thielau die Worte des Proftffors Biedermann unrichtig aufgefaßt und ihnen einen Sinn unterlegt, den sie nach der Behauptung des Abge ordneten v. Schaffrath nicht haben, so wird er auch geschehen lassen müssen, daß dies berichtigt wird, und uns kann eine solche Berichtigung nur lieb sein. Daß der Abgeordnete v. Schaffrath die Absicht gehabt haben sollte, den Abgeordneten v. Thielau zu beleidigen, muß ich bezweifeln. Abg. v. Thielau: Ich erlaube mir zu erwidern, daß man mich hier der Unwahrheit geziehen hat; was ich gesagt habe, ist ganz einerlei; denn wenn der Abgeordnete 0 Schaffrath hier er klärt hätte, ich habe diese Stelle falsch verstanden, so stand ihm das frei, aber nicht, mich in Gegenwart der Kammer der Unwahr heit zu zeihen, wenn es sich herausstellt, daß ich eine Stelle an führe, die factisch so läutet, als ich sie citirt habe. Deshalb bitte ich, die von mir verlangte Frage an die Kammer zu richten. Präsident Braun: Es möchte allerdings jene Aeußerung einer andern Fassung bedurft haben, aber der Gegenstand ist nun wohl hinreichend besprochen, beleuchtet und wieder besprochen worden, kurz es ist das geschehen, was nach Lage der Sache ge schehen konnte. Der Abgeordnete v. Thielau.hat sich darüber gerechtfertigt und ich glaube, daß es besser sei, den Gegenstand zu verlassen, und schlage daher der geehrten Kammer vor, zur Tagesordnung überzugehen. Abg. v. Thielau: Dann bitte ich um meine Ent lassung. Präsident Braun: Vor allen Dingen bitte ich um Ruhe» Gegenwärtig hat der Abgeordnete Rittner das Wort. Stellv. Abg. Rittner: Was der Abgeordnete v. Schaff rath für eine Absicht im Sinne hatte, indem er gestern und heute wiederholt erklärt hat, daß der Abgeordnete v. Thielau unwahr gesprochen habe, diese Absicht auszulegen, will ich dem Abgeord neten v. Schaffrath überlassen; jedenfalls aber ist es meine Mei nung, daß dies eine Beschuldigung ist, die sich mit der Würde der Kammer nicht verträgt. Ich bin für meine Person der Mei nung, daß die Aeußerung, welche der Abgeordnete v. Thielau über eine Stelle aus der Biedermann'schen Schrift gethan hat, dem Wortklange derselben nach ganz wahr ist. Wenn daher der Abgeordnete v. Schaffrath jene Aeußerung für Unwahrheit er klärt, will ich hiermit bekennen, daß ich jene Stelle ganz wie der Abgeordnete v. Thielau verstehe, halte auch für wahr, was der Abgeordnete v. Thielau gesprochen hat, nachdem jene Stelle zweimal vorgelesen worden ist. Präsident Braun: Ich habe schon Seiten des Präsidiums bemerkt, daß die gerügte Aeußerung einer andern Fassung be dürftig gewesen wäre, allein der Präsident kann unmöglich alle und jede derartige Äußerungen rügen; der Präsident ist kein Hofmeister; wollte er jede spitze Aeußerung zum Gegenstände einer Rüge machen, so würde das der Würde derKammer keines wegs entsprechen. Ich werde später nochmals über diesen Ge genstand sprechen. Staatsminister v. Ze sch au: Das Ministerium macht es sich in der Regel zur Pflicht, sich in Differenzen der Art, dis während der Discussion unter Kammermitgliedern entstehen- nicht zu mischen, es glaubt aber, daß dieser Gegenstand doch auch für das Ministerium einiges Interesse Habs, und Zwar UW
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