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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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schon für den bevorstehenden Landtag in's Leben zu rufen und die für etwa anzuschaffende literarische Hülfs- mittel entstehenden Kosten vorläufig unter dem allge meinen Landtagsaufwande mit zur Verrechnung zu bringen. Referent Abg. Lobt: Ich bitte um das Wort. Ehe zur Diskussion selbst übergegangen wird, habe ich nur zu bemerken, daß der von der Deputation Seite 47 beantragte Zusatz: „die drei ersten Abtheilungen des Archivs stehen unter der Aufsicht und Verwaltung des Archivars der ersten, die vierte Abteilung aber unter dem Archivar der zweiten Kammer", sich nunmehr nach den gestern gefaßten Beschlüssen erledigt. Eben so muß es nunmehr in§.31b. heißen statt: „von den Archi varen" „von dem Archivar." Hiernachst ist darauf aufmerk sam zu machen, daß die erste Kammer einige Worte am Schlüsse des §. 31 einzuschalten beschlossen hat. Es heißt nämlich: „die Acten der beiden ersten Abtheilungen sind zum gemeinschasttichen Gebrauche beider Kammern, die der beiden letztem hingegen nur zum Gebrauche der betreffenden Kammer, mit Ausschluß der andern, in so weit nicht die Vorlegung an Mitglieder der letztem von dem Präsidenten genehmigt wird." Hier soll nach dem Worte: „Präsidenten" eingeschaltet werden: „der erstem schrift lich ", es also heißen: „in so weit nicht die Vorlegung an Mit glieder der letztem von dem Präsidenten der erstem schriftlich genehmigt wird." Die Deputation schlagt vor, diese Einschal tung der ersten Kammer mit aufzunehmen. Es ist übrigens hierzu noch ein besonderes Gutachten gegeben. SecretairHenselr Im Rachberichteheißtes zuZ.31so: Diese Einschaltung soll sich der im §. 33 des Entwurfs ge troffenen Bestimmung (schriftliche Genehmigung des Präsiden ten, wenn Acten an Kammermitglieder außerhalb des Archivs vorzulegen sind) snschließen. Nun fallt zwar §. 33 nach dem Gutachten der unterzeichneten Deputation aus und soll nament lich der hier in Rede stehende Punkt nicht durch die Landtags ordnung selbst, sondern durch eine dem Archivar zu ertheilende besondere Instruction bestimmt werden. Da indeß eine nähere Angabe über dieArt und Weise, wie die Genehmigung zurActen- vorlegung zu ertheilen ist, nichts schaden kann, so hat sich die De putation dessenungeachtet für Annahme der Einschaltung ver- Mmdet. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber das Wort? Es scheint nicht so; ich würde also zur Fragstellung übergehen. Die Deputation schlägt uns vor, zu Z. ZI am Schlüsse noch den Zusatz zu machen: „Die dxei ersten Abtheilungen des Archivs stehen unter derAufsicht und -Verwaltung des Archivars der ersten, die vierte Abtheilung aber unter dem Archivar der zweiten Kam mer." Dashatsich erledigt. Ms Z. 31 b>. schlagt uns die Deputa tion den Paragraphen vor, der Seite 47 des ersten Berichts (s. vorstehend) enthalten ist, nur mit der Veränderung, daß statt LesWorte: „dm Archivaren" „demArchivar" gesagt werde. Ich frage die Kammer, ob sie den §. 31K. in der von derDepu- tatisn Seite 47 ihres ersten Berichtes (s. vorstehend) gegebenen Fassung SMehmen mV? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Ferner habe ich noch nachzuholendie Abstimmung über §. 31 der Vorlage. Nimmt die Kammer §.31 der Vorlage an? — Einstimmig Za. Königl. Commiffar v. Günth er: Zn Bezug auf die ge stellten Anträge wegen der Bibliothek geht die Ansicht der Staatsregierung dahin, daß es der Auswerfung einer beson der» Position im Buchet wohl kaum bedürfe, sondern daß die Modalität vorzuziehen sein möchte, welche für den gegenwär tigen Landtag vorgeschlagen worden ist, nämlich, daß die für die Bibliothek zu verwendende Summe unter dem allgemeinen Landtagsaufwande mit zu berechnen wäre. Es scheint das vollkommen zu genügen. Abg. Lodt: Ganz einverstanden kann ich mich, wenig stens für meine Person, damit nicht erklären. Die Absicht der Deputation ist dahin gegangen, daß nicht blos der zufällige literarische Apparat angeschafft, sondern auch solche Werke ge kauft werden sollen, zu deren Anschaffung nicht gerade ein augenblickliches Bedürfniß vorliegt, wie z° B. größere staats rechtliche Werke« Wenn also der Deputation nicht beigestimmt wird, so wird es an einer Gelegenheit fehlen, größere Werke anzukaufen. Denn was der Herr Commiffar vor schlagt, geht blos auf Anschaffung zufälliger literarischer Be dürfnisse, die etwa bei einer Deputation vorkommen. Ich glaube daher, zweckmäßig bleibt es doch, man nimmt den An trag der Deputation an, der den Präsidenten der beiden Kam mern und den Vorständen der Zwischendeputation Gelegenheit giebt, auch solche Werke anzukaufen, welche nicht gerade augen blicklich gebraucht werden. Präsident Braun: Die Deputation hat weiter im nach träglichen Berichte der Kammer vorgeschlagen, die von der Kammer beantragte Einschaltung, wie solche im jenseitigen Berichte und in dem unsrigen sich angedeutet findet, anzu nehmen. Ich frage: ob auch hierin die Kammer unserer Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner beantragt unsere Deputation den Vorschlag: „im Verein mit der ersten Kammer an die Stastsregierung den Antrag zu stellen, daß dieselbe wegen des Austausches der Landtagsacten mit sämmtlichen Regierun gen der konstitutionellen deutschen Staaten in Unterhandlung trete und für die Bibliothek der diesseitigen Ständeversamm lung ein Exemplar der betreffenden Landtagsacten, außer den jenigen, die etwa die Regierung zu ihrem Gebrauche sich Vor behalt, zu erlangen suchen, das Resultat der einzuleitenden Unterhandlungen aber zu seiner Zeit und jedenfalls der näch sten Ständeversammlung (von 1848) mittheilen wolle." Ich frage die Kammer: ob sie auch diesem Vorschläge ihre Zu stimmung ertheilt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Weiter beantragt die Deputation: „daß von nun an alljährlich eine bestimmte Summe (vielleicht von M8 Khalern) auf das Budjet gebracht werde, welche zu
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