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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dem ich mich diesen ausgesprochenen Ansichten allenthalben an schließe, habe ich nur noch hinzuzufügen, daß die Petenten es sehr hart finden, wenn einzelnen Adjacenten zugemuthet wird, ihre mit Steuern, Zinsen und Abgaben belasteten Besitzungen entweder dem Strome prekszugeben oder eben so kostspielige und umfangreiche Wasserbaue auszuführen, die ihre Kräfte übersteigen. In dieser traurigen Lage befänden sich aber die Petenten, durch deren Fluren die Mulde fließe, und in der Regel würden alljährlich, außer den durch Ueberschwemmungen herbeigeführten Schäden, LH eile ihrer Grundstücke durch die Gewalt der Fluchen weggerissen. Auf ihre wiederholten dringenden Bitten um Abhülfe wären bis jetzt nur Besichti gungen und Ausmessungen erfolgt, und ihre Grundstücke wären nach wie vor den Verwüstungen des Stroms ausgesetzt. Im Interesse der Wissenschaften, der Gewerbe und der schönen Künste würden Tausende verwendet, zu denen der Landmann verhältnißmäßig viel, wo nicht das Meiste, beitragen müsse. Die Gesetze und Verordnungen im Interesse des platten Landes aber wären in der Regel bei der Ausführung mitgroßen Kosten und Aufwand verbunden. In Berücksichtigung dessen bitten auch die Petenten um Schutz gegen theilweisen, oft gänzlichen Untergang ihres besteuerten und viel fach belasteten Eigenrhums, und ersuchen diehohezweite Kammerehrfurchtsvoll,bei der hohenStaatsregierung aufErlaß eines Gesetzes anzutragen, durch wel ches dem Staate die Reinigung der öffentlichen Flüsse, so wie die Sicherung ihrer Ufer auferlegt wird. Meine Herren, wer die bedeutenden Schäden an Strömen kennen lernte, den diese an den Ufern der angrenzen den Grundstücke und sonst machen, die aber, wie schon der Ab geordnete Klien hervorhob, durchBildungvonHegern und dadurch vermehrte Gewalt der Fluthen an den Ufern noch viel bedeutender werden müssen, und ge rade dort, in so fern nicht fiskalisches Eigenthum berührt wird, Seiten des Staats gar nichts geschieht, der mußdiese Bitte gewiß gerecht finden. Es ist mir ein Fall bekannt, daß durch die Gewalt des Stromes ein Theil desCommunications- und Kirchweges eines Orts an der Mulde weggerissen ward, so daß die Bewohner dieses Dorfes in Ermangelung eines an dern Weges ihre Verstorbenen nur mit großer Mühe und nicht geringem Kostenaufwand zur Ruhe bestatten konnten. Ich bitte daher, diese Petition an die betreffende Deputation zu verweisen, und empfehle sie derselben zur geneigtesten Berück sichtigung. Präsident Braun: Unter Nr. 637 der Hauptregistrande befindet sich eine ähnliche Petition, die an die zweite Depu tationabgegeben worden ist, daher schlägt das Direktorium vor, auch diese Petition dahin zu verweisen. Theilt die Kammer diese Ansicht? — Einstimmig Ja. d. (Nr. 801.) Petition des Erbrichters Johann Gottlob Lorenz zu Seifersbach, Grundsteuerentschädigung betr. (Hier zu 11 Anmeldungslisten.) N. 6«. Präsident Braun: Wird an die dritte Deputation ab zugeben sein. 10. (Nr. 802.) Abgeordneter Wolf bittet um Urlaub für den 12. dieses Monats. Präsident Braun: Will die Kammer diesen Urlaub be willigen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Noch habe ich der Kammer mitzu- theilen, daß die Herren Abgeordneten v. Haase und v. Khielau sich wegen dringender Deputationsarbeiten für Heutehaben ent schuldigen lassen. — Wir können nun zur Tagesordnung übergehen. Der Herr Referent wird die Güte haben, im Be richte weiter fortzufahren. Referent Abg. Todt: Wir find beim Zusatze zu §.36 stehen geblieben, die Stenographen und das stenographische Institut betreffend. Da meine Sprache noch nicht völlig wiedergekehrt ist, so ist der Herr Secretair Hensel bereit, den Bericht und den Gesetzentwurfvorzulesen. Secretair Hensel: Es wird Seite 54 desBerichts bei der besonder» Abtheilung fortzufahren sein: Bevor die Deputation diesen Abschnitt, der von den Beam ten derStändeversammlung handelt, ganz verläßt, kann sie nicht umhin, noch einen Blick auf die bei der Ständeverfammlung an gestellten Stenographen zu werfen. Es ist das stenographische Institut für die Kammern und das ganze öffentliche Leben von solcher Wichtigkeit, daß es nach der Meinung der Deputation in der Landtagsordnung nicht ganz mit Stillschweigen übergangen werden kann. Denn davon, ob gute Stenographen gebildet werden und für die Kammern fortwährend zu erlangen find, hängt es ab, ob die zeither üblich gewesenen Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, die, da die Kammersitzungen doch immer nur von einem kleinen Theile des Publikums besucht werden können, gewissermaaßen den Haupttheil der Oeffentlich- keit unserer ständischen Verhandlungen bilden, im Interesse der Regierung, im Interesse des Volks und seiner Vertreter in glei cher Weise fortgesetzt werden können, oder nicht. Nun hat die Erfahrung während der verflossenen Landtage gelehrt, daß von den im stenographischen Institute herangebilde ten Stenographen immer nur sehr wenige für die Kammerver handlungen haben gebraucht werden können, indem zu einem guten und tüchtigen Stenographen nur der sich heranbilden kann, der ausreichende allgemeine wissenschaftliche Bildung besitzt. Dergleichen Haden aber zeither immer nur wenige sich gefunden, weil dasjenige, was ihnen dafür geboten wurde, nicht von der Art war, daß es Männer von wissenschaftlicher Befähigung hätte sehr anlocken können. Den Vorstand des stenographischen In stituts ausgenommen, hatte bis jetzt keiner der Stenographen außer der Zeit der Landtage einen bestimmten Gehalt oder eine feste Anstellung, sondern es bezogen dieselben vielmehr nur wäh rend der Landtage Tagegelder von 1 Thlr. 10 Ngr. — bis 2 Thlr. xr. Tag, und in der neuern Zeit bekommen einige davon noch ein geringes Wartegeld von 7 Thlr.— — monatlich. Können die Tagegelder nur als eine Entschädigung für die nicht unbedeutende Anstrengung, mit welcher die Function der Steno graphen während der Landtage verbunden ist, angesehen werden, so ist nun zwar wahr, daß außer derZeit der Landtage die Steno graphen fiu die Kammern keinerlei Beschäftigung und alss 1*
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