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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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finden, wenn auch nur in einzelnen Punkten, so würde es mich zufriedenstellen, wenn sie auch nur als ein niederschlagendes Pulver ihre Wirkung nicht verfehlt. So viel glaubte ich sagen zu müssen zur Empfehlung an die Kammer, und uns meine frühere Andeutung zu rechtfertigen, daß die Petition wie ge rufen kömmt. Präsident Braun: Will die Kammer diese Petition an die vierte Deputation verweisen? — Einstimmig Za. 7., (Nr. 463.) Petition des Stadtraths und der Stadt verordneten zu Pulsnitz, Bürgermeister C. H. Garten und Gen., die Herstellung einer Chaussee von Königsbrück über Pulsnitz nach Bischofswerda betr. Secretair Hensel: Wenn ich diese durch mich übergebene Petition auch nur aus einem allgemeinen Gesichtspunkte be trachten will, nämlich als einen neuen Beleg des sich hervor drängenden Bedürfnisses der Erleichterung des Verkehrs, so muß ich sie schon deshalb mit wenigen Worten bei der geehrten Kammer sinführen, weil sie aus einem Theile meines Wahl bezirkes ist, welcher bis jetzt nur in geringem Maaße die Vor theile der guten Straßenverbindungen genießt. Auf das Spe- cielle dieser Petition jetzt einzugehen, würde ohne Nutzen sein; ich empfehle sie daher zunächst der zweiten Deputation, welcher sie zuzuweisen sein wird. Präsident Braun: Will sie die Kammer an die zweite Deputation abgeben? — Einstimmig Za. 8. (Nr. 464.) AbgeordneterPfeiffer bittet um Urlaub vom 1. bis mit 5. December d. Z. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer den Urlaub? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich habe der Kammer noch anzuzei gen, daß der Abgeordnete Klinger sich wegen dringender Ge schäfte für heute hat entschuldigen lassen. — Wir gehen nun zum ersten Gegenstand der Tagesordnung über, zum Vor trage des Berichts über das Provisorium. Referent Abg. Georgi trägt zuvörderst das Aller höchste Decret und das betreffende Gesetz vor, wie folgt: Nach dem Stande, bis zu welchem dermalen, Seiten der getreuen Stände, die Prüfung des ihnen für die Jahre 18AZ- vor gelegten Staatsbudjets vorgeschritten, haben Se. Königliche Majestät die Ueberzeugung gewonnen, daß dessen definitive Verabschiedung vor Ablauf der instehenden Finanzperiode nicht zu ermöglichen sein werde. Allerhöchstdieselben finden Sich demnach veranlaßt, angefügt den Entwurf zu einem „Gesetz wegen der auf das Jahr 1846 zu erhebenden Steuern und Abgaben", worin, so viel die Grundsteuer anlangt, bereits auf die, mittelst der obigen Budjets- vorlage beantragte Herabsetzung von 9 Pfennigen auf 8 Pfen nige für jede Steuereinheit behufig Rücksicht genommen worden, und welcher im Uebrigen einer weitern Rechtfertigung nicht bedür fen wird, den getreuen Ständen mitzutheilen, und sehen darüber N, 45 I ihrer mit thunlichster Beschleunigung abzugebenden Erklärung in Huld und Gnade entgegen, womit Sie ihnen jederzeit wohl beigethan verbleiben. Dresden, am 14. November 1845. Friedrich August. (1,8) Heinrich Anton von Zeschau. Gesetz wegen der auf das Jahr 1846 zu erhebenden Steuern und Abgaben. Wir, Friedrich Au g u st, vonGottesGnadenKönig von Sachsen rc. rc. rc. sehen, da das für die Jahre 1846,1847 und 1848 zu erlassende Finanzgesetz dermalen noch der ständischen Berathung unterliegt, eine provisorische Bestimmung wegen der auf's Jahr 1846 zu erhebenden Steuern und Abgaben für erforderlich an und treffen demnach solche, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, in Folgendem: 8- 1- Die im Finanzgesetz vom 13. September 1843, §. 2 unter 8. ingleichen Z.3 bezeichneten Steuern und Abgaben sind auch für das Jahr 1846, den gesetzlichen Vorschriften gemäß, fortzu erheben, jedoch mit der Modifikation, daß bei der Grundsteuer, statt bisheriger 9 Pfennige, nur Acht Pfennige von jeder Steuereinheit abentrichtet und im Uebrigen die bei der Schlacht steuer durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 angeordneten zeit weisen Ermäßigungen noch ferner beibehalten werden mögen. 8-2. Unser Finanzministerium wird mit Ausführung dieses Ge setzes beauftragt. Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen und mit Unserm Königlichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu rc. Der Bericht der zweiten Deputation enthalt das Nach stehende: In dem in der Ueberschrift bezeichneten Allerhöchsten De krete vom 14. November dieses Jahres wird die Ueberzeugung ausgesprochen, daß nach dem Stande, bis zu welchem dermalen die Prüfung des Staatsbudjets für die Jahre 18M Seiten der Stände vorgeschritten sei, dessen definitive Verabschiedung vor Ablauf der instehenden Finanzperiode nicht zu ermöglichen sein werde, und deshalb ein Gesetz wegen der auf das Jahr 1846 zu erhebenden Steuern und Abgaben vorgelegt. Die unterzeichnete Deputation, mit Begutachtung dieses Gesetzes beauftragt, und zugleich diejenige Deputation, welche zunächst Bericht zu erstatten hat über den Rechenschaftsbericht und das Budjet, kann jene Ueberzeugung nur theilen und muß deshalb die Nothwendrgkeit der Erlassung eines provisorischen Abgabengesetzes anerkennen. Es ist diese Nothwendigkeit seit Begründung der Verfas sung noch bei jedem Landtage eingetreten und jedesmal haben, sich in der Ständeversammlung Stimmen erhoben, welche, auf die Nachtheile der Steuerprovisorien hinweisend, eine Beseiti gung derselben durch definitive Verabschiedung desFinanzgesetzes zu rechter Zeit, gewünscht und beantragt haben. 1*
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