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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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er mir in der Form nicht ganz richtig zu sein. Der Antrag geht dahin: „ Es werden für die Ständeversammlung vier Steno graphen, welche, so viel als möglich, wissenschaftlich gebildete Männer sein müssen, unwiderruflich, die überdies erforderlichen auf Zeit angestellt." Aus dieser Fassung würde folgen, daß nur die vier Stenographen, welche eine feste Anstellung bekommen sollen, wissenschaftlich gebildete Manner zu sein brauchten, da gegen die übrigen nicht. Meine Herren, wenn ich auch zugeben könnte, daß ein Unterschied zwischen den Stenographen gemacht würde, so könnte ich doch einen Unterschied in Bezug aufdie Vor bildung derselben nicht zulaffen. Am Ende ist es aber auch, wie ich glaube, gar nicht die Absicht des Antragstellers gewesen, einen solchen Unterschied aufzustellen, und die Fassung in dieser Be ziehung vielleicht nur ein Versehen. Dies ist das ersteBedenken. Sodann nehme ich aber auch, gleich dem Herrn Wicepräsidenten, einigen Anstoß an den Worten: „auf Zeit angestellt". Es würde dann nicht allein den Stenographen, wenigstens den jungem, gar nichts für die Zukunft geboten, sondern dieselben sogar noch schlechter gestellt, als sie bis jetzt es gewesen sind, weil sie nur auf Zeit »»gestellt werden sollen, so daß sie also ohne weiteres bei jedem Landtage wieder entlassen werden können, während sie zeither, wenn sie es wollten, abgesehen von den Bedingungen der Anstellung, wenigstens ferner beibehalten worden sind. Wenn ich mir das Deputationsgutachten vorhalte und dazu den Georgischen Antrag, so würde ich, wenn ich das Deputations gutachten verlassen müßte, den gedachten Antrag vielleicht in fol gender Weise modisiciren: „Es werden für die Ständcversamm- lung sieben bis acht Stenographen, welche, so viel als möglich, wissenschaftlich gebildete Männer sein müssen, angestellt." Die ser erste Satz des Paragraphen würde also, ganz nach demDepu- tationsvorschlage, bleiben. Dann würde der Georgische Antrag zu benutzen und so fortzufahren sein: „Von diesen Stenographen erhalten vier, außer den zeither schon üblich gewesenen Tage geldern während der Landtage, einen bestimmten jährlichen Ge halt", ganz, wie es der Abgeordnete Georgi will, unter Berücksich- tigungderFassungderDeputation, im zweiten Satze bis: „außer den Landtagen unter der Disciplinaraufsicht des Ministeriums des Innern". Hier würden, wie der Abgeordnete Georgi wünscht, die Worte eingeschaltet werden: „welches befugt ist, dieselben außer den Landtagen zu beschäftigen." Sodann möchte aber noch ein Satz eingeschaltet werden, folgenden Inhalts: „Die übrigen Stenographen werden in der zeitherigen Maaße ange stellt, erhalten keinen bestimmten Gehalt, sondern nur die übli chen Tagegelder, haben jedoch, !im Falle der Brauchbarkeit, die nächste Anwartschaft, in die Stellen der ersten vier Stenographen einzurücken, wenn diese nach und nach zur Erledigung kommen." Und nun käme der Schlußsatz der Deputation: „Das Weitere hierunter, insonderheit im Betreff ihrer sonstigen Stellung und ihrerGeschäftsführung, bestimmt einebesondereGeschäftsordnung für die Stenographen, welche von der Staatsregierung den Stän den zur Prüfung und Genehmigung mitgetheilt werden wird." Dies wärewenigstens das, wozu ichmichmeinerseits entschließen könnte, wenn das Deputationsgutachten nicht angenommen werden sollte. Es würde durch diesen modisicirten Vorschlag das erreicht, was der Abgeordnete Georgi und viele Andere ge wünscht haben, daß einerseits eine Ersparniß, und doch auch eine genügende Garantie für das Institut erzielt würde. Es würde diese Ersparniß dadurch erreicht werden, daß nicht 7 bis 8 Steno graphen definitiv angestellt zu werden brauchten, wie die Depu tation vorgeschlagen hat, sondern nur 4; es würde ferner, was der Abgeordnete Georgi und viele Andere gewünscht haben, erreicht werden, daß die Stenographen außer den Landtag en vom Ministerium beschäftigt werden könnten; es würde aber zugleich vermieden, was der Abgeordnete Georgi in seinem Anträge hat, daß nämlich die nicht fest angestellten Stenographen nicht wissen schaftlich gebildet zu sein brauchen, und daß diese nicht in eine schlechtere Stellung kämen, als in welcher sie schon zeither gewe sen sind. Dem Allen gemäß also, und um meine Meinung noch mals mit kurzen Worten auszusprechen, muß ich noch immer beim Deputationsgutachten stehen bleiben, daß, wenn die Kam mer will, daß für die volle Oeffentlichkeit unserer Verhandlun- lungen für die Zukunft hinlänglich gesorgt sein soll, sic auch einen geringen Mehraufwand nicht scheuen darf. Wenn aber die Kammer die Vorschläge der Deputation nicht annehmcn will, dann könnte ich wenigstens zu etwas Weiterm nicht rathen, als den Georgischen Antrag anzunehmen, jedoch mit der Modi fikation, die ich eben angegeben habe. Ich überlasse es nun der geehrten Kammer, was sie hierüber beschließen will. Königl-Commiffar v. Günther: Ein Anfuhren des Herrn Referenten muß ich mir zu berichtigen erlauben, nämlich, als ob die Regierung im Jahre 1836 den Versuch gemacht hätte, die be stehende Form der Veröffentlichung der Landtagsmittheilungen zu beschränken. Das ist nicht der Fall. Das Verhaltniß war folgendes: Beim Landtage 18M bestand noch gar kein steno graphisches Institut; es wurden nur sehr magere Nachrichten über den Landtag der Leipziger Zeitung beigefügt; erst im Jahre 1836 ging von der Regierung selbst die Absicht aus, ein beson deres Blatt für die Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags zu begründen, und zu diesem Behufs eigene Stenogra phen anzustellen. Sie theilte den Standen einen Plan dazu mit, welcher allerdings anfangs dahin ging, sich bei dieser Ver öffentlichung nur auf Auszüge zu beschränken; die Stände wünsch ten aber, daß die Veröffentlichung vollständig geschehe, und die Regierung hat keinen Anstand genommen, darauf einzugehen; zu keiner Zeit aber hat sie den Versuch gemacht, die in dieser Maaße bestimmteVeröffentlichung irgend wieder zu beschränken. Referent Abg. Todt: Dagegen muß auch ich mir eine kurze Berichtigung gestatten, um eine Behauptung von mir zu recht fertigen. Gegen Ende des Landtags 1833 bestand schon so ziem lich, mindestens für die zweite Kammer, die Art und Weise der Landtagsmittheilungen, wie sie jetzt besteht, obschon es mitunter schwer hielt, sie so zu geben, weil nur ein einziger Stenograph oder vielleicht zwei vorhanden waren. Bei dem Beginne des Landtags 1836 wurde der Versuch gemacht, die Sache abzu ändern. Man glaubte nämlich damals, es solle eine militärische
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