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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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zu haben, daß ein tüchtiger Mann, der vielleicht außerdem sich nicht würde geneigt finden, bei dem Geschäfte zu bleiben, — welches allerdings manche Arbeit, Mühe, körperliche und gei- stigeAnstrengung erfordert, mehr, als man sonst gewöhnlich glaubt, dadurch veranlaßt werden könnte, bei dem Geschäfte zu verhar ren, wenn ihm die Aussicht eröffnet ist, wenigstens indieStaats- dienerqualität eintreten zu können. Es wäre daher vielleicht bei den Ansichten dadurch zu entsprechen, wenn statt des §. 36 b., wie von der Deputation vorgeschlagen worden ist, kürzer und noch einfacher etwa in folgender Maaße es ausgesprochen würde: Es wird für die Ständevsrsammlung die erforderliche Anzahl von Stenographen, welche, so viel als möglich, wissenschaftlich gebildete Manner sein müssen, angestellt. Der Staatsregierung bleibt es überlassen, einigen derselben die Eigenschaft als Staats diener beizulegen, überhaupt dieselben auch außerhalb des Land tags so weit möglich zu beschäftigen." Es würde dadurch Beides vereinigt; man hatte eine feste Bestimmung, wie ein Theil von den geehrten Kammermitgliedern gewünscht hat, die in das Gesetz kommt, und die Staatsregierung hatte doch auch die Mög lichkeit, denjenigen, die vorzugsweise zu berücksichtigen wären und auf die man das besondere Vertrauen setzt, daß sie in jederBezie- hung tüchtig sein und bleiben würden, nach Befinden die Eigen schaft als Staatsdiener beizulegen, ohne daß irgend einer der Stenographen ein entschiedenes Recht darauf hätte, Staatsdie ner zu werden, was aus mehrer« Gründen, welche vorhin von mehrer» Abgeordneten erwähnt worden sind, wohl nicht unwich tig sein dürfte, und es würde das noch keineswegs ausschließen, daß auch künftighin das Verfahren beibehalten würde, welches das Ministerium auch in der letzten Zeit angewendet hat, daß nämlich Einzelnen derselben auch für die Zeit außerhalb der Landtage nach Ermessen eine Remuneration gegeben werde. So wird die Staatsregierung überhaupt vollkommen berechtigt sein; sie wird aber auch alles Mögliche thun, um die Stenogra phen auch außerhalb des Landtags zu beschäftigen, was in so fern von Wichtigkeit ist, weil es wünschenswerth ist, daß sie in Uebung bleiben. Ich glaube, daß auf diese Weise die verschiede nen Ansichten sich würden vereinigen lassen. ALg. Heyn: Ich habe mich nur gegen einen vom Abge ordneten Rewitzer erhobenen Widerspruch zu verwahren, in dem ich ausdrücklich in meiner frühem Aeußerung gesagt: „während des Landtags". Es schien aber, als wenn der Ab geordnete Rewitzer einen Zrrthum darin gefunden hätte, näm lich, als wenn ich es auch auf die übrigen Jahre bezogen hatte. Abg. Klinger: Ich werde, meine Herren, die Diskus sion nicht sehr verlängern. Meine Ansicht geht dahin, daß es auf jeden Fall zweckmäßiger sein würde, §. 36K. so, wie ihn die Deputation vorgeschlagen hat, unverändert anzunehmen. Wir finden darin jedenfalls einen größer« und bessern Schutz für die Deffentlichkeit, d. i. für die Verbreitung der Land tagsverhandlungen, als in irgend einem andern Vorschläge. Wenn aber dafür nicht gestimmt werden sollte, so würde ich mich für den Antrag des Abgeordneten Georgi recht nachdrück- l!l. 60. lich verwenden und nicht wünschen, daß der Vorschlag, der von Seiten des Herrn Ministers kundgcgeben worden, angenom men werde. Zn dem letzter« finde ich einen zu großen Spiel raum für die Staatsregierung. Wir wissen nicht, wie das Ermessen der hohen Staatsregierung hinkünftig einmal über diese Angelegenheit sein dürfte. Einen größer» Schutz finde ich in dem, was der Abgeordnete Georgi vorgeschlagen hat. Dieser Schutz ist aber höchst nothwendig. Es ist ein Schutz für das Bekanntwerden der Landtagsverhandlungen überhaupt. Die Landtagsmittheilungen, wie sie jetzt erschei nen, sind nach meinem Dafürhalten das vorzüglichste und beste Bildungsmittelfür die Nation. Aus den Mittheilungen ersehen alle diejenigen, welche nicht in diesem Saale sein kön nen, den Gang der Staatsverwaltung, lernen die Gründe, welche von der Staatsregierung gegen oder für ein Princip entwickelt werden, kennen, lernen ferner die Ansichten der Standeversammlung und ihrer einzelnen Mitglieder, weiter die Gesetze, die hier debattirt werden, und was noch wichtiger ist, denGeist der Gesetze kennen. Das, meine Herren, sind gewiß Vorzüge, die wir zu erhalten haben und für deren Er haltung wir kaum einer Summe von jährlich 5000 bis 6000 Lhaler bedürfen. Die Früchte davon sind so reich, daß ich die Ausgabe nicht scheue. Präsident Braun: Da Niemand weiter sich gemeldet hat, so kann ich wohl die Debatte für geschlossen ansehen und dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent Abg. Todt: Ich befinde mich diesmal ziemlich in derselben Lage, wie mein Freund Kzschucke. Es ist mir näm lich ebenfalls ganz unerwartet gekommen, daß die Vorschläge der Deputation,' bei diesem, Punkte so viel Widerspruch gefun den haben, wie es der Fall gewesen ist. Die zweite Kammer hat, so lange sie überhaupt in Sachsen exifiirt, sehr oftGelegen- heit dazu gehabt, sich für das Princip der Deffentlichkeit auszu sprechen, und sie hat diese Gelegenheit immer benutzt. Nun, meine Herren, etwas der Art liegt jetzt auch vor. Glauben Sie nicht, daß diese Frage so secundär und unbedeutend ist; sie ist im Gegentheil hochwichtig, und ich stimme in dieser Hinsicht ganz dem bei, was zuletzt mein Freund Klinger darüber geäußert hat- Nun werden Sie sagen, und es ist bereits gesagt worden: die Deffentlichkeit ist ja gar nicht in Gefahr, denn die Mittheilungen über die Landtagsvcrhandlungen solle« ganz, wie zeither, fort bestehen. Aber wenn Sie dafür nichts thun wollen, woher haben Sie denn die Garantie, daß diese Deffentlichkeit, wie zeither, ferner bestehen bleibt? Im Jahre 1836, also beim zweiten konstitutionellen Landtage, kam es vor, daß die Vollständigkeit der Mittheilungen bedroht war, nicht deshalb, weil das stenographische Institut eine Modification erleiden sollte, sondern weil Z man Seiten der Staatsregierung im Begriffe stand, oder nicht blos im Begriffe stand, sondern schon Hand an das Werk legte, eine andere Redaction einzuführen. Damals hat sich'die zweite Kammer männiglich dagegen gewehrt, eins solche Modification der Landtagsmittheilungen Platz ergreifen 3
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