Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
abgeworfen worden ist. Seiten des Präsidiums ist Man der Ansicht/ daß sich dieser Punkt erledigt habe. Ist die Deputation öbenfasss dieser Ansicht? (Die DepütatioüsÜiitMder erklären sich einver standen.) ' : Präsident Br a u tt: Punkt 5 laÜtet k,MäS in Oorstehett- dem von dem Canzleipersonale gesagt worden ist, das gilt auch von dem Dienerpersonale, welches gleichfalls zeither Manches zu wünschen übrig gelassen hat. Die Regierung ist daher zu ersuchen, auch dieses zu stellen- und dürsten sechs Aufwärter für eine jede Kammer dem Bedürfnisse entsprechen. Dieselben sind Mit einer besondernKleidung zu versehen, werden ebenfalls durch feste Gehalte bezahlt und es gelten in Bezug auf sie im Uebrigen die nämlichen Bedingungen, welche hinsichtlich des Canzleiper- sonals aufgestellt worden sind." ReferentÄbg. Todt: Das erledigt sich nicht, das Musi erst abgeworfen werden. Äbg. Sachsie: Ich glaube, es-MUß hier die Krage getrennt werdest. . " ' ' ' ' ' Präsident Braun: Ich werde die Frage theilen. Soll hiernach dieStaätsregieMg ersucht werden- das Dienstpersonal zu stellen? Das würde die erste Frage sein. Sie wird gegen zehnStimmenabgemorfem Präsident Braust: Die zweite Frage würde darauf zu stMen seist: ob die KarNtner glaubt, daß sechs Aüswärter anzu stellen sein dürstest? — Wird ebenfalls abgelehnt- > Präsident Bräun: Die dritte Frage bezieht sich auf die Bekleidung des Dienerpersonals. Es hat sich allerdings schon früh'ct die Kammer in einer vertraulichen Sitzung darüber ge äußert. Ist also die Kammer damit einverstanden, daß das Dienerpersonal mit einer besonder« Kleidung versehen, durch feste Gehalte bezahlt und die zeitherigen Gratificationen gänzlich ist Wegfall kostMn sollen? Das Letztere würde wohl ausfallen, weil es abgelehnt Wörden ist. Theilt also die Kammer in den vorgetragenen zwei ersten Punkten die Ansicht der Deputation? — Einstimmig Ja. ' Präsident BraUn: Hiernach würde sich auch der Antrag- den die Deputation Seite 53 (siehe oben Seite 1565) gestellt hat, erledigen, so wie aüch die von ihr vorgeschlagene Fassung, welche Seite 214 des Berichts (siehe oben Seite 1566, Sp. 1) in ebenso enthalten ist. . Referent Abg. Todt: Ich glaube, diese Fassung erledigt sich nun, und es muß, nachdem die Anträge abgeworfen, »vordem sind, bei dem, was in die Landtagsördnung kommen soll^ auf den! Regierungsentwurf zurückgegqngen werden. Es würbe also nur noch einer Frage über diesen Regierungsentwurf bedürfen. Präsident Braun: Nimmt die Kammer §. 35 des Regie-' rungsentwurfs an? — EinstimmigJa. ,> i < : Secretair Hensel: §.36 lautet: > CänzleibMrfUisse. > . Für Anschaffung der Canzleibedürfniffe jeder Art für die Kammer uNd für die Aufbewahrung der desfallsigen Bestände während des Landtags sorgen die Seeretaire. Die hierzu gegebenen Motive lauten: Die Fassung dieses Paragraphen unter Uebergehung der §. 18 des ältern Entwurfs dem Archivar wegen Anschaffung vetz' Eaüzleibedürfnisse zugetheilten Obliegenheit hat ihren Grund darin, daß . dem die Ausgabeangelegenheiten einer Kammer be sorgenden, Secretarr überlassen bleiben müsse, durch wen er jene Bedürfnisse wolle anschaffen und wahrend des Landtags aufbe wahren lassen. Die D e p u t al i o n hat hierzu Folgendes gesagt: Um die Seeretaire, die ohnehin noch genug beschäftigt bleiben, nicht zu sehr zu beschweren, dürften die Schlußworte dieses Paragraphen: „ sorgest die Seeretaire" zu vertauschen sein mit: „sorgen die Archivare unter Aufsicht der Seeretaire". Jndeßift dieser ganze Paragraph, wenn die Vorschläge der Deputation in Betress des Archivars Genehmigung finden, in Berücksichtigung namentlich des Punktes 4 in §. 33, gar nicht nöthig, und die Deputation giebt anheim, denselben ganz ausfallen zu lassen. Uebrigens dürste, da dem Vernehmen nach bis zum näch sten Landtage in der Einrichtung, dir zeithir desfalls bestanden hat, ohnehin eine Veränderung vorgeht, an die Staatsregierung hierbei noch dek Antrag zu stellen sein: daß der oder die Archivare künftig mit den nöthigeu Vorschüssen versehen werden mögen, um die bei dem Landtage oder dem Zusammentritte von Zwischende putationen vorkommenden Ausgaben bestreiten zu können, eine Vorkehrung, die . schon bei dem nächsten Landtage zu treffen sein möchte. Präsident Braust: Wünscht Jemanddarüber zu sprechen? Referent Äbg. Todt: Ich habe vor allen Dingen zu be merken, -aß ber Hauptantrag der Deputation jedenfalls Nun mehr nur dahin geht, daß der Paragraph in Wegfall komme. Nachdem der vierte Punkt des §. 33 von der Kammer angenom men worden ist, bedarf es des.§. 36 nicht mehr. Wenn der Archivar, wie nach Punkt 4 des §. 33 geschehen soll, das Cassen- und Rechnungswesen mit zu besorgen hat, so ist Nunmehr eine Bestimmung, wie die des §.36 des Entwurfs, nicht weiter nöthig. Es würde also über den ersten Antrag verDeputation nicht abzu stimmen sein, sondern nur über den zweiten, daß der Paragraph in Wegfall kommen soll. ! / r - Präsident Brau n : WünschtJemandhierüber zu sprechen? Äbg. Bro ckh aus: Wenn § 36 nach dem Borschlage -er Deputation wegfällt, so scheint mir, daß dieselbe auch den hierbei gestellten Antrag aufopfern könnte. Einen besondern Antrag an die Regierung darauf zu stellen, daß der Archivar mit den nö thigen Geldern versehen werde, Um die Bedürfnisse M die Canzlei anzuschaffen, ist wohl ganz überflüssig.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder