Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
licht die LandLagsmittheilungen in der Farbe, welche es ver tritt. Es ist dies schon oft hier geäußert worden, und läßt sich durch einen Blick in solche Zeitschriften beweisen, liegt auch in der Natur der Sache. Soll man aber bei jeder Aeu- ßerung, die uns irrthümlich oder aus einem andern Grunde nicht treu in den Mund gelegt worden ist, eine Widerlegung in das oder jenes Blatt einrücken lassen, so wird das für die Abgeordneten Zeitverlust sein und außerdem zu Znconvenien- zen führen, denn man könnte leicht mit dem Redacteur solcher Blätter in Disputat gerathen. Halte ich es also für nöthig, daß Fürsorge getroffen wird, daß das Institut der Steno graphen stets vollständig sei, so wird es gewiß gerechtfer tigt sein, wenn man das wenige Geld, das zu Erreichung dieses Zweckes in Anspruch genommen wird, bewilligt. Es steht der Aufwand mit den Vorzügen, die er giebt, in keinem Ver hältnisse. Außerordentliche Summen werden zu materiellen Zwecken verwendet, warum nicht auch etwas zur Belebung des Volkssinnes? Kostet der Landtag so bedeutende Summen, so werden hierbei die wenigen Thaler gar nicht in die Wagschaale gelegt werden können. Es kann ja der Fall eintreten, daß die Mittheilungen des Landtages das Einzige sind, was von Nach richten über unsere Verhandlungen übrig bleibt, da die perio dische Presse immer mehr unterdrückt wird und aufhören muß. Wenn gesagt worden ist, daß die stenographischen Notizen nicht genug geheim gehalten würden, so weiß ich nicht, was damit ge meint ist. Es kann eigentlich hier, wo es sich um sofortige Mit teilung der Vorgänge in den Kammern an das große Publicum handelt, von Geheimhaltung gar nicht die Rede sein. Hat man damit gemeint, daß die Stenographen andern Berichterstattern mit ihren Nachrichten unter die Arme greifen, so weiß ich das nicht. Es würde aber nicht gegen das Institut der Stenographen sprechen, da es der Regierung fteistehen muß, die stenographi schen Niederschriften zu andern Zwecken zu gebrauchen. We nigstens ist kein Grund vorhanden, dies der Regierung zu ver bieten. Man hat gesagt, man könne nicht für den Paragraphen stimmen, weil die Stenographie sich noch in der Entwickelungs periode befinde. Ich führe diese Behauptung gerade für mich an. Es ist nämlich deshalb gerade nothwendig, daß der Staat die Stenographie unterstütze und dazu beitrage, daß sie aus derEnt- wickelrmgsperiods herauskomme und immer vollkommnerwerde. Es ist von ememandern Abgeordneten gesagtworden, man könne der Deputation deshalb nicht bsistimmen, weil dadurch ausge schlossen würde, die Stenographen anderweit zu beschäftigen. Schon gestern ist bei dem Canzleipsrsonal geäußert worden, es sei schwer, die Personen, welche während des Landtags in der Csnzlei sngestellt sind, nach dem Landtage zrr beschäftigen. Das wird auch bei den Stenographen der Fall sein. Wer etwas Tüch tiges leisten will, wird nicht viel Zeit haben, außerhalb der Land tage etwas Anderes zu betreiben. Er wird seine Kunst auch nach dem Landtags ausübsn müssen, wenn er sie nicht verlernen will. Außerdem kann er aber nichts nützen. Deshalb ist es Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Stenographen Zeit und Lust haben, sich in ihrer erlernten Kunst weiter suszubilden, und ihnen der Staat die Mittel dazu darbietet. Das ist es, was mich bewegt, für die Deputation zu stimmen, und eben so dringend, wie der stellver tretende Abgeordnete Bodemer gebeten hat, gegen das Depu tattonsgutachten zu stimmen, eben so dringend bitte ich, für das Deputattonsgutachten zu stimmen. Staatsminister v. Falkenstein: Eine Bemerkung er laube ich mir auf die Aeußerung des Abgeordneten Oberländer, der im Gegensätze zu einem Blatte, welches er als liberal bezeich nete, der „subvenirten" Blätter des Bayard und des Sächsischen Volksblatts gedachte. Ich weiß nicht, was er darunter verstan den hat. Wenn man den Ausdruck: „subveniren" so deuten wollte, als ob diese Blätter von der Staatsregierung subvenirt würden, so erkläre ich, daß dieses weder der Fall gewesen ist, noch der Fall sein wird. Was die Sache selbst betrifft, so ist das Er forderliche bereits von dem Königl. Commissar geäußert worden. Ich habe noch hinzuzufügen, daß es sich nicht um die Frage han delt, ob die Stenographie auch ferner von der Regierung in der Weise befördert werden soll, wie es bis jetzt geschehen ist, oder nicht, sondern nur darum, ob überhaupt über diesen Gegenstand in die Landtagsordnung eine Bestimmung ausgenommen werden soll, welche dahin führt, daß dieBestimmung zum Gesetz erhoben werde, also jede Modifikation unmöglich oder nicht ohne Schwierigkeit herbeizuführen ist. Die Regierung hat bis jetzt Alles gethan, um das Institut möglichst auszubilden und solche Stenographen stellen zu können, die mit Erfolg bei den ständi schen Verhandlungen gebraucht werden können. Sie hat bei den Verhandlungen mit der Deputation über die Landtagsord nung erklärt, daß sie sehr gern bereit sein werde, nach Möglich keit den Wünschen zu genügen, die von Seiten der Deputation ausgesprochen wurden und im Berichte derselben niedergelegt sind, hat aber allerdings auch damals schon erklärt, daß sie nicht wünschen könne, daß darüber eine gesetzliche Bestimmung fest gestellt werde, und sich nicht überzeugen können, daß die Angele genheit der Stenographen, die ohnehin zwar mit für den Land tag, aber doch nicht lediglich für denselben bestimmt sind, sondern auch außerhalb des Landtags zu andernAngelegenheiten verwendet werden können, überhaupt in der Landtagsordnung den zweck mäßigen Platz finde. Was nun rücksichtlich der Kosten bemerkt worden ist, daß dadurch nur ein geringer Theil zu den bedeuten den Kosten des Landtags hinzukomme, so gebe ich zu, daß darauf ein sehr hoher Werth nicht zu legen ist; aber so ganz gering würden die Kosten nicht sein, wenn das Gutachten der Deputa tion angenommen wird. Sie würden mindestens 4 — 6000 Thaler betragen. Das sind vorzugsweise die Gründe, aus de nen die Regierung fortwährend der Ansicht sein muß, daß es zweckmäßig und im Interesse Aller sein werde, wenn man bei diesem Gegenstände, zumal nach der Erklärung der Regierung, den Wünschen derKammer thunlich entgegenkommen zu wollen, von dem abginge, was die Deputation vorgeschlagen hat, und darauf verzichte, darüber etwas in die Landtagsordnung aufzu nehmen. Abg. O b erläjnd er: Ein einziges Wort auf eine Bemer kung des Herrn Staatsmimsters. Es hat sich derselbe dagegen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder