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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Nicht blos die Schule, sondern es existiren auch anderwärts der gleichen Anstalten. Zweitens schützt das Deputationsgutachten gegen neue Anstellungen nicht; denn wenn wir nach demselben auch zur Zeit 7 bis 8 Stenographen anstellen, so würde doch dadurch nicht vermieden werden können, daß dieselben abgin gen, stürben und neue angestellt werden müßten. Komme ich nun auf meine Ansicht und Abstimmung, so finde ich dieselbe durch die Anträge der Abgeordneten Jani, Hensel und v.d. Pla nitz vollständig getroffen. Ich stimme mit dem Abgeordneten Jani darin überein, daß der erste und letzte Satz des Deputa tionsgutachtens anzunehmen sei, der Mittelsatz unnöthig ist. Ich stimme ferner mit dem Abgeordneten Hensel überein, daß statt einer Anzahl von 7 bis 8 Stenographen die erforder liche Anzahl gesetzt werde, weil ich mich nicht in dem Stande befinde, zu beurtheilen, ob 7 bis 8 ausreichen oder ob mit 6 bis 7 auszukommen sei. Es scheint das eine Maaßregel, die in die Administration einschlägt. Ich vermag dies für den Augen blick nicht zu beurtheilen, und ich findeindem Worte erforder- l i ch deshalb den richtigen Ausdruck. Sodann stimme ich mit dem Abgeordneten v° d. Planitz überein, daß der Antrag nicht in das Gesetz ausgenommen werde, und die Stenographen nicht als Staatsdiener betrachtet werden, sondern daß dieser Antrag nur in die ständische Schrift komme. Ich glaube, daß wir dadurch das stenographische Institut und die bisherige Art der Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, wie sie bisher stattgefunden, vollständig undgenügend sichern. Schließ lich noch ein Wort in anderer Beziehung. Es ist mehrseitig darüber gesprochen worden, daß die Mittheilungen in andern Ländern auf andereWeise geschehen, und hierbei unserer Presse gedachtund Mehreres darüber gesagt; wenn dieser Gegenstand Lei derPresse zur Verhandlung kommen wird, so werde ich mir auch erlauben, darüber zu sprechen. Für jetzt bemerke ich nur, daß ich die Ansicht der Abgeordneten, daß die Parteiblät- Ler die Mittheilungen nur nach ihrer Parteifarbe geben, voll ständig theile und natürlich finde. Abg. Georgi: Was zunächst den formellenTheil derFrage anlangt, so müßte ich mich dafür Verwenden, daß eine Bestim mung über die Stenographen in die Landlagsordnung komme, und nicht bloß diese Angelegenheit in der ständischen Schrift an die hohe Staatsregierung gebracht werde. Hat man es für nvthwendig erachtet, eine Bestimmung über die Kammerboten in die Landtagsordnung zu bringen, so sollte ich glauben, daß auch eine Bestimmung über die Stenographen, die von so wich tigem Einflüsse auf dm Gang unfererBerhandlungen sind, wohl auch in die Landtagsordnung gehöre. Was nun das Materielle anlangt, so glaube ich, es besteht gar keine Meinungsverschieden heit in der Kammer darüber, daß die schöne Eigenthümlichkeit der vollständigen Veröffentlichung unserer Landtagsmittheilun gen möglichst unverkümmert fortbestehen müsse. Die Frage liegt vielmehr so, ob durch den Vorschlag der Deputation dieser Zweck vollständig erreicht werden kann, und ob nicht mit etwas wenigerm Aufwande zu demselben Zwecke zu gelangen sein möchte. Ich möchte die erste Frage, ob durch den Vorschlag der Deputation dieser Zweck vollständig erreicht werden wird, nicht unbedingt bejahen. Denn, meine Herren, es kann nicht fehlen, daß, wenn sofort nach dem Vorschläge der Deputation sieben bis acht Stenographen bleibend angestellt werden sollen, nicht eine so große Auswahl unter den dazu tauglichen Personen vorhanden sein wird, als für einebleibende Anstellung nöthig wäre. Die Leute sind wohl schnell angestellt, aber wenn es sich spater her ausstellt, daß sie nicht ganz das erfüllen, was man gehofft und vorausfetzt, so wird man sie vielleicht dennoch beibehalten, um Pensionen zu ersparen; aber der Zweck wird dadurch mehr oder weniger gefährdet werden. Die wichtigste Modifikation des Seitherigen, welche die Deputation vorgeschlagen hat, scheintmir die zu sein, daß die Stenographen Staatsdiener werden sollen. Nun unterliegt es keinem Zweifel, daß sich tüchtigePersonenvor- zugsweise dahin wenden werden, wo sie eine feste Anstellung zu erwarten haben, und daß in dieser Beziehung wohl eine etwas größere Concurrenz für die Anstellung bei uns vorhanden sein wird, als anderswo. Dieser Rücksicht steht aber die andere gegen über, daß die Erfahrung lehrt, wie zuweilen bleibend angestellte Personen im Eifer etwas erkalten, und daß sie dann nicht das ganz erfüllen, was man von ihnen erwartet und verlangen muß. Aus diesen Rücksichten, daß vielleicht für eine bleibendeAnstellung die Concurrenz doch anfänglich noch nicht so groß sein möchte, als zu wünschen ist, und daß eine Anzahl von Stellen offen er halten werden möchte für solche, die sich noch spater finden könn ten, und die eine Anwartschaft auf eine bleibende Anstellung durch den Eifer in der Erfüllung ihrer Geschäfte erlangen könn ten, so möchte ich, daß nicht sofort die Anstellung der ganzen er forderlichen Anzahl in der Landtagsordnung unwiderruflich aus gesprochen würde. Ich glaube, es würde wohl zweckmäßiger sein, wenn nur eine gewisse Anzahl von drei bis vier Stenogra phen angestellt würden und die übrigen nur auf Zeit. Diese könnte man dann beobachten, ob sie in ihrem Fache tüchtig sind, und wenn eineStelle für bleibendeAnstellung offenwird, könnte dann einer diese erledigte Stelle bekommen. Es könnte etwas anmaaßend erscheinen, nachdem schon so viele Amendements auf getaucht sind, noch eins zu stellen; indeß entspricht doch keines ganz meinen Ansichten und ich bitte deshalb um Erlaubniß dazu. Es würde dahin gehen, daß der Paragraph so laute: „Es werden für die Standeversammlung vier Stenographen, welche so viel als möglich wissenschaftlich gebildete Männer sein müssen, un widerruflich,dieüberdies erforderlichen aufZeitangestellt.Dicun- widermflich angestellten erhalten Ministeriumdes Innern", wo noch hinzugefügt werden müßte: „welches befugt fein würde, dieselben außerhalb des Landtags zu beschäftigen." Mir scheint, daß rücksichtlich der bleibend Angestellten eine solche Befugniß für das Ministerium ausgesprochen werden könnte. Ich bitte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Georgi wünscht den §. 36K. in folgender Weise gefaßt zu sehen: „Es werden für die Standeversammlung 4 Stenographen, welche so viel als Möglich wissenschaftlich gebildete Männer fein müssen, unwiderruflich,
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