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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dieselbe unter den stattsindenden Verhältnissen nicht zu ver meiden ist, und werde daher dem Anträge der geehrten Depu tation gemäß stimmen. Ich bin auch wert entfernt davon, der Staatsregierung oder der Deputation irgend einen Vor wurf in dieser Beziehung machen zu wollen. Der Regierung deshalb nicht, weil sie durch die um mehrere Monate zeitigere Zusammenberufung der Stände den ernsten Willen gezeigt hat, diesmal das Provisorium zu umgehen; was aber die De putation betrifft, so stimme ich damit überein, was der Herr Referent geäußert hat, und habe zu den Mitgliedern derselben ein zu großes und unbedingtes Vertrauen, als daß ich nicht fest überzeugt wäre, daß es ihnen trotz des angestrengtesten Fleißes und besten Willens nicht möglich, geworden ist, die Ar beiten so zu fördern, um das Budjet, den Wünschen der Re gierung gemäß, rechtzeitig in die Kammer zu bringen.- Ich kann es aber nicht unterlassen, bei dieser Gelegenheit die Ansicht auszusprechen: daß es mir im Interesse des Landes wie im Interesse der Mitglieder der Ständeversammlung zu liegen scheint, in Zukunft einmal einen andern Weg der Zu sammenberufung der Stände einzuschlagen, als bisher. Nach meiner Ansicht sollte der Landtag schon gegen die Mitte des Jahres zusammentreten, er sollte aber, nachdem die Vorlagen Seiten der Regierung gemacht worden, nachdem die Kammer sich constituirt, die Deputationen sich gebildet haben, wieder auf mehrere Monate vertagt werden bis dahin, wo sämmtliche Vorlagen der Regierung zum Vortrag in der Kammer fertig vorliegen. Es hat die Erfahrung hinreichend gezeigt, daß cs Leim besten Willen den Deputationen nicht möglich ist, dann rasch mit ihren Arbeiten vorzuschreiten, wenn zu gleicher Zeit wöchentlich im Durchschnitt gegen vier Sitzungen in diesem Saale stattfinden. An diesen Sitzungen müssen die Depu tationsmitglieder Antheil nehmen; was in den Sitzungen zur Berathung kommt, erfordert ebenfalls mannichfache Vor bereitungen, und so ist es bei den fortwährenden Unterbrechun gen, die nicht gestatten, auch nur für mehrere Lage Lei einem und demselben Gegenstände zu bleiben, beim besten Willen oft geradezu unmöglich, so rasch vorzuschreiten, als es wohl im allseitigen Interesse zu wünschen wäre. Haben dagegen die Deputationen vielleicht zwei bis drei Monate allein für die Vorberathungen, werden sie dabei nicht durch Kammersitzungen gestört, brauchen sie sich nicht mit den heterogensten Gegen- ständen auf einmal und neben einander zu beschäftigen/ so wird dann vielleicht in einer Woche mehr geleistet werden kön nen, als bei den jetzigen Einrichtungen in einem Monat. Je der von uns, meine Herren, folgt gewiß mit Freuden dem ehren vollen Rufe des Vaterlandes und achtet die Opfer nicht, welche die Anwesenheit beimLandtage von ihm erheischt; aber diese Opfer können auch bedeutender werden, als sie Jemand zu bringen vermag, wenn die Landtage, wie es scheint, niemals unter neun Monaten ihr Ende erreichen. Wir können vor aussetzen, wenn wir das noch zu Erledigende überblicken, daß der gegenwärtige Landtag ebenfalls nicht vor Eintritt des Sommers wird geschlossen werden können; daß aber so lange Landtage für das Land nicht wohlthätig, und von dem entschie densten Nachtheile für die Mitglieder beider Kammern sind, bedarf wohl keines besondern Beweises. Ich verkenne nicht, daß bei einer Einrichtung, wie ich vorgeschlagen — eine Ein richtung, die in mehrern Ländern mit Vortheil besteht, und die auch bereits häufig öffentlich für Sachsen empfohlen worden ist — sich einzelne Jnconvenisnzen Herausstellen werden; ich bin indeß überzeugt, daß diese Jnconvenienzen gar nicht in ei nem Verhältnisse zu den entschiedenen Vortheilen einer solchen Einrichtung und den Nachthcilen der jetzigen stehen. Ich glaube, daß es unter allen Umständen der Mühe werth wäre, den Versuch mit einer solchen neuen Einrichtung zu machen, und wird dann zugleich durch die revidirte Landtagsordnung auch in sonst geeigneter Weise für eine thunlichste Förderung der Geschäfte gesorgt, so bin ich überzeugt, daß wir dann die so höchst dringende Abkürzung der Landtage leicht erreichen und alle provisorischen Steuerbewilligungen in Zukunft um gehen werden. Abg. Todt: Es ist nicht meine Absicht, eine weitläuftige Debatte über die Frage hervorzurufen, ob ein provisorisches Al>-° gabengesetz zu genehmigen sei oder nicht. Ich selbst wenigstens werde nicht weitläuftig darauf eingehen. Da ich aber gegen das Gesetz stimmen werde, so halte ich es für nöthig, doch wenigstens einige kurze Bemerkungen zu machen, damit mein Ausspruch nicht ganz unmotivirt dastehe. Ich habe, so lange ich hier bin, stets gegen die Provisorien gestimmt und das Warum? zu anderer Zeit auseinandergesetzt. Nur das vorige Mal habe ich von diesem meinem Verfahren eine Ausnahme gemacht, weil eigen tümliche Verhältnisse obwalteten, die mir ein Abgehen von der Meinung, die ich über diesen Gegenstand habe, für zulässig erachten ließen. Es lag nämlich damals besonders in der Ein führung der neuen Steuerverfassung, weshalb man, wie auch ich glaube, ein Provisorium nicht umgehen konnte. Ich habe aber damals sogleich gesagt, daß ich nur für diesmal und eben wegen der obwaltenden Verhältnisse meine Zustimmung geben würde, aber für künftige Fälle nie wieder. Schon hieraus folgt, daß ich gegen Bewilligung eines Steuerprovisoriums mich zu erklären habe. Daß Provisorien vermieden werden sollten, darüber war man vollständig einig. Die Ständeversammlung hatte einen darauf bezüglichen Antrag gestellt, und die Staatsregierung war damit einverstanden. Weil man nun über den Grundsatz, Pro visorien müßten vermieden werden, einig war, so hätte auch Seiten der Staatsregierung dazu beigetragen werden sollen, daß dies erreicht worden wäre, mit andern Worten, es hatte der Landtag zeitiger zusammenberufen werden sollen. Es ist zwar wahr, daß wir früher hier versammelt worden sind, aber diese Frist war bei weitem nicht ausreichend, wie schon aus den Be merkungen des Deputationsberichts hinlänglich hervorgeht. Die Deputation verdient keinen Vorwurf. Wer ihr dergleichen ge macht hat, der hat es ohne Grund gethan. Die Prüfung des Budjets kann nicht so schnell erfolgen, wenn sie gründlich sein soll, und gründlich muß sie sein, wenn sie uns etwas nützen soll- Aber wenn auch die Deputation im Stande gewesen wäre, ihren
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