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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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„daß die Verwaltung durch Fortgewährung der bis herigen Budjetsansätze bis zum Eingänge der ständischen Erklärung keine Störung erleide, daß jedoch da, wo neue oder erhöhte Bewilligungen postulirt worden sind, mit deren Verabreichung zur Zeit Anstand genommen werde," auch für bas Provisorium für 1846 seine Geltung behalte. Wenn endlich die Deputation davon absieht, der geehrten Kammer einen erneuerten Antrag auf Beseitigung der Noth- wendigkeit provisorischer Bewilligungen zu empfehlen, so ge schieht dies, weil die hohe Staatsregierung eben sowohl ihre Uebereinstimmung damit, baß Steuerproviserim fernerhin mög lichst zu vermeiden sein werben, ausgesprochen Hst, als sich auch davon überzeugt haben wird, daß dieser Zweck bei einer Einbe rufung der Stände zu dem Zeitpunkte des dritten Jahres der Finanzperiode, den sie diesmal dafür gewählt Hst, noch kaum zu erreichen ist, mithin dieser Zeitpunkt der Einberufung jeden falls noch etwas weiter vorgerückt werden müßte. Referent Mg. Georgi: Sie können wohl überzeugt sein, meine gcehrtesten Herren, daß es kein angenehmes Geschäft für die Finanzdeputatiorr ist, in der Kammer erklären zu müs sen, daß die Deputation eine ihr gewordene Aufgabe in der gegebenen Zeit nicht habe lösen, daß sie eine Erwartung, welche die Staatsregittung und vielleicht doch auch Einzelne in der Kammer gehegt haben, nicht habe erfüllen können. Ferner aber ist dieDeputation überzeugt, daß die Kammer die Schwie rigkeit der Aufgabe wohl nicht verkennen werde, und wenn die hohe Staatsregierung erwartet hat, daß die Vorberathung und Prüfung des Rechenschaftsberichts und Budjets in den Depu tationen beider Kammern, die Berathung und Beschlußfassung in den Kammern selbst, und die Erledigung möglicher Diffe renzen in der Zeit von drei Monaten harte erfolgen können, so muß ich allerdings bekennen, daß die Vorgänge an frühe ren Landtagen zu dieser Erwartung keine Veranlassung gege ben haben, da der kürzeste Zeitraum, in welchem die diesseitige Finanzdeputation das Budjet nur in die Kammer gebracht hat, nie unter drei Monate gewesen ist. Wenn man von dem für Beendigung aller Budjetgeschäfte gegebenen Zeiträume von drei Monaten die Zeit abzieht, welche für die Berathung in beiden Kammern und für die Prüfung des Rechenschaftsbe richts und des Budjets durch die Deputation der jenseitigen Kammer erforderlich ist, so möchten kaum vier Wochen übrig bleiben, welche Ihre Finanzdeputation gehabt haben würde, um diese Geschäfte zu erledigen. Ich bin aber überzeugt, daß kein Mitglied in der Kammer die Erwartung hegen könne, daß es möglich sei, in so kurzer Frist ein so umfangreiches Geschäft in genügender Weise zur Erledigung zu bringen. In der That hat man auch bis jetzt nur in der ersten Kammer, und zwar bei der Adreßberathung, vielleicht weil man da eben im Zuge war, nicht im Einklänge mit der so würdigen Abfassung des jenseitigen Deputationsberichts mißliebige Aeußerungen nach diesem Saale herüber zu senden, eine Aeußerung vernom men , die wie ein Tadel Ihrer Finanzdeputation aussieht. Der Herr Graf v. Hohemhal-Püchau hat in der jenseitigen Kam mer es räthselhaft gefunden, daß in unserer Kammer dieselben Leute mit demselben Budjet nicht schneller zu Stande kommen können. Soll darin ein Selbstbekenntnis! enthalten sein, so habe ich nichts dagegen zu sagen; denn es giebt allerdings Per sonen, denen gewisse Dinge fort und fort räthselhaft bleiben können. Sollte aber, und das scheint mir freilich in der Aeußerung zu liegen, sollte ein Tadel über die Finanzdeputa tion darin ausgesprochen werden, so bekenne ich, daß es mich befremdet, ihn von einem Manne zu hören, der in der Finanz deputation noch nicht gearbeitet, überhaupt in der Kammer, wie ich glaube, ein größeres Referat noch nicht übernommen, demnach sich noch nicht überzeugt Hst, wie viel Mühe und Zeit dazu erforderlich ist. Ich glaube, man sollte sich doch wohl etwas bedenken, ehs man einen derartigen Tadel dem Lande gegen- über aüsspricht, und ich möchte das geehrte Mitglied jener Kem mer bitten, bas nun schon zum zweiten Mals es thv.t, ehe es vielleicht zum dritten MAc von ihm geschieht- sich doch zu über zeugen, was für eine Arbeit z° B. die genaue Prüfung des Rechenschaftsberichts allem ist. Es wird dann gewiß em bil ligeres Urcheil fällen. Meine Herren, ich bin im Allgemeinen gar kein Freund davon, wenn in dem einen Saale Bezug ge nommen wird aus Aeußerungen, die in dem andern gefallen sind, und glaube, es wäre der Würde beider Kammern ange messener, wenn man sich entschlösse, dies ganz zu unterlassen, nach dem Beispiele im englischen Parlament. So lange dies aber noch nicht bei uns geschieht, glaubte ich Ihrer Finanz deputation eine Zurückweisung des ihr gemachten Vorwurfs schuldig zu sein. Abg. v. Ehielau: Ich bitte um Erlaubniß, dem Gegen stände, welchen der Abg. Georgi berührt hat, als Vorstand der Deputation ein paar Worte widmen zu dürfen. Ein Ur- theil über die Erledigung der Budjetbearbeitung wird nur ge fällt werden können, wenn man die Vorlage kennt und die Ar beit, welche von der Deputation zu leisten ist. Es genügt nicht, meine Herren, jedes einzelne Budjet zu prüfen und nachzurechnen, sondern man wird auch verlangen, daß das Ganze im Auge behalten werde, und es sind diejenigen De crete, welche neben dem Budjet laufen und auf die Bewilli gung von Einfluß sind, und häufig erst später eingehen, nicht außer Acht zu lassen; was insbesondere auf diesem Landtage in noch weit umfassenderer Art, als früher, der Fall ist. Ich kann versichern, daß die Deputation mit einem großen Theile des Budjets fertig ist, deshalb aber dasselbe noch nicht an die Kammer bringen kann, weil eben mehrere Mitglieder mit später hinzugettetenen Arbeiten beschäftigt sind, welche we sentlichen Einfluß auf die Beurtheilung des Budjets haben. Zu diesen Arbeiten fehlen selbst noch die nöthigen Unterlagen. Deshalb ist die Deputation nicht im Stande gewesen, die Ar beiten zu beenden. Abg. Brockhaus: Wenn ich es lebhaft bedaure, meine Herren, daß auch diesmal wieder eine provisorische Steuerbe willigung von uns verlangt wird, so sehe ich doch ein, daß
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