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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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verwahrt, daß die berühmten neuen Blatter sich der Subvention der Staatsregierung zu erfreuen hatten. Eine solche Verwah rung wäre in der Lhat nicht nöthig gewesen. Ich habe immer noch eine zu hohe und gute Meinung von der sächsischen Regie rung, als daß ich glauben sollte, diese Blätter würden durch Unterstützung der Regierung geschrieben. Das wäre zu trau rig, selbst wenn es nur in ihrem Sinne geschähe. In so fern man also unter der Subvention eines Blattes dieses versteht, so fällt esmirnicht ein, von einer Subvention dieserBlätterSeiten -er Staatsregierung zu sprechen. Allein daß diese Blätter von einer Seite, von einer Partei fubvenirt werden, ist offenkundig. Dieselben werden an vielen Orten unentgeltlich vertheilt. Es hat mir erst gestern noch ein angestellter Lehrer an einer hiesigen öffentlichen Volksschule erklärt, daß sich diese Blätter ohne alles Verlangen in ihren Lesezirkel eingeschlichen hatten, daß man nicht wisse, woher sie kommen, auch ein Lesegeld dafür nicht verlangt werde. Sodann giebt es aber noch eine andere Art von Sub vention der Blätter, die nämlich, wenn für gewisse Blätter faktisch Preßfreiheit herrscht, und für andere Preßzwang. Zn dieser Beziehung kann man auch von einer Subvention dieser Blätter Seiten der Regierung sprechen. Staatsminister v. Falkenstein: Bei diesen Blättern besteht ganz dasselbe, was bei andern Blättern besteht, das Institut der Censur, und weder bei dem Volksblatt, noch bei dem Bayard ist von dem Ministerium irgend etwas Besonderes verfügt worden. Dazu hat cs gar keine Veranlassung ge habt. Abg. Hensel (aus Bernstadt): In Bezug auf die vor liegende Angelegenheit giebt es drei Meinungen: 1) die An sicht der Staatsregierung, 2) das Gutachten der Deputation, und 3) den Antrag des Abgeordneten Heyn. Stellt man alle drei neben einander, so liegt in jeder derselben etwas Vor zügliches, aber ganz entspricht keine zugleich dem Bedürfnisse einerseits und der gewünschten Garantie anderseits, oder sie begegnet doch nicht den ausgesprochenen Uebelständen. Was zuvörderst die von Seiten der Staatsregierung ausgesprochene Ansicht anlangt, so scheint es beim ersten Anblick, als ob man sich bei der Erklärung des Herrn Staatsministers beruhigen könnte. Allein ich halte es meinerseits für vorzüglicher, wenn eine feste Bestimmung im Gesetze getroffen wird. Derartige Erklärungen, sind sie auch eigentlich für die Staatsregierung überhauptbindend, können doch späterhinmodisicirtwerden, wenn sich die Ansichten der einzelnen Vorstände der Mini sterien ändern, oder die Vorstände selbst wechseln. Deshalb muß ich mich dafür aussprechen, daß eine Bestimmung in der Landtagsordnung getroffen werde, zumal die Sache von der größten Wichtigkeit ist. Sie betrifft die Veröffentlichung unserer Landtagsverhandlungen. Sie ist jetzt das einzige Mittel in Sachsen, eine freie Meinung in das Publicum ge langen zu lassen. Dagegen bin ich nicht mit der Deputation einverstanden, wenn sie in Bezug auf die Zahl so bestimmte Vorschläge macht. Ich glaube, es ist die Bemerkung des II. 60. Königs. Herrn Commissars ganz angemessen, daß es nicht nöthig sein dürfte, eine bestimmte Anzahl auszudrücken. Dann weiche ich von der Deputation darin ab, daß sie die Steno graphen nur nach Analogie des Staatsdienergesetzes betrachtet wissen will. Es ist kein Grund vorhanden, die Anstellung und Entlassung der Stenographen dem Ministerium zu ent ziehen. Es wäre möglich, daß die Staatsregierung sie ins- gesammt auch außer dem Landtage hinreichend beschäftigen könnte, und ich stimme hierin dem Abgeordneten Heyn bei, welcher beantragte, daß die Stenographen, welche einen be stimmten Gehalt erhalten, auch außer dem Landtage von der Staatsregierung beschäftigt würden. Es ist dies ein sehr an gemessener Ausweg gegen das finanzielle Bedenken, welches nicht unwesentlich ist, und gegen das Bedenken, welches von Seiten des Ministeriums erhoben worden ist, daß die Stenographen nach dem Vorschläge der Deputation, wie der Archivar, als ständische Beamte zu betrachten seien. Dies ist nicht nöthig, weil die Stenographen doch stets zu verpflichten sein werden, daß sie Alles, was sie hören, getreulich niederschreiben, auch unter der Controls der Abgeordneten selbst stehen. Zch finde also keinen Grund, warum man die Anstellung nicht der Staatsregierung gänzlich überlassen will. Wäre es möglich, was aus den Erklärungen der Herren Commiffarien nicht her vorgegangen ist, die Stenographen außer dem Landtage im Staatsdienste zu beschäftigen, so kämen wir aus aller Schwie rigkeit. Es wäre kein Grund vorhanden, sich über die Ge halte zu beschweren, die Kräfte der Stenographen würden be nutzt und alle Bedenken erledigt. Um den verschiedenen Ein wendungen zu begegnen, erlaube ich mir, das Sousamendement zu stellen, daß statt der Worte: „siebenbis acht Stenographen" gesagt werde: „die erforderliche Anzahl". Es bliebe dann stets der Staatsregierung zur Beurtheilung überlassen, wie viel Stenographen nöthig sind. Sodann wünsche ich, daß aus dem zweiten Satze, wo es heißt: „nach Analogie des Civilstaatsdienergefetzes beurtheilt und behandelt", die Worte: „Analogie des" weggelassen werden. Sagt man: „nach dem Civilstaatsdienergesetze", so versteht es sich, daß die Staatsregierung die Stenographen anzustellen und zu ent lassen habe, daß also nicht ein gleiches Verhältniß, wie bei dem Archivar, eintritt. Dann müßten auch die Worte: „und stehen dem ständischen Archivar gleich, außer den Landtagen unter der Disciplinaraufsicht des Ministeriums des Innern" Wegfällen. Ich bemerke noch, daß diese Angelegenheit nicht ohne Schwierigkeit ist. Jeder der Herren Abgeordneten, welcher eine abweichende Ansicht ausgesprochen, hat Gründe für sich. Der Abgeordnete Bodemer hat ge wiß Recht, wenn er darauf aufmerksam macht, daß diese Kunst noch einer großen Ausbildung fähig sei, und sehr viele Personen sich diesem Fache zuwenden würden. Jetzt freilich ist das nicht zu erwarten. Wenn das öffentliche Verfahren eingeführt wird, glaube ich, daß auch namentlich die von der Staatsregierung angestellten Stenographen außer dem Landtage werden mit Ausübung ihrer Kunst beschäftigt werden können. Jetzt würde 2
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